Rede von Minh Schredle, Journalist, Redakteur bei der Kontext-Wochenzeitung, auf der 810. Montagsdemo am 22.6.2026
Liebe Demonstrantinnen und Demonstranten,
ich möchte mich herzlich für die Gelegenheit bedanken, hier zu einem Thema reden zu dürfen, das in erster Linie nichts mit der Schnapsidee zu tun hat, für teuer Geld einen funktionstüchtigen Verkehrsknoten kaputt zu machen. Ich glaube aber, dass es um einen Fall mit grundsätzlicher Bedeutung geht. Und der könnte durchaus relevant werden für die Berichterstattung über skandalöse Großprojekte, dreiste Lügen und vertuschte Missstände.
Acht Jahre und 130.000 Euro – das sind Zahlen, die Kritikerinnen und Kritiker der Deutschen Bahn erstmal müde belächeln werden. Verglichen mit dem Maßstab S21 geht es um eine überschaubare Zeitspanne und eine mickrige Geldsumme. Das Medienprojekt Kontext hat sich aber mehr als seine halbe Lebenszeit mit diesem Fall auseinandergesetzt. Acht Jahre lang hat uns ein Rechtsstreit beschäftigt, der jetzt an einem unrühmlichen Ende angelangt ist.
Es geht dabei um zwei Veröffentlichungen aus dem Jahr 2018. Kontext berichtete über einen damaligen Mitarbeiter von zwei früheren AfD-Landtagsabgeordneten. Das war zu einer Zeit, als noch nicht ganz klar war, ob die ganze AfD eine rechtsextreme Partei ist oder nur in Teilen.
Der Publizist Hermann Gremliza schrieb einmal, dass die pfiffigeren Nazis ihre Kameraden nicht zur Unzeit mit „Heil Hitler“ zum Tee rufen. Neben dem, was sich in der Öffentlichkeit abspielt, ist also entscheidend, wie hinter den Kulissen gedacht wird. 2018 zitierte Kontext aus Facebook-Chats, die ungefiltert zeigen, wie Rechtsextreme miteinander reden, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Leider darf ich die Zitate nicht mehr verbreiten, das würde sehr teuer für mich werden. Denn nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist nicht bewiesen, dass diese Zitate von dem ehemaligen AfD-Mitarbeiter stammen.
Dieser klagte gegen unsere Veröffentlichung, sagte zuerst, dieses Facebook-Profil gehöre gar nicht ihm. Als sich das nicht mehr bestreiten ließ, weil darin vertrauliche Informationen wie Kontoauszüge oder auch intime Fotos enthalten waren, änderte sich die Strategie: Nunmehr behauptete er, das Profil sei zwar echt, aber genau die zitierten Aussagen seien manipuliert worden. Nach unseren Veröffentlichungen hatte der Kläger sein Profil gelöscht, sodass er keinen Gegenbeweis vorlegen konnte. Einen konkreten Hinweis, wo und wie die Nachrichtenverläufe manipuliert worden seien, gab es in dem acht Jahre langen Rechtsstreit nicht. Ein linguistisches Gutachten kam zum Befund, dass die umstrittenen Zitate mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Kläger stammen. Am Ende reichte es aber, sinngemäß zu sagen: Nein, ich war’s nicht.
Im Kern ging es bei dem Rechtsstreit um die Frage: Reicht die theoretische Möglichkeit einer Manipulation, um die Glaubwürdigkeit einer elektronischen Datei zu entkräften? Das OLG Frankfurt, das 2025 als viertes Gericht über diesen Fall verhandelt hat, kam dabei auf Ideen, die vorher kein anderes Gericht hatte. Weil davon auszugehen sei, dass der Zugriff auf das Facebook-Profil illegal erfolgte, zeuge das von krimineller Energie. Deswegen sei auch die Verlässlichkeit der Quelle zu überprüfen, immerhin könne diese den Kläger schädigen wollen. Das Gericht hat unsere Redaktion nicht explizit dazu aufgefordert, die Quelle preiszugeben. Aber es hat nach so vielen Details gefragt, dass es aus Sicht der Redaktion die Anonymität der Quelle gefährdet hätte, diese Fragen zu beantworten.
Im Urteil heißt es dann: Wenn sich ein Presseunternehmen zu „Darlegungen aus Gründen des Informantenschutzes außerstande“ sieht, „muss es auch die verfahrensrechtlichen Folgen dieser Rücksichtnahme tragen“. Die verfahrensrechtlichen Folgen zu tragen, heißt in unserem Fall: 130.000 Euro zahlen, Gerichtskosten und eine Geldentschädigung an den Kläger. Das ist für eine kleine Redaktion mit nur sechs Festangestellten eine Menge Geld. Viel größer ist aber der Schaden für die Branche.
Bislang galt beim Investigativjournalismus: Maßgeblich ist die Information, nicht der Informant. Investigativjournalismus ist kein pastellfarbener Ponyhof: Whistleblower erlangen ihre Informationen eher selten auf legalem Weg. Manche verfolgen dabei tatsächlich eine Schädigungsabsicht: wenn sie zum Beispiel schmutzige Geheimnisse eines Unternehmens öffentlich machen, nachdem ihre Karriere nicht wie erhofft verlaufen ist. Das heißt aber nicht, dass ihre Informationen falsch sind. Dass das OLG Frankfurt zudem glaubt, von Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Beruf oder politischer Einstellung Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit von Menschen ziehen zu können, ist noch einmal ein Problem für sich.
Gegen das Urteil aus Frankfurt wollten wir uns wehren – leider ohne Erfolg. Der BGH hat unsere Beschwerde abgelehnt. Dabei hat er nicht beurteilt, ob die Beweiswürdigung aus Frankfurt inhaltlich absurd war, sondern hat geguckt, ob sie formal korrekt war und schreibt, sie sei „jedenfalls zulassungsrechtlich nicht zu beanstanden“.
Das ist bitter. Die eigenen Niederlagen einzuordnen, ist immer ein wenig heikel, weil Befangenheit den Blick verzerrt. Ich glaube trotzdem sagen zu können, dass dieser Richtungswechsel in der Rechtsprechung Folgen für die investigative Berichterstattung an sich haben wird. Denn wenn man bei Klagen gegen Berichte mit der Strategie durchkommt, einfach abzustreiten, dass eine Datei echt ist, müssen sich Redaktionen auf unkalkulierbare Kostenrisiken einstellen. Immer öfter werden sich Redaktionen im Stillen oder ganz offen die Frage stellen: Lohnt sich ein Artikel, der uns hunderttausend Euro kosten könnte?
Leider ist die Gefahr sehr real, dass die Enthüllung von immer mehr Missständen aus wirtschaftlichen Erwägungen unterbleibt. Zum Zustand der Presselandschaft ließen sich ohnehin ein paar abendfüllende Vorträge halten. Ein besonders drastischer Aspekt ist die finanzielle Lage vieler Redaktionen, die zu immer mehr gestrichenen Stellen in den Redaktionsstuben führt und leereren Pressebänken in den Gemeinderäten und Co. Vielleicht habt ihr in Stuttgart schon einmal davon gehört. Aus ökonomischer Sicht ist es jedenfalls nicht besonders reizvoll, einen immensen Aufwand in Enthüllungen mit hohem Kostenrisiko zu investieren, wenn irgendein mittelprächtig durchdachter Meinungsbeitrag ohne Rechercheaufwand oder ein praktischer Sexratgeber vielleicht ähnlich viele Klicks bringt.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist da der gemeinnützige Journalismus, also Medien, die keinen Gewinn erzielen wollen und müssen. Die Lücken, die gerade entstehen, sind zu groß, als dass sie durch diese neuen Projekte vollständig geschlossen werden könnten. Aber in einigen Nischen haben sich Medien etabliert, die ohne Absicht auf Profit eine Bereicherung darstellen. Mit einigem Stolz kann ich da sagen: Kontext gehört zu den ältesten Medien im gemeinnützigen Journalismus, dieses Jahr sind wir 15 Jahre alt geworden. Eine Geschichte, die untrennbar mit dem Protest gegen S21 zusammenhängt: Ohne die Unterstützung aus der Widerstandsbewegung gegen dieses Wahnsinnsprojekt wäre Kontext nie entstanden, und ohne diese Unterstützung hätte Kontext nie so lange überlebt. Jetzt an diesem Samstag feiern wir unser Jubiläum auf der Cannstatter Kulturinsel, der Eintritt ist frei. Es wäre mir ein inneres Blumenpflücken, dort möglichst viele Gesichter von heute dort wiederzusehen.
Danke.






