Presseerklärung: 86-jähriger verbringt die Nacht im Baum

Empörter und entschlossener Protest gegen Baumfällungen

Stuttgart, 6. Februar 2012: Der 86-jährige Gerald Rollet ist empört, dass die Bäume im Schlossgarten nun doch gefällt werden sollen, entgegen Geißlers Schlichterspruch, entgegen jede Vernunft und obwohl die Bahn bei keinem  Teil der Arbeiten für Stuttgart 21 Fortschritte vorweisen kann. Selbst Stefan Mappus hatte als Ministerpräsident dem Schlichterspruch von Heiner Geißler zugestimmt, wonach die Bäume im Schlossgarten nicht gefällt werden dürfen. Diese Zusage muss auch für seinen Nachfolger Winfried Kretschmann gelten!

Gerald Rollet verbrachte die Nacht in einer besonders schönen, ehrwürdigen Platane, die nach dem Willen der Bahn gefällt werden soll, obwohl sie laut anerkannter Gutachten kerngesund ist und noch mehrere hundert Jahre leben könnte. Geißler verbietet in seinem Schlichterspruch ausdrücklich, dass solche Bäume gefällt werden dürfen. Der Senior Rollet hat sich zu dieser Nacht im Baum entschlossen, um zu zeigen, dass sich der Protest gegen den erneuten Wortbruch durch Bahn und Regierung auch durch die klirrende Kälte nicht abhalten lässt. Nach sieben Stunden auf der Platane bei -13 °C ist Gerald Rollet wohlauf und wieder zu Hause.

„Es ist inakzeptabel, dass die Landesregierung nun den Schlossgarten an die Bahn übergeben will: Die Bahn will diese Rechte erklärtermaßen nutzen, um mit Baumfällungen gegen den Schlichterspruch zu verstoßen“, sagt Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer. „Dem Schlichterspruch hatten jedoch sowohl die Bahn als auch die Landesregierung zugestimmt – also auch dem Erhalt der Bäume im Mittleren Schlossgarten. Wenn Ministerpräsident Kretschmann sich an anderer Stelle auf S21PLUS beruft, dann darf er nicht wenige Tage später gegen das anerkannte Ergebnis der Schlichtung verstoßen.“
Siehe dazu Seite 4 Mitte in Kretschmanns offenem Brief an den S21-Widerstand vom 25. Januar 2012.

Wenn das Eisenbahnbundesamt (EBA) heute nicht bis 12 Uhr einen Baustopp und damit ein Fällverbot für die Bäume im Schlossgarten verhängt, werden die Teilnehmer der Schlichtung bei Gericht einen Eilantrag auf Baustopp einreichen. Das Eisenbahnbundesamt wurde zuvor per Fax von diesem Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Grundlage ist Geißlers Schlichterspruch, der Gesetzescharakter hat.
Schlichterspruch: http://www.schlichtung-s21.de/39.html
Unabdingbare Verbesserungen bezügl. Bäume in Nr. 11, Unterpunkt 2: Die Bäume im Schloßgarten bleiben erhalten. Es dürfen nur diejenigen Bäume gefällt werden, die ohnehin wegen Krankheiten, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden. Wenn Bäume durch den Neubau existentiell gefährdet sind, werden sie in eine geeignete Zone verpflanzt.

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