S21-Bericht des Bundesrechnungshofs von 2019 – ungeschwärzt

Der S21-Bericht des Bundesrechnungshofs von 2019 mit dem Titel "Haushaltsrelevante Risiken des Projektes Stuttgart 21" war Verschlusssache und nicht öffentlich verfügbar - bis ein Journalist auf Veröffentlichung klagte. Doch auch dann wollte (durfte?) der Bundesrechnungshof nicht alles preisgeben und schwärzte drei Stellen auf den Seiten 7 und 11.

Da schlug eine Wissenslücke aus dem Bereich der Digitalisierung zu: Wenn man schwarzen Text mit einem schwarzen Balken versieht, ist dieser Text zwar am Monitor und im Ausdruck nicht mehr lesbar, aber man kann ihn mit der Maus markieren, kopieren und z.B. hier einfügen ... voilà:

"Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken nebst Zinsen kommen nach der Einzelvereinbarung nicht dem Bundeshaushalt zu Gute. Sie dürfen von den EIU zur Projektfinanzierung wie eigene Mittel verwendet werden. Dies entspricht einem Einnahmeverzicht des Bundes von über 700 Mio. Euro. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt nach eigenen Angaben, weitere 286 Mio. aus Mitteln einzubringen, die ihm der Bund nach dem Regionalisierungsgesetz zur Verfügung stellt. Auch wenn es gelingen sollte, die mit der Europäischen Union vereinbarten EU-Mittel in das Projekt vollständig einzubringen, würde sich das absehbare unmittelbare und mittelbare haushaltsrelevante Engagement des Bundes immer noch auf mindestens 1 650 Mio. Euro belaufen."
("Schwärzung" aus PDF rot markiert)

Und auf Seite 11 sollen wir folgendes nicht lesen dürfen:

"Der Einwand des BMVI, eine begleitende Erfolgskontrolle bzw. Prüfung des Einzelvorhabens würde das Zielnetz des Bundesverkehrswegeplans und die Realisierung des Bedarfsplanvorhabens in Frage stellen, geht fehl. Er spricht für ein grundsätzliches Missverständnis der Rechtslage und ist ein Zeichen dafür, dass selbst das BMVI das Projekt S 21 nicht mehr für verkehrsbedeutsam hält."
("Schwärzung" aus PDF rot markiert)

Beide Textpassagen stammen aus der 18-seitigen Langfassung des BRH-Bericht, der öffentlich auf der Webseite des Bundesrechnungshofs steht und den wir hier zum Nachlesen präsentieren: Langfassung "Haushaltsrelevante Risiken des Projektes Stuttgart 21" als PDF.

Schmankerl am Rande: Die Langfassung enthält auch die folgende Aussage:

„Das BMVI hat auch die Notwendigkeit befürwortet, noch ausstehende Projektteile zu bewerten und ggf. den Projektumfang zu verringern, z. B. bei der Flughafenanbindung.“ (S. 17, 3. Absatz)

Das vermute ich ja schon langer, spätestens aber seit der Trennung des Filderabschnitts in  "Strecke am Flughafen vorbei" und "Flughafenbahnhof" - wobei die Strecke gebaut wird, der Flughafenbahnhof aber noch in den Sternen steht (und da am besten auch bleibt).

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