Rede von Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe (DUH), auf der 745. Montagsdemo am 17.2.2025
Liebe Freundinnen und Freude eines leistungsfähigen und auch noch 2030 und 2040 funktionierenden Stuttgarter Bahnknotens,
heute möchte ich euch von meinen Erlebnissen in den vergangenen Wochen berichten, von unserem gemeinsamen Einsatz für den Erhalt der Gäubahn. Und hier vor allem von der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart am vergangenen Mittwoch und Donnerstag den 12. und 13. Februar.
Verhandlung der Klage Deutsche Umwelthilfe gegen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Deutsche Bahn AG
Das Ergebnis in der Sache war eine herbe Enttäuschung! Mit dazu beigetragen haben EBA und DB AG, die zum Teil atemberaubend argumentierten:
- Für mich überraschend war das Eingeständnis, dass es keinen bahnbetrieblichen Grund gibt, den Bahnviadukt bzw. die Rampe auf der Panoramastrecke zum 22. April 2026 zu unterbrechen. Aber Rechtsanwalt Schütz hat einen anderen Grund genannt, der zeigt, wie weit der Bahnvorstand von der Automobilindustrie gekapert und wie 20 Jahre Dominanz von Automobilmanagern im Bahn-Vorstand gewütet haben: Die DB argumentierte doch glatt vor Gericht, man brauche die Gäubahngleise im Kopfbahnhof für den Bau von bereits beschlossenen und nun unbedingt zu bauenden Autoparkplätzen!
- Wer glaubt eigentlich der DB, wenn sie Jahreszahlen für Fertigstellungen nennt? Aber so dreist habe ich die DB noch nicht erlebt, wie ihre Vertreter vor Gericht glatt logen. So zum Beispiel, dass ab 2026 mit dem Bau des Pfaffensteigtunnels begonnen werden könne. Wir haben auf die juristischen Klärungen hingewiesen.






