-update- Hausdurchsuchung

Am heutigen Dienstag fand bei mir eine Hausdurchsuchung statt. Die Staatsanwaltschaft interessierte die Funktionalität eines Plugins von WordPress, da mit diesem angeblich E-Mails mit gefälschten Absenderadressen verschickt wurden.

Liebe Staatsanwaltschaft,

die Daten, die Ihnen bestimmt weiterhelfen, liegen auf meiner TimeMachine unter /Users/fritz/Documents/Web/wp-pressuretool.
Sie finden Sie auch in diesem ZIP. Den unschönen Code bitte ich zu entschuldigen; er ist der Eile nach der Landtagswahl zuzuschreiben.

Herzliche Grüße

Fritz Mielert

Zur Erläuterung der Funktionsweise des Plugins:

  1. User registriert sich für eine E-Mail-Aktion auf dem Server, auf dem das Plugin installiert ist.
  2. Plugin schickt User einen Link mit einem Freischaltcode an dessen E-Mail-Adresse
  3. User klickt auf den Link
  4. Plugin verschickt E-Mail im Namen des Users an die Empfänger der E-Mail-Aktion

Theoretisch kann bei diesem Vorgehen keine E-Mail-Adresse gefälscht werden.

Durchsuchungsbeschluss_geschwaerzt

-update- 19.10.2011
Presse Anzeiger: Piratenpartei verurteilt erneute unverhältnismäßige Hausdurchsuchung

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81 Antworten zu -update- Hausdurchsuchung

  1. daMax sagt:

    WOT?!? Bei Dir oben im Norden oder die Adresse hier im Süden? Das ist ja schon wieder ein Hammer der Extraklasse.

    • Fritz Mielert sagt:

      Da eine gewisse Entfernung zwischen TimeMachine und Laptop liegt, hat es technisch gesehen keine Rolle gespielt, wo sie durchsuchen.

  2. Peter Steinbrück sagt:

    Ich finde es kontraproduktiv, die Polizei bei ihrer „Arbeit“ zu unterstützen, indem Hinweise z.B. auf die relevanten Dateien gegeben werden, oder gar Dinge freiwillig herausgegeben werden. Die streamen sowieso alle Daten ab, die sie in die Finger kriegen und hinterlassen womöglich fragwürdige Programme auf Deinem Rechner. Lieber den Atem sparen und sofort zum Anwalt, damit dieser Einspruch gegen die Maßnahme erhebt.
    Motto:
    Jedes Wort zur Polizei ist ein Wort zu viel, denn dort wird immer versucht, auch noch das kleinste Fitzelchen Information ins große Puzzle einzubauen. Wenn Du auch selbst keinen Nachteil dadurch hast, so könnte diese Information jemand anderem Probleme verursachen.

    • Nils sagt:

      Oh contraiere – sobald sie haben was sie offiziell gesucht haben müssen sie ja aufhören. Sollte also noch irgendwas anderes gesuht werden ist das immerhin ein (leider meistens folgenloser) Rechtsbruch (also noch mal einer oben drauf).

      Das sollte man tunlichst unterstützen, damit jeder sieht wie viele klare Rechtsbrüche begangen werden, je mehr umso besser.

      • Игнат sagt:

        >sobald sie haben was sie offiziell gesucht haben müssen sie ja aufhören

        gibt’s da einen paragraphen oder diensverordnung dazu?

    • Arthur sagt:

      Klingt schwer nach „Anna und Arthur halten`s Maul“…

  3. Axel Flatter sagt:

    Ein Vortrag von RA Udo Vetter „Sie haben das Recht zu schweigen“ vom 23. CCC- Kongress.
    http://www.videogold.de/sie-haben-das-recht-zu-schweigen/

  4. 0711calling sagt:

    Wäre es kein Mac würde man denken, sie wollen den Bundestrojaner löschen. Alles Gute, hab sowas selber miterleben müssen.

  5. Wenn ich das richtig verstehe: An Punkt 4 könnte das Plugin tatsächlich einen beliebigen Absender einsetzen, vorausgesetzt, die Mailserver-Konfiguration spielt dabei mit (oder der Versand läuft über einen anderen Mailserver). Der User hat ja nach seiner Bestätigung keine Kontrolle mehr darüber, wie das From:-Feld der verschickten Mail aussieht.

    Gruß, Advocatus Diaboli, äh, Atari-Frosch 😉

  6. Sirup sagt:

    „E-Mails mit gefälschten Absenderadressen“

    Steht das wirklich so im Durchsuchungsbeschluss? Die „Absenderadresse“ kann man beliebig mit jedem mir bekannten EMail Programm festlegen. Eine „Fälschung“ ist in keinem Fall nötig, da man, wie gesagt, einen beliebigen Namen angeben kann. Der Versandt erfolgt auch, wenn der Provider keine Prüfung vor nimmt, ob Absender und Versandt-Konto gleich sind. Man könnte Betrugsabsicht ober die Möglichkeit zum Betrug unterstellen, wenn es nicht mit jedem EMail Programm möglich wäre.

    „Fälschung“ macht ja nur dann Sinn, wenn ein Original vor liegt, bei dem entweder der Absender geändert wird, oder der Inhalt.

    Das könnte bei Mailing-Listen der Fall sein, da der Autor & Verfasser nie der Absender ist. Aber auch hier liegt ja kein Betrug vor, da dem Empfänger klar sein muss, mit der Anmeldung zum Dienst, dass hier Autor und Absender unterschiedlich sind.

    Da du letztendlich einen Anonymisierungs-Dienst betreibst, eventuell gar zu einem EMail-Provider wirst, kann es sein, dass die Staatsmacht da plötzlich mit Forderungen kommt. Nicht umsonst sind offene SMTP Server verpöhnt (SPAM). Das ganze ist Vielschichtig.

    Vor allem aber umsonst, denn solche Tools, insbesondere welche die auch noch den EMail-Client vorspielen, gibt es zur genüge im Netz. Eine EMail ist erst dann vertrauenswürdig, wenn diese signiert und oder verschlüsselt ist. Alles andere ist SPAM.

  7. sinni sagt:

    So wie’s aussieht wollten die wohl nur Mailadressen abgreifen… kotz!

    • Tom sagt:

      In diesem Fall sollten sie aber denkbar wenig Erfolg gehabt haben. Selbst wenn die Absenderadressen in einer DB gespeichert wären (was ich nicht annehme), würde die sich wohl eher auf dem Server, als auf dem LT befinden. Ich wüsste schon, welche Dateien im Falle eines beabsichtigten Abfischens von Adressen von Interesse wären, aber ich werde erstens den Teufel tun und das hier posten und bezweifle zweitens, dass das tatsächlich die dahinterstehende Absicht war. Die Absenderadressen bekäme man sehr viel einfacher vom Empfänger – der wohl auch diese recht eindeutige Einschüchterungsmassnahme veranlasst haben dürfte.
      BTW: seit wann sind eigentlich „kreative“ Mail-Absender eine Straftat? Da müsste ja die halbe Welt im Knast schmoren. Man denke nur an „no.reply@xy.com“ Adressen…

  8. vileda sagt:

    Es ist nie auszuschließen, dass ein Skript durch Dritte auf Grund einer Sicherheitslücke missbraucht wird, um SPAM zu verschicken. Doch wie unterbindet man das? Völlig ungeeignet dazu ist es die Computer des Website-Eigentümers zuhause zu durchsuchen. Denn dort zeigt das Skript keinerlei Wirkung. Dazu muss es auf dem Rechner eines Providers mit fester Internetanbindung und WWW-Serverprogramm liegen. In so einem Fall muss man nicht mal die Polizei bemühen. Denn weder der Provider, noch der Eigentümer einer Webpräsenz sind daran interessiert, dass dieses Skript seinen Dienst weiterführt. Sie sind selber Opfer von Hackern, die systematisch das WWW nach PHP-Skripten mit Sicherheitslücken absuchen, um sie für ihre Zwecke zu missbrauchen.

    Gehen wir aber mal hypothetisch davon aus, der Website-Betreiber ist ein übler Zeitgenosse, der selber SPAM mit gefälschten Email-Adressen verschicken will. Was nutzt es seinen privaten Rechner zu konfiszieren und ein Skript mit evtl. gültigen Adresse (zum ausprobieren) zu beschlagnahmen, wenn das „corpus delicti “ beim Provider liegt? Die Hausdurchsuchung war an der falschen Stelle.

    Bei größeren Providern sind solche ungewollten SPAM-Versendungen durch Dritte an der Tagesordnung und Mitarbeiter ständig beschäftigt diese Lücken zu schließen. Das ist eine Sysyphus-Arbeit, denn ständig installieren Nutzer neue Programm und ständig werden neue Lücken in Programmen entdeckt. Wenn die Staatsanwaltschaft bei jedem Vorkommen derartig auf aufwendig reagieren würde, müsste sie bei Strato, 1und1, Hosteurope, etc. gleich ihre Zweigstelle und eine Polizeiwache einrichten.

  9. Karin sagt:

    Sind der Polizei auch E-Mail-Adressen von Teilnehmern an Campact-Aktionen in die Hände gefallen?

    • dth sagt:

      Irgendwas ist an dieser Begründung doch völlig faul.
      Spam zu versenden, ist keine Straftat, daraus ergeben sich nur Zivilrechtliche folgen.
      Würde irgend eine Webanwendung dafür gebraucht, ist der Betreiber auch nur indirekt verantwortlich.
      Da hat doch eine Staatsanwaltschaft nichts verloren, geschweige denn kann sie eine Durchsuchung rechtfertigen.
      Entweder ist das noch nicht die ganze Geschichte, oder ein Staatsanwalt und Untersuchungsrichter drehen hier gerade völlig ab.
      Fragwürdige Begründungen für Durchsuchungen sind ja bekannt, aber normalerweise gibt es da doch wenigstens eine konstruierte strafrechtliche Rechtfertigung.

    • Fritz Mielert sagt:

      Nein.

  10. Hans sagt:

    Ist ne reine Einschüchterungsmaßnahme. So dumm sind die nicht um zu wissen, dass das “corpus delicti ” beim Provider liegt. Aber bei dir einzufallen und dann z.B. noch blöde Bemerkungen bei den Nachbarn machen – das ist die Politik der kleinen Nadelstiche.

  11. Andreas sagt:

    Moment…

    Mal unabhängig von den Funktionen deines PlugIns.
    Verstehe ich das Richtig, dass das Absenden können von Mails mit falschem Absender eine Straftat darstellen soll, die für eine Hausdurchsuchung reicht?
    Das kann ich mit jedem Popel-PC!
    Und noch schlimmer: Ich kann das sogar im echten Leben™. Mit Briefen, Postkarten UND Paketen!

  12. Nuntius sagt:

    Das ist ja mal wieder ein Hammer! Wie ich die Dinge einschätze, handelt es sich um skrupellose Einschüchterungsversuche, im politisch unbequemen Aktionismus einzudämmen. In Sachsen hat das ja auch inzwischen Tradition. Lass dich davon bloß nicht entmutigen!!

  13. Frank Schenk sagt:

    Man möchte der Staatsanwaltschaft zurufen „man mail“ oder „man sendmail“…

    Ansonsten hat Peter Steinmeier recht. Ab zum Anwalt. Sie haben das Recht zu schweigen, nutzen Sie es!

  14. Max sagt:

    Unverständlich, warum sie einen Höflichen Brief an die [Staatsanwaltschaft] schreiben und ihnen die Dateien auchnoch aushändigen …

    • Klaus sagt:

      Die Justiz oder Polizei öffentlich als […] zu bezeichnen, also da würde ich als Polizist oder Staatsanwalt auch nachhaken. Vielleicht sollte der Betreiber dieser Seite hier diesen lächerlichen Kommentar löschen; dass er ihn überhaupt veröffentlicht hat, ist naiv. Annehmen könnte ein Außenstehender wie ich, dass auch der Rest so naiv ist? … und der pöse pöse „Gegner“ hat womöglich Recht? Es wär‘ schade.

  15. yetzt sagt:

    Doch, das geht, und zwar über die Funktion ‚wppressuretool_promote‘, wo beliebige Empfänger eingetragen werden können.

  16. Heiko sagt:

    Wie bitte fälscht man Emailadressen? Falsche kommen doch gar nie nirgends an, weil sie ja falsch sind. Richtige kann man erraten oder sich durch verschiedene Schnüffelmaßnahmen zusammensuchen. Aber fälschen? oO

    • xfire sagt:

      Das Fälschen ist Ur-einfach.
      Wie oben schon erwähnt wurde sind unsignierte Emails stets als potentiell gefälscht zu betrachten. Verschlüsselte (und unsignierte) Emails allerdings ebenfalls, sofern die üblichen Methoden (smime/pgp) verwendet werde, da ja der öffentliche Schlüssel des Empfängers…. ÖFFENTLICH ist, und man ja sonst nichts braucht.

      Aber nun zum Fälschen:
      1) man holt sich den email-server des tatsächlichenEmpfängers (dig mg zielhost.com)
      2) man verbindet sich dorthin auf port 25 (telnet XXX 25)
      3) man quatscht ein wenig SMTP mit dem Server
      helo foo.bar
      mail from: beliebigerabsender@beliebigedomain.com
      rcpt to: echter-empfänger@echte-domain.com
      data
      From: beliebiger-fake-absender@whatever.gov
      To: beliebiger-fake-empfänger-der-davon-auch-nichts-mitkriegt@bla.foo
      Subject: nur damits komplett aussieht

      Textgeblubber.
      .
      quit
      —Ende der SMTP Geschichte—
      Schon kriegt ein User eine Mail von nem gefälschten Absender an nen anderen Empfänger. So haben wir uns früher in der Schule „fehlgeleitete“ Emails von „gschroeder@spd.de“ an „hkohl@union.de“ zugespielt 🙂

      So einfach ist das. und so unsicher ist email. das S in SMTP steht ja auch für simple :p

      ABER jeder weiss ja, dass email nicht sicher ist, und das geschulte Auge erkennt auch WER gefälscht hat, die Absender-IP steht nämlich in den (üblicherweise ausgeblendeten) Email-Headern. Und mit ner dialup IP mag einen der Empfangsserver sowieso nicht, höchstens als Spam vorklassifiziert.

      Daher: Verschlüsseln, Signieren, TLS verwenden etc.

      • Heiko sagt:

        Ok. Absenderadressen fälschen ist klar. Ich hatte es nur nicht richtig gelesen, weil auf Twitter von gefälschten Email-Adressen die Rede war und der Polizei / Staatsanwaltschaft traue ich sofort zu, dass die glauben man könne Emailadressen fälschen 😉

      • Dieter sagt:

        Das nennt sich relayen und ist heutzutage bei den meisten ordentlich konfigurierten Diensten nicht mehr möglich. Zudem scheint der Server bei diesem Herrn zeimlich offen für spam zu sein. Denn eigentlich verweigert der Mailserver die Annahme wenn Absenderdomäne nicht mit dem eingetragenen MX Record übereinstimmt. Das scheint wohl hier der Fall zu sein.

  17. Suit sagt:

    „Unverständlich, warum sie […] ihnen die Dateien […] aushändigen …“

    WordPress selbst unterliegt der GPL – erweitert man nun WordPress, ist dieses veränderung der Software ebenfalls unter die GPL zu stellen. Und auf Anfrage MUSS der Quellcode ausgehändigt werden – das steht in der GPL so drin.

    Ob das nun tatsächlich so ist oder eben ein Plugin eine andere Lizenz haben darf, darüber gibt es ewig lange Diskussionen die seit anbeginn der WordPress-Plugins zu einem Ergebnis geführt haben.

    • dth sagt:

      Passt nicht wirklich hier her, aber die GPL erfordert nur, dass, wenn man eine Software (verändert) weiter verbreitet, auch der Quellcode mitgeliefert (oder nachgereicht) wird. Änderungen nur für eigene Zwecke kann man auch für sich behalten. Die GPL hat mit diesem Thema aber auch wirklich gar nichts zu tun.

    • madd sagt:

      „Und auf Anfrage MUSS der Quellcode ausgehändigt werden – das steht in der GPL so drin.“
      Nein, das stimmt so nicht ganz.
      Gibt man Software weiter, die unter GPL steht, dann hat der Empfaenger – und niemand sonst – Anspruch auf den Quellcode.
      Man kann GPL-Programme ganz legal veraendert fuer sich behalten und muss dann gar nichts weitergeben. Oder nur einem erlauchten Personenkreis bedenken – nur der hat dann den Anspruch auf Quellen.
      Aber lass mich raten: das Plugin ist in PHP geschrieben und Quellcode vom Laufcode ‚(verdammt, wie nennt man das richtig?) nicht zu trennen?
      Mein Punkt ist aber, dass die GPL keine Herausgabe an die Polizei erzwingt, wenn die nicht gerade das Plugin selber bekommen haben.

  18. markus sagt:

    WIR SIND ALLE TERRORISTEN!

    WIR SIND DIE 99%!

  19. Neutrino sagt:

    Vielleicht wundert sich jemand über hohe Zugriffszahlen hier, ich hab diesen Artikel nämlich fefe gemailt: https://blog.fefe.de/?ts=b0634435, sorry 🙂

  20. Pingback: Links des Tages 2011-10-18 | dª]V[ªX

  21. Pingback: Plädoyer für einen internationalen Netz-Konsens (updated) « Roger Reloaded

  22. Mike sagt:

    @ Axel – Danke für dein Link zum Vortrag, diesen sollte echt jeder mal gesehen haben.
    Hab dann dort auch gleich noch zwei aktuelle TOP-Vorträge von Udo Vetter gefunden.

    Sicheres Publizieren und der Staatstrojaner | Udo Vetter (Vortrag 13.10.2011)
    http://www.videogold.de/sicheres-publizieren-und-der-staatstrojaner-udo-vetter-vortrag-13-10-2011/

    Das überwachte Netz | Verfolgung von Straftaten im Internet (Vortrag)
    http://www.videogold.de/das-ueberwachte-netz-verfolgung-von-straftaten-im-internet-vortrag/

  23. Pingback: Was mir heute wichtig erscheint #290 - trueten.de - Willkommen in unserem Blog!

  24. hgn sagt:

    Äh, bei meinem PDF Viewer ist deine Adresse NICHT geschwärzt! Nur so zur Info

  25. Nach Lektüre des Durchsuchungsbeschlusses: Ist es mittlerweile strafbar, Mails an Politiker zu schicken?

    m(

  26. Ghostbuster sagt:

    Da zeigt sich mal wieder die völlige Inkompetenz eines dieser dummen Staatsbeamten der Justiz.
    Von nichts nen Schimmer aber die people belästigen.
    Ich hab mir das mal angesehen, für mich sind Sie komplett unschuldig. Ergibt sich eindeutig aus the way.
    Dieser Löffelhardt ist ein absoluter Vollpflock. Ein Klick und er könnte wissen was Sache ist!
    Well, alles Gute! 😉

  27. Ohje sagt:

    Ohje sag ich da blos.
    Da bekommt mal einer in Ulm ein paar EMails und freut sich erst nicht drüber. Dann fertigen die einen Durchsuchungsbeschluss im August aus und durchsuchen im Oktober??? Ist der verloren gegangen, oder haben sie etwa überlegt wegen dem schlechten Deutsch doch noch einmal einen neuen aufzusetzen? Ich zitiere:

    Dies ist bei falschen Absenderangaben in E-Mails zwar nicht ohne weiteres der Fall (vgl. Fischer StGB 58. Aufl. § 269 Rn . 8).

    …nicht ohne weiteres der Fall PUNKT ?! ….hat wohl einer was vergessen. Aber ist ja kein Wunder.

    FAZIT: Da muss es wem verdammt langweilig sein! Kopf hoch Fritz & Oben bleiben.

  28. Beobachter sagt:

    Wie viele regelmäßige Leser sicher wissen, bin ich zwar S21-Gegner, lehne aber diese Bewegung hier entschieden ab.

    Dennoch steht die Freiheit jedes Mensche, egal, ob ich seine Ansichten teile oder nicht, an höchster Stelle. Nach Lektüre des Durchsuchungsbeschlusses, kann ich nur hoffen, daß der BEtrioffene jurstisch gegen diesen Blödsinn vorgeht.

    Eine Emailadresse enthält mitnichten persönlich zuordbare Angaben, schließlich ist schnuffel1901@gmx.invalif ebenfalls eine mögliche Emailadresse.

    Selbst wenn der Absender seine Meinung ohne Absenderamngaben im Text der Email kundgetan hat, ist es das natürliche Recht eines Menschen, sich frei zu äußern – egal ob mir seine Meinung gefällt oder nicht. Für eine freie Meinungsäußerung brauche ich keineswegs meinen Namen nennen.

    Deshalb meine Bitte an den Betroffenen: Gehen sie gegen diesen Beschluß juristisch vor!

    • Beobachter sagt:

      Noch ein Hinweis: In Ländern, in denen es keine freiheitliche Verfassung gibt (z. B. Deutschland) empfiehlt sich dringend, einen Proxy in Ländern zu benutzen, die diese Voraussetzung erfüllen. Eine Rückverfolgbarkeit wäre dann niemals gegeben.

      Weiterhin wäre zu prüfen, woher die Staatsanwaltschaft an die Adresse des Durchsuchungsopfers kam. Ggf. hat der Provider die persönlichen Daten länger als gesetzlich zugelassen gespeichert. Dann ergäbe sich unter Umständen ein Schadenersatzanspruch.

    • Max sagt:

      Tja, dagegen vorgehen ist gut. Die Polizei hat jetzt halt sämlithce Rechner und Festplatten in den Pfoten, und DAS war der Sinn der Aktion. Ist aber doch toll zu sehen, was für eine krank beschissene Staatsanwaltsfchaft wir hier haben. Von rechtsstaat weit und breit nichts zu sehen. Und das ist jetzt mal wieder öffentlich ersichtlich.

      • Beobachter sagt:

        Auch nach erfolgter Durchsuchung kann man gegen den Beschluß vorgehen und ihn bei Erfolg nachträglich aufheben lassen. Etwaig zuvor erlangte Beweise werden dann von den meisten Richtern nicht mehr zugelassen (allerdings besteht darauf kein Anspruch, anders als beispielsweise in den USA). Schon aus Gründen der Rechtssicherheit sollte unbedingt die nachträgliche Aufhebung des Beschlusses beantragt werden.

        Die Staatsanwaltschaft hat zwar die Durchsuchung beantragt, genehmigt hat sie aber eine Richterin. Die Staatsanwaltschaft kann auch beantragen, unliebsame Bürger standrechtlich zu erschießen. Sie kann erst mal alles beantragen. Entscheidend ist allein der Beschluß des Richters.

        Weiterhin ist, wie erwähnt, zu prüfen, ob hier eventuell der Provider datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt hat. Er wäre dann unter Umständen schadenersatzpflichtig.

        Wer sich aber alles gefallen läßt, muß sich nicht wundern, wenn es in Zukunft noch schlimmer wird (das war kein Vorwurf aber ein ernstgemeinter Hinweis).

  29. Stefan sagt:

    Ich finde deine Erklärung oben etwas kurz und falsch zusammengefasst. Es geht ja nicht darum, dass du so ein Programm hast, sondern was du damit angestellt hast.
    Da der User sich aber registriert, damit du in ihrem Namen eine eMail schreibst, ist es m.b.M.n. keine Urkundenfälschung, sondern nur eine Dienstleistung. Analog zum Brief: Der Benutzer gibt dir seine Postanschrift und den Inhalt des Textes (den er praktischerweise von dir bekommen hat). Deine Aufgabe war nur den Briefumschlag mit Adresse zu schreiben und den Leuten den Gang zum Briefkasten zu ersparen.
    Daher eine Frage zu dem Zitat: „die Adressen unbeteiligter Dritter aufwiesen“ – woher will die Staatsanwaltschaft das wissen, dass die Personen unbeteiligt waren? Wurde da kein Absender angeschrieben und gefragt, ob er es tatsächlich gewünscht hat?
    Oder geht es eher darum, dass man keine eMails im Auftrag von anderen schreiben darf? Dann gehörst du eingesperrt! 😉

  30. vileda sagt:

    Hat es eigentlich seine Richtigkeit, dass die IP-Adresse im Durchsuchungsbefehl vom DSL-Anbieter UPC in Wien (Österreich) stammt?

  31. Nils sagt:

    Hallo Herr Mielert!

    Sehe ich dass richtig, Ihre Web-Seite läuft bei Strato in Deutschland und alle Emails stammen von einer IP-Adresse aus Österreich (UPC Austria) ? Mehr als die im Beschluß genannten Anhaltspunkte gab es nicht?
    Da sehe ich allerdings auch keine Alternative zur Hausdurchsuchung und Beschlagnahme der Computer.
    Na gut, man hätte auch jemanden fragen können der sich damit (*) auskennt…
    Aus meiner Sicht drängt sich nun die Frage auf: handelt es sich um Bösartigkeit oder Dummheit.
    Beide Gründe machten mich sehr traurig.

    (*) von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mal ganz abgesehen – ist aber auch nur was für Weicheier

  32. bla sagt:

    Kaum zu glauben, dass das eine Straftat sein soll und zur Durchsuchung berechtigt. Was genau wollen die denn herausfinden durch die Beschlagnahme? (Komme mit dem Rechtsverdreherdeutsch nicht klar…)

    Parallele aus dem richtigen Leben:
    Ich sammle Briefe aus der ganzen Republik ein. Auf jedem steht die korrekte Absenderadresse. Jetzt werfe ich aber alle im Briefkasten bei mir unten an der Ecke ein, so dass ueberall derselbe Poststempel drauf ist. War das jetzt auch eine Faelschung und eine Straftat? Was genau wuerde man in dem Fall beschlagnahmen? Den Beutel, mit dem ich die Briefe zum Kasten getragen habe?

  33. ALEX_DPSG sagt:

    Heilige Hacke, ist schon starker Tobak, den geliebten Beamten würde ich den link zur wordpress code base bzw. der plugin database geben. Und diesen noch einen Schönen tag wünschen…

    Deutsche Behörden – das glaubt man nicht

  34. Tipp für politisch aktive Programmierer sagt:

    Merke: Wenn man so nen Mailbot baut, mit in die E-Mails (ggf. kleingedruckt) reinschreiben dass $webmaster die technische Abwicklung des Versandes der E-Mail im Auftrag des angegebenen Absenders übernommen hat, und zu diesem Zweck $tool einsetzt, welches die Identität des Auftraggebers mittels selbigem per E-Mail zugesandtem Freischalt-Code überprüft. Wenn das direkt in der Beweis-E-Mail mit drinsteht, sollte es sehr schwierig werden, zu erklären, wieso man initial von einer Täuschung ausgehen wolle.

  35. Renitenzzipfel sagt:

    Also Leute!

    bis jetzt hats noch keiner bemerkt, das der Beschluss nicht von einem Richter unterzeichnet wurde,
    sondern von einer Angestellten. Eine Vollmacht der Angestellten ist nicht ersichtlich. Was folgert
    der gesunde Menschenverstand daraus? Das Ding ist widerrechtlich.

    Denn noch liebe Grüße

    • Thilo sagt:

      Der Beschluß wurde von der Richterin am Amtsgericht Löffelhardt diktiert. Das Original liegt beim Gericht. Die Ausfertigung ist ein Exemplar der Urkunde, das das Original im Rechtsverkehr vertreten soll (also mehr als eine beglaubigte Kopie). Es kann mehrere Ausfertigungen einer Urkunde geben (aber normalerweise nur eine vollstreckbare Ausfertigung). Die Ausfertigung wird stets vom Urkundsbeamten gefertigt. In der Praxis ist das eine Kopie der Urkunde mit dem (i. a. gestempelten) Vermerk „[Vollstreckbare] Ausfertigung“, Datum und Unterschrift des Urkundsbeamten. Bei der Vollstreckbaren Ausfertigung kommt noch der Text hinzu: „Vorstehende Ausfertigung wird dem/der Kläger(in)/Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“

  36. Pingback: Too much information - Papierkorb - Nachtgeschichten

  37. EP sagt:

    PC-Beschlagnahme auch noch dazu.. Das hört sich gar nicht gut an in Zeiten des Bundestrojaners…
    Wird demnächst auch bei Überbringer von Unterschriftslisten eine Hausdurchsuchung angeordnet ?
    @ Fritz Meiler : ich hoffe Ihr Anwalt eröffnet ein Treuhandkonto und gibt die Daten bekannt damit wer will und kann Sie wenigstens finanziell unterstützen kann.

    • Walli sagt:

      Die Daten hierzu stehen auf der ersten Seite:
      Rechtshilfefonds
      Inhaber: RA Markus Mauz
      KNr.: 7018 242 800
      BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)

  38. spinne sagt:

    „Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Die Zulässigkeit
    der Beschwerde entfällt jedoch in der Regel, wenn der Betroffene durch dje
    Maßnahme nicht mehr beschwert ist.“

    wat bitte heisst n det?

    und wieso bitte warten die mit ihren Beschluss vom 12. August bis zum 18. Oktober um tatkräftig zu werden? und ist es üblich, dass solche Beschlüsse von einer Justizangestllten unterschrieben werden?

    fragen über fragen…

  39. Fritz Mielert sagt:

    Noch so eine Frage: Ist ein Durchsuchungsbeschluss gültig, wenn er nicht unterschrieben ist? Er ist nur mit einem Stempel „gez. Löffelhardt – Richterin am Amtsgericht“ versehen… Ich freue mich auf die Antworten meines Anwalts.

    • pit sagt:

      Ingrid Löffelhardt (Jg. 1960) – Richterin am Amtsgericht Stuttgart (ab , …, 2004, …, 2008) – im Handbuch der Justiz 2002 ab 05.09.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt.

      Laut Jurablog wäre es ein Formfehler wenn der richterliche Durchsuchungsbeschluss nicht unterschrieben wurde, das hat in einigen Verfahren bereits zu einem Beweisverwertungsverbot geführt. Desweiteren gab es nach Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht bereits diverse Entschädigungszahlungen an Geschädigte.

      • Fritz Mielert sagt:

        Kannst Du den Artikel des Jurablogs noch als Link posten?
        Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg schreibt unter Prüfung der Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses in einer Checkliste:
        „b) Ist die Unterschrift des Richters vorhanden?
        Als richterliche Entscheidung muß der Durchsuchungsbeschluss unterschrieben sein.“

        • Fritz Mielert sagt:

          Laut vorläufiger anwaltlicher Auskunft ist der Beschluss mit dieser Art der Unterschrift gültig.

        • Thilo sagt:

          Das Original des Beschlusses wird wohl unterschrieben sein. (Jedenfalls würde man bei einer Hausdurchsuchung beim Amtsgericht kein Originalexemplar ohne Unterschrift finden; notfalls wird es halt noch schnell unterschrieben.)
          Also hat der Anwalt wohl recht, weil auf der Ausfertigung die Unterschrift des Urkundsbeamten ausreicht.

  40. 0711calling sagt:

    Ich habe übrigens Herrn Rivoir noch nachträglich zum Wahlsieg gratuliert und ihn ermuntert das Projekt Stuttgart21 zu beenden, da ich es am 29.3. leider vergessen habe.

    • Fritz Mielert sagt:

      Cool. Noch wer? Es sind ja schließlich mehr als 1.500 Menschen im Widerstand…
      Dem Herrn aus Ulm kann man übrigens schreiben, ohne dass er den Absender verifiziert: http://www.martin-rivoir.de/index.php?mod=formular&op=show&menu=3&page_id=1435

      • S21-Nein-Danke sagt:

        Dann kopiert den Link aber und klickt ihn nicht direkt von hier aus an 😉 Manche Server sind sehr neugierig woher und wohin des Weges man so ist.

        @ Fritz: es ist unsäglich, was gegen den Widerstand alles angezettelt wird, um ihn einzuschüchtern und/oder zu kriminalisieren – ich hoffe, dein RA taugt was und du kannst denen ordentlich eins auf die naseweisen Griffel geben…

        Wir werden das Quorum schaffen, dass wollen wir doch mal sehen

  41. melone sagt:

    Hausdurchsuchung wegen eines WordPress plugins bzw email versenden?
    Gehts denen eigentlich noch gut… Verhältnismäßigkeit und so?

    Man hätte ja auch erstmal freundlich anfragen können, die Mails
    sind ja eh verschickt daran ändert auch eine Durchsuchung nichts mehr.

    Ich hoffe Sie lassen sich das nicht einfach so gefallen und gehen rechtlich
    gegen die Verantwortlichen vor.

    Und falls Sie Ihre Computer irgendwann zurückbekommen, auf jeden fall
    gründlich formatieren und neu installieren. Sicher ist sicher.

    Viele Grüße

  42. Axel Flatter sagt:

    Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: “Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“   (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

  43. Sirup sagt:

    Es würde mich nicht wundern, wenn Frau Richterin Löffelhardt künftig sehr gefragt ist. Ich bekomme täglich mindestens 10 SPAM Mails, die meisten davon mit nicht existierenden EMail-Adressen. Alles Urkundenfälschung, laut der Rechtsauffassung von Richterin Löffelhardt. Endlich gibt es jemanden in der Justiz, der mit den Spammern aufräumt. Hurra. Wie lautet die Anschrift dieser vorbildlichen Staatsanwaltschaft? Hier vor Ort wird bei solchen Kleinigkeiten immer abgewimmelt. Bereite schon mal die Spam-Mails vor, … die können schon mal mehr Leute einstellen, da kommt was.

    Oder wollen die sich nachsagen lassen, nur für SPD-Funktionäre zu arbeiten?

  44. MOa sagt:

    Piratenpartei verurteilt erneute unverhältnismäßige Hausdurchsuchung:
    19.10.2011, 9:13 h: http://www.presseanzeiger.de/meldungen/politik/531310.php ;

    (PA) Am 18. Oktober fand gegen einen der führenden Köpfe gegen S21 eine Hausdurchsuchung statt.
    Grund soll eine Internetseite sein, über die man E-Mails mit der eigenen Absenderadresse verschicken konnte. Dieses Verfahren wird auch von Amnesty International und vielen anderen eingesetzt, um einen vorgefertigten Text per E-Mail von deren Internetseite aus zu verschicken.
    Die Staatanwaltschaft sieht hierin eine Urkundenfälschung und begeht dadurch einen entscheidenden Fehler. E-Mails gelten im Gegensatz zu Briefen, Postkarten oder Faxen nicht als Urkunden.

    „Die Masse von 1500 E-Mails, die beim SPD-Landtagsabgeordneten Martin Rivoir eingegangen sind, mag nervig und lästig sein. Sie stellt aber keine Urkundenfälschung dar“, betont Martin Eitzenberger, Pressesprecher der Stuttgarter Piraten.
    Besonders widersinnig ist in diesem Zusammenhang die Hausdurchsuchung in Deutschland, da die im Beschluss genannte Internetadresse in Österreich verwendet wird. „Wir können von Glück sagen, dass die Staatsanwaltschaft nicht gleich Interpol eingeschaltet hat“, so Eitzenberger scherzhaft.

    Die Piratenpartei Baden-Württemberg verurteilt dieses Vorgehen. Wieder einmal sollen Gegner des Bahnhofprojekts eingeschüchtert werden.
    Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung scheint aufgrund der Häufung von Hausdurchsuchungen nicht für die Gegner von Stuttgart 21 zu gelten. Wie schon bei den Hausdurchsuchungen bei Video-Aktivisten der Gruppe Cams21 vor wenigen Wochen, wurde versucht, S21-Gegner zu kriminalisieren. Daher weisen die Piraten erneut darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel gewahrt bleiben muss.

    Quellen:
    [1] http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/10/18/hausdurchsuchung ;

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  46. Wunderer sagt:

    Na endlich räumt jemand mit Spam-Mails auf!!! Frau Löffelhardt, würden Sie sich bitte auch meines Spam-Ordners annehmen – über Wochenenden kann ich locker rd. 200 Spam-Mails (viele doppelt, viele mit gleichem Betreff, aber verschiedensten Absendern – seltsamerweise oft aus der sogenannten „Finanzwelt“) auf Ihren Richtertisch knallen! Sie sind doch jetzt sicher Expertin darin, die Absender entsprechend zu entlarven und dann auch mit Hausdurchsuchungen und entsprechenden Klagen zu „versorgen“!

    Sonst hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ja nichts mehr zu tun?! Schon komisch, bei den Milliardenverschwendungen und eindeutig verfassungswidrigen Deals der Ex-Landesregierungsmitglieder Mappus, Stächele und Kumpane sah die Staatsanwaltschaft KEINEN Grund, KEINEN Anfangsverdacht auf betrügerische, korrupte und landesschädliche Handlungen, um Ermittlungen aufzunehmen.
    Bei ein paar Mails, die ein beleidigter Politiker (Rivoir) bekommen hat – werden solche Aktionen in Szene gesetzt?
    Ganz Deutschland lacht über die baden-württembergischen Gerichte, Staatsanwälte und deren „Rechtsverständnis“ (wenn ich nur an Kachelmann denke ………..) und jetzt mit den ganzen S21-Pseudo-Ermittlungen! Ihr habt alle zusammen den Begriff „Staats“anwaltschaft nicht verdient – ihr müßtet „Vetterles-Bahn-Anwaltschaft“ heißen!

  47. Uwe Mannke sagt:

    Transparenz ist in diesem Fall die einzig richtige Antwort.

  48. Daniel sagt:

    Ungaublich. Vor allem kann das jeden treffen: Meine E-Mail-Adresse ist in etlichen Adressbüchern. Sobald ein Trojaner Zugriff auf diese Adressen hat, nutzt er sie zum Spamversand. Ich bekomme immer wieder Spam von Personen zugeschickt, die ich kenne und die einen Trojaner auf ihrem Rechner haben.

  49. Roland Beck sagt:

    Hmm, eigentlich sollte man jetzt wegen jeder Spam-Mail Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Was meinen unsere Juristen dazu? Kostet mich das was? Naja, wahrscheinlich gibt es dann auch für mich bald eine Hausdurchsuchung 🙁

    Und noch ein paar Anmerkungen zur Technik:
    – ich hoffe, die Webseiten des Widerstandes speichern keine IP-Adressen in ihren Logs (dazu wäre eine Stellungnahme der Admins interessant)
    – gut wäre es, wenn die Server des Widerstands Daten nur verschlüsselt ablegen würden (bei Hausdurchsuchung ist dann ein beherzter Griff zum Notaus angebracht)
    – jeder sollte darüber nachdenken, die Festplatten seiner Rechner zu verschlüsseln. Man weiss nie, wozu es gut ist

    Gruss

    Roland

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