Juristen gegen Stuttgart 21

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2 Antworten zu Juristen gegen Stuttgart 21

  1. Ralf Laternser sagt:

    Hallo liebe Juristen,

    ich schaue mir gerade die Verordnung zum Schutz der Heilquellen an.

    Es gibt einige Einschränkungen für Eingriffe ins Grundwasser, aber:

    Wenm die Wassserbehörde will kann Sie (Orginalzitat aus der Verordnung):

    (3) „Die örtlich zuständige untere Wasserbehörde kann auf Antrag von den Verboten und den sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung Befreiung erteilen, wenn 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichung erfordern oder 2. ein berechtigtes Interesse an der Abweichung besteht und wegen anderweitiger Schutzvorkehrungen eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist“

    Das heisst doch die Wasserbehörde kann quasi alle Eingriffe ins Grundwasser nach Ihrem Ermessen erlauben .

    Jetzt sind die Wasserbehörden in BA-WÜ:

    Quelle: Bundesumweltministerium Für wasserrechtliche Genehmigungsverfahren (Erlaubnisse und Bewilligungen) und für die behördliche Überwachung sind die Wasserbehörden zuständig.

    In Baden-Württemberg sind dies

    1. das Umweltministerium als oberste Wasserbehörde,
    2. die Regierungspräsidien als höhere Wasserbehörden,
    3. die unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) als untere Wasserbehörden.

    Das bedeutet doch, das die Wasserbehörden dem Regierungspräsidium und dem Umweltministerium, also den „Hauptprojektbetreibern/planern“ direkt unterstellt sind.

    Für mich bedeutet dies das die Wasserbehörden, gerade bei politisch gewollten Projekten, nicht unabhängig entscheiden und bewerten können, da Sie in Abhängikeit von RP und UW-Ministerium stehen.

    Gerade auch die Heilquellenverordnung wurde 2002 erlassen, einer Zeit wo das Projekt schon seit geraumer Zeit in der Planung war.

    Ist so eine Hirarchie nicht rechtlich fragwürdig – wenn nicht sogar angreifbar ??

    Mit bitte um kurze Rechtsberatung !

    Ralf Laternser
    Geologe

    ist so

  2. Hans Georg Kuballa sagt:

    03.08.2013-00:11
    „Gutachten zur Tunnelsicherheit bei S21 im Brand- und Katastrophenfall“
    http://www.ingenieure22.de/images/publikat/si-tunnelgutachten_s21_170613.pdf
    (43 Seiten, 2 MB) von Hans Heydemann, Ingenieure22

    *******************************************************

    Dieser Bericht von Ing. Hans Heydemann ist in seiner Aussage so brisant, dass allein wegen der testierten Gefährdung von Menschenleben ein gerichtlich verfügter Baustopp dieses widersinnigen Bauvorhabens S21 SOFORT verfügt werden müsste!! Frage: Kann ich diesen Baustopp vor Gericht durch eine einstweilige Verfügung beantragen oder wer sonst? – triftige Gründe hierzu liefert das o.a. Gutachten gleich mindestens 20-fach auf 43 Seiten!! Mailto: hanneskuballa@aol.com

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