Dreck am Stecken – wir machen ihn sichtbar!

Rede von Dr.-Ing. Hans-Jörg Jäkel, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 und Vorsitzender des Gäubahnkomitees Stuttgart, auf der 791. Montagsdemo am 26.1.2026

Am 21. Januar 2026 sollte vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Klage des Landes Baden-Württemberg gegen das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) verhandelt werden. Gegenstand war eine Planänderung zum Abstellbahnhof Untertürkheim, insbesondere der Wegfall der dort vorgesehenen Außenreinigungsanlage (ARA). Die Verhandlung wurde abgesetzt, nachdem das Verkehrsministerium des Landes die Klage zurückgezogen hatte. Dieser Schritt erfolgte nicht wegen geringer Erfolgsaussichten, sondern weil selbst ein positives Urteil keine realistische Chance mehr bot, das eigentliche Ziel zu erreichen: eine funktionierende ARA in Untertürkheim.

Auslöser der gesamten Entwicklung war eine Klage wegen Lärmbelastungen im Umfeld des Abstellbahnhofs. In diesem Zusammenhang erklärte sich die Deutsche Bahn bereit, auf die ursprünglich geplante ARA zu verzichten. Dies geschah im Rahmen eines Vergleichs, der mit der ausdrücklichen Zusicherung verbunden war, eine entsprechende Planänderung durchzuführen. Die Deutsche Bahn reichte daraufhin beim Eisenbahn-Bundesamt eine Planänderung ein.

Gegen diese Planänderung erhoben Anfang 2025 sowohl das Verkehrsministerium Baden-Württemberg als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen erhebliche und fachlich fundierte Einwände.  Sie machten deutlich, dass der Wegfall der ARA gravierende betriebliche Nachteile nach sich zieht und den ordnungsgemäßen Betrieb des Abstellbahnhofs erheblich beeinträchtigt. Dennoch genehmigte das Eisenbahn-Bundesamt im April 2025 die Planänderung.

Die Begründung dieses Beschlusses ist ein Beispiel dafür, wie juristisch möglich gemacht wird, was sachlich nicht überzeugt. Ursprüngliche Zusicherungen werden relativiert, Begriffe neu ausgelegt und Argumente in ihr Gegenteil verkehrt. Der Wegfall der ARA wird formal legitimiert, obwohl er den Zielen der ursprünglichen Planung widerspricht und den betrieblichen Anforderungen nicht gerecht wird.

Das Land Baden-Württemberg erhob dann im Mai 2025 Klage gegen den Beschluss des Eisenbahn-Bundesamts. Die Klage war schlüssig, nachvollziehbar und gut begründet. Die mündliche Verhandlung wurde auf den 21. Januar 2026 angesetzt. Der spätere Rückzug der Klage hatte jedoch einen ernüchternden Hintergrund: Selbst bei einem obsiegenden Urteil sah das Verkehrsministerium keine Möglichkeit, die Deutsche Bahn tatsächlich zur Realisierung einer ARA in Untertürkheim zu bewegen. Damit wird ein grundlegendes Problem sichtbar: Wenn ein bundeseigener Konzern Entscheidungen nicht umsetzen will, verlieren selbst gerichtliche Erfolge ihre praktische Wirkung.

Immer deutlicher zeigt sich in diesem Zusammenhang ein strukturelles Versagen der Aufsicht. Das Eisenbahn-Bundesamt greift nicht wirksam ein, das Bundesverkehrsministerium bleibt passiv, während die Deutsche Bahn Fakten schafft. Die viel beschworene Gemeinwohlorientierung der Netztochter InfraGO bleibt damit weitgehend ein Lippenbekenntnis. Recht und Gesetz werden gedehnt oder ignoriert, solange es den eigenen Interessen dient.

Nur rund hundert Meter nördlich der geplanten ARA zeigt sich der nächste Fall von Missachtung geltenden Rechts. Dort sollte eine zweigleisige, kreuzungsfreie Verbindung vom Abstellbahnhof Untertürkheim nach Bad Cannstatt entstehen. Diese Verbindung ist zentral für den immer wieder propagierten Ringverkehr im Rahmen von Stuttgart 21 und seit dem Jahr 2007 planfestgestellt. Bis heute hat die Deutsche Bahn diese Maßnahme jedoch nicht einmal begonnen und verweist auf eine angeblich erforderliche Planänderung wegen angeblich neuen Richtlinien – es bleibt offen, welche das sind – und wegen den Eidechsen – die müssen für die Unfähigkeit der Deutschen Bahn herhalten.

Stattdessen entstehen erhebliche betriebliche Probleme bei der Abstellung der Züge und bei deren pünktlicher Bereitstellung für den nächsten Einsatz. Diese Probleme wurden vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg in einem mehrseitigen Schreiben ausdrücklich bestätigt und sind auch in den Medien ausführlich dargestellt worden. Offenbar fehlt der Deutschen Bahn die „Lust“, also Geld, Zeit und Kompetenz, um die seit fast zwei Jahrzehnten genehmigte Verbindung umzusetzen.

Anstatt die planfestgestellte Lösung zu realisieren, hat die Deutsche Bahn an dieser Stelle die Gleise und Weichen grob abweichend von der Planfeststellung gebaut und hielt es hier nicht einmal für nötig, die erforderliche Planänderung zu beantragen. Dies stellt keinen bloßen formalen Mangel dar, sondern einen klaren Verstoß gegen geltendes Planungsrecht.

Das Eisenbahn-Bundesamt wurde über diese erheblichen planfeststellungswidrigen Abweichungen informiert und erhielt eine förmliche Anzeige. Bei der Formulierung der Anzeige haben wir uns von der KI unterstützen lassen und wurden dabei auch auf die Möglichkeit einer Aufsichtsbeschwerde beim Bundesverkehrsministerium hingewiesen. Selbst bei der KI hat es sich also „herumgesprochen“, wie unkritisch das EBA der Deutschen Bahn auf die Finger schaut. Wir konnten die Stuttgarter Zeitungen und auch den SWR für das Thema interessieren und gerade heute erschien ein erster Bericht.

Die Mängel beim Abstellbahnhof Untertürkheim haben zudem eine weiterreichende Konsequenz. Das Eisenbahn-Bundesamt hat schriftlich bestätigt, dass diese Mängel in das seit mehreren Jahren laufende Verfahren zum Rückbau des Abstellbahnhofs Rosenstein einbezogen werden. Damit schafft die Deutsche Bahn sich selbst und auch den Träumen der Stadt Stuttgart ein erhebliches Problem. Denn wenn der bestehende Abstellbahnhof weiter betrieben werden muss, dann muss auch der Kopfbahnhof in Betrieb bleiben.

Der Abstellbahnhof Untertürkheim steht damit exemplarisch für die grundlegenden Probleme von Stuttgart 21. Planfeststellungen werden missachtet, Aufsichtsbehörden handeln nicht wirksam, Gemeinwohlinteressen treten hinter Konzerninteressen zurück und Recht wird zur Auslegungssache. Wir bleiben dran, wir dokumentieren und wir machen den Dreck sichtbar.

Um Dreck am Stecken sichtbar zu machen, da kann man natürlich auch ins Rathaus gehen. Gleich im Foyer steht z.B. ein großes Stadtmodell, das den neuen Bahnhof und neue Stadtviertel zeigt. Aber ganz rechts unten neben dem Schloss Rosenstein sind noch die Holzbrücke und auch der Elefantensteg dargestellt – ein Affront angesichts des vor 5 Jahren zum Teil eröffneten, aber immer noch nicht fertigen Steges für Fußgänger und Radfahrer unter der neuen Bahnbrücke.

Rede von Hans-Jörg Jäkel als pdf-Datei

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