Nichts Halbes und nichts Ganzes – Zur Bildung der DB-Infrastrukturgesellschaft

28.9.2023 Pressemitteilung von Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene, zur Aufsichtsratssitzung der DB AG am 27.9.23, auf der die Zusammenlegung von DB Netz AG und DB Station &Service AG zur gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft InfraGO beschlossen werden soll.

Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene“ stellt zur Gründung der InfraGO fest:

  1. Die InfraGO ist zu eng aufgestellt. Eine wirklich funktionierende Infrastrukturgesellschaft müsste mindestens auch DB Energie GmbH sowie sämtliche Gesellschaften mit umfassen, in deren Besitz sich die Datenleitungen für die systemrelevante Steuerung eines digitalisierten Bahnbetriebes und der für den Betrieb der Infrastruktur wichtigen Kommunikationsleitungen befinden. Ferner gehören der Inlandsteil von DB-Engineering sowie die für den Unterhalt der Infrastruktur wichtigen Werkstätten mit zu einer sinnvollen Infrastrukturgesellschaft.
  2. Die Gemeinwohlorientierung bleibt unbestimmt. Die Infrastrukturgesellsaft muss gemeinnützig orientiert sein und in der Rechtform einer Anstalt öffentlichen Rechts geführt werden. Für die Gemeinwohlorientierung sind angemessene Ziele im Kontext der Verkehrswende und des Abwendens der Klimakrise  festzulegen. Dazu gehört auch ein angemessener Netzausbau, der im ganzen Land in allen Regionen für gute Schienenerreichbarkeit sorgt.
  3. Eine Weisungsbefugnis des DB-Vorstandes gegenüber der Infrastrukturgesellschaft muss ausgeschlossen sein. Es muss eine klare Trennung des Managements zwischen der Infrastrukturgesellschaft und dem DB Konzern sichergestellt werden.
  4. Die Infrastrukturgesellschaft muss finanziell unabhängig vom DB-Konzern aufgestellt werden. Alle bisherigen, die Bahnentwicklung hemmenden Zentralfunktionen, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge sowie Service Level-Agreements zwischen dem DB-Konzern und der Infrastrukturgesellschaft müssen aufgehoben werden. Die für die InfraGO vorgesehene Weisungsbefugnis des DB-Konzerns und das Weiterbestehen der Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge wird die besonders vom Bundesrechnungshof kritisierten, intransparenten Finanzbeziehungen zwischen dem DB-Konzern und den Infrastrukturgesellschaften fortsetzen. Es muss deshalb ausgeschlossen werden, dass – wie in der Vergangenheit – Steuermittel und in Deutschland erwirtschaftete Kapitalwerte in risikobehaftete Auslandsengagements des DB-Konzerns abfließen.
  5. Für einen Neustart des DB-Konzerns und einer gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft A.ö.R. muss der Bund eine Entschuldung vornehmen. Steuergelder für den Infrastrukturausbau dürfen nur noch an die Infrastrukturgesellschaft A.ö.R. fließen.

Dazu Prof. Monheim, Sprecher von Bürgerbahn – Denkfabrik für eine starke Schiene:

„Für die Sanierung der Bahninfrastruktur des gesamten Bahnnetzes und nicht nur weniger Korridore des Kernnetzes bedarf es einer gemeinnützigen, nach politischen Vorgaben geführten und vom DB-Konzern unabhängigen Infrastrukturgesellschaft, deren Priorität die Wiederherstellung einer für das Ziel der Verkehrswende ausreichenden Bahninfrastruktur auch in der Fläche sein muss. Die Infrastruktur muss nach der Maßgabe eines Betriebs nach der Vorgabe „Takt vor Tempo“ gestaltet werden. Diese Gesellschaft muss klar vom DB-Konzern abgetrennt sein und von einem unabhängigen Management aus Eisenbahnfachleuten geführt werden.

Die jetzt vorgestellten Pläne werden leider an der Fehlorientierung der „Generalsanierung“ genannten Fokussierung der Infrastrukturerneuerung auf wenige Hochleistungskorridore nichts ändern. Die erweiterte Infrastruktursparte der Bahn muss auf das Ziel Verkehrswende und klimaneutrale Verkehrsentwicklung festgelegt werden  und dafür finanziell ertüchtigt werden.“

PM Bürgerbahn 28-9-23 InfraGO

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