Ernest aus der Erzwingungshaft „ausgelöst“!

2017 damals wie heute, Ernest wieder in "Freiheit"!

Gute Nachricht für alle Stuttgart21-Gegner und Kopfbahnhof-Befürworter! Ernest wurde gestern Mittag aus der Erzwingungshaft "ausgelöst". Familienangehörige haben die Wegtragegebühren  bezahlt und Ernest wurde in die "Freiheit" entlassen.  Ungeachtet dessen verlangen die SeniorInnen gegen S21/für einen Kopfbahnhof21 und Die Anstifter, dass die Wegtragegebühren endlich wegfallen müssen. Originalton von Julia von Staden von den Anstiftern: "Die Wegtragegebühren gehören abgeschafft! Sie beschneiden das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und die Bürgerpflicht zur Information und das Recht auf Protest und Widerstand. Eine Sitzblockade ist gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1995 unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Mittel zum Widerstand. Durch die Wegtragegebühr soll den Bürgern schon von vorneherein der Schneid zum Widerstand abgekauft werden. "

Nähere Informationen auf dem Blog der SeniorInnen gegen S21

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2 Antworten zu Ernest aus der Erzwingungshaft „ausgelöst“!

  1. Ernest Petek sagt:

    Vielen Dank für diese „zweite“ Veröffentlichung zur meiner erneuten Verhaftung.

    Hier Informationen aus „erster“ Hand http://up.picr.de/33766702ar.pdf

    Auf BAA gibt es zu meiner Haft in 2015 diese Seite https://www.bei-abriss-aufstand.de/2015/06/07/pm-hungerstreik-nach-gerechtigkeit-damit-wir-klug-werden-offener-brief-an-landesbischof-july-zum-abschluss-des-kirchentags-in-stuttgart/ -5 Kommentare-
    PM: Hunger(streik) nach Gerechtigkeit, damit wir klug werden…

    9. Juni 2015 https://www.bei-abriss-aufstand.de/2015/06/09/rede-von-ernest-petek-bei-der-274-montagsdemo/
    Rede von Ernest Petek vom 08.06.2015. Bei der 274. Montagsdemo konnte er nur eine verkürzte Fassung der Rede halten:

  2. Petra Brixel sagt:

    Genau das ist doch der Sinn von „Erzwingungshaft“: Durch eine Haft (die nicht gleichzusetzen ist mit einer „Haftstrafe“, welche einem rechtskräftigen Urteil folgt), übt der Staat Druck aus. Die Erzwingungshaft ist ein Zwangsmittel, das dazu dienen soll, den Willen des betroffenen Menschen zu brechen, ein sogenanntes Beugemittel.
    Der Staat will an den Geldbeutel. Ihm ist nun egal, wer das Geld zahlt. In diesem Fall war es die Familie, es hätten auch Spenden sein können. „Wenn das Geld in der Staatskasse klingt, der Häftling aus dem Gefängnis springt“.

    Historisch gesehen befindet sich die Erzwingungshaft in guter Gesellschaft.
    Im Mittelalter (!) wurden für die Erzwingung einer Zahlung oder einer Aussage Methoden wie Dunkel- und Isolationshaft, Daumenschraube, Aushungern, Fingernägelausreißen und andere Folterarten angewendet. Dann gab es bis ins 19. Jahrhundert den Schuldturm bzw. das Schuldgefängnis für Menschen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen waren. Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Schuldhaft (im Schuldturm) in Europa nach und nach abgeschafft, so z.B. vom Norddeutschen Bund im Jahr 1868.
    Doch verschwunden ist diese Form der Bußgeld-Eintreibung damit nicht. In Deutschland regeln das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die Strafprozessordnung (StPO) das Verfahren für säumige Zahler bzw. Zeugenaussageverweigerer.
    Dass das Thema auch im internationalen Kontext nicht ganz uninteressant ist, zeigt, dass 1963 die Freiheitsentziehung wegen der Unfähigkeit, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, im 4. Zusatzprotokoll zur „Europäischen Menschenrechtskonvention“ verboten (Art. 1.) wurde. Zudem trat 1976 der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ in Kraft, der in Artikel 11 ebenfalls bestimmt: „Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

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