Rede von Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, auf der 768. Montagsdemo am 11.8.2025
Liebe Freundinnen und Freunde des Kopfbahnhofs!
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Deutschen Bahn und ihrer Tochterunternehmen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Mai 2024, wonach die Bahn alle Mehrkosten von Stuttgart 21 selbst tragen muss, nicht angenommen. Der Beschluss wurde damit begründet, dass die Sache nicht besonders schwierig sei. Der VGH hat der Bahn sogar bescheinigt, dass sie das Projekt hätte abbrechen dürfen und das also immer noch darf. Mich persönlich gefreut hat die Feststellung, das Urteil des Verwaltungsgerichts zeichne sich durch „besondere Sorgfalt“ aus. Das ist ein hohes Lob für den Vorsitzenden Kern, dem ich mich nur anschließen kann.
Wolfgang Kern hat mir übrigens persönlich geantwortet und sich bedankt, als ich ihm geschrieben hatte, dass die Bahn im Prozess die Unwahrheit vorgetragen hatte. Sie hatte behauptet, erst Anfang 2013 seien ihr die drohenden Mehrkosten bekannt geworden. Denn wenn die Bahn schon 2012 Kenntnis von den Mehrkosten gehabt hätte, wären Zahlungsansprüche verjährt gewesen. Dass dieser Prozessvortrag falsch war, konnte man insbesondere einem internen Vermerk des Bundeskanzleramts für die damalige Bundeskanzlerin Merkel entnehmen. Demnach war das Debakel schon im Dezember 2012 dem Bahnvorstand bekannt. weiterlesen







