Presseerklärung: Parkräumung am 15.2.2012 war rechtswidrig

Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht

Stuttgart, den 13.11.2013: Heute haben 32 Parkschützer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht im Zusammenhang mit der Räumung des Mittleren Schlossgartens auf 15. Februar 2012. Für Stuttgart 21 wurden in den Tagen nach dem 15.2. im Mittleren Schlossgarten 250 alte Bäume gefällt. Die Kläger wehren sich gegen die in den Ermittlungsakten gewählte Negativbezeichnung „Störer“. Außerdem wollen sie vom Gericht feststellen lassen, dass am 15.2.2012 keine ordnungsgemäße Versammlungsauflösung durch die Polizei oder die Stadt Stuttgart stattfand. Es soll, stellvertretend für alle in der Räumungsnacht anwesenden Menschen, festgestellt werden, dass sowohl die Versammlungsauflösung wie auch die polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren.

In der Nacht vom 14. auf den 15.02.2012 versammelten sich im Mittleren Schlossgarten in Stuttgart etwa 2.000 Menschen um gegen die bevorstehende Fällung von 250 Bäumen im Zuge der Bauarbeiten für das Projekt Stuttgart 21 zu protestieren bzw. um die Fällung zu verhindern. Diese Versammlung wurde auf Anordnung der Stadt Stuttgart durch die Polizei geräumt, obwohl nicht alle Genehmigungen (z. B. für das Grundwassermanagement) vorlagen, um mit den eigentlichen S21-Bauarbeiten beginnen zu können. Der Mittlere Schlossgarten ist nun seit fast zwei Jahren eine Baubrache – die Rechtsverstöße von Stadt und Polizei dauern an.

Um die Räumung des Parks und der vorgesehenen Baustellenfläche durchsetzen zu können, bot die Polizei mehrere tausend Einsatzkräfte auf. Die Parkräumung erfolgte in rechtswidriger Art und Weise, denn die im Schlossgarten anwesenden Menschen standen unter dem Schutz der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit. Auch nach Aussagen der Polizeiführung gingen von der Menschenmenge keine unfriedlichen Aktionen aus.

Etwa 80 Parkschützer erhielten ein Bußgeld, da sie den Park nicht freiwillig verließen, obwohl sich Stadt und Polizei nicht an die Vorgaben des Verwaltungsgerichts zur Durchsetzung des Betretungs- und Aufenthaltsverbotes gehalten hatten. Im Zuge der Prozesse vor dem Amtsgericht Stuttgart kam dann nach und nach ans Licht, dass die Auflösung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten in dieser Nacht ohne Rechtsgrundlage und viel zu früh erfolgte. Allen 2.000 Demonstranten wurde somit ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf Versammlungsfreiheit verwehrt.

Auch der noch so große Wunsch von Stadt, Land und Bahn, ein umstrittenes Großprojekt wie Stuttgart 21 schnellstmöglich umzusetzen, darf nicht dazu führen, dass Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Die Versammlungsbehörde ist verpflichtet, sich bei ihren Maßnahmen an Recht und Gesetz zu halten – auch wenn ein suggerierter Zeitdruck Grundrechte als hinderlich erscheinen lässt. Die nun eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht zielt also auch darauf ab, in Zukunft Eingriffe in die Versammlungsfreiheit wirksam abzuwehren. Der konkrete Fall hat insoweit auch große Bedeutung über die konkrete Situation in Stuttgart hinaus.

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3 Antworten zu Presseerklärung: Parkräumung am 15.2.2012 war rechtswidrig

  1. K. Neumann sagt:

    Grundrechtsverletzungen spielen heute keine Rolle mehr und werden zur Selbstbedienung der neuartigen gesetzgebenden Feudalherrenkaste nach Gusto und dem Motto: Ma:l gucka, wa:s do so ga:ht! beliebig begangen. Ob der von der Neckarstrasse rechtsstaatlich organisierte Wohnungseinbruch bei Dieter Reicherter oder die Haushaltsabgabe, die die Grundrechte gleich zweimal verletzt: einmal mit einer grundgesetzwidrig erhobenen Steuer, die dann zum anderen mittels Mitteln der Rasterfahndung (Verletzung der informationellen Selbstbestimmung) eingetrieben wird, und das natürlich alles ganz rechtsstaatlich: es finden sich immer Büttel in der „Rechtspflege“, die ganz nach vorne wollen wie ein Herr Stefan Biehl aus der Neckarstrasse, und das für „gut“ erachten.

    Das sind keine Lapsi mehr. Das alles hat ein ganz genau gesetztes Kalkül: der Bürger soll verstehen, dass die Grundrechte nichts mehr gelten und man da dagegen einfach nichts machen kann. Deswegen: vorbildliche Klage in der Sache. Ebenso im Sinne für das grosse Ganze.

    Noch ergänzend, auch wenn es völlig zwecklos ist, ein link für den Landesverfassungsschutz zur Nachhilfe, dass man selber die Beihilfe zur Grundrechtsverletzung pflegt, wenn man hier kruschtelt und nicht in der eigenen Exekutive http://cams21.de/stuttgart-21-die-raumung-des-stuttgarter-schlossgartens-am-15-2-2012-war-illegal/ und http://cams21.de/dank-cams21-vors-verfassungsgericht/

    Tja so ist das, Ihr lieben Leute im Auftrage Galls und von Galls Gnaden: die Bürgergesellschaft, die die Väter des GG im Auge hatten, bekommen wir erst, wenn die verbeamteten „Spitzenleute“ in der Exekutive aufhören, wegen Pöstchen und Geld zu schleimen und die Arbeit tun, die zu tun wäre bis zur Inanspruchnahme des Rechtes auf Remonstration. Und hier, bei der widerrechtlichen Räumung des Schlossgartens wäre für einige eine Gelegenheit gewesen, mit dem Mittel der Remonstration zu beweisen, dass man in seinem Staat angekommen ist. Eine goldene Gelegenheit. Verpasst! Und das kommt nicht von ungefähr!

    Solange Bonhoeffers Dummer im Inneren das Sagen hat ist das Warten des Bürgers auf einen remonstrierenden Beamten wie das Warten auf Godot:
    „Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt.

    Gegen die Dummheit sind wir wehrlos.

    Weder mit Protesten noch durch Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch -, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden.

    Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden; ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht.“

    Ich verehre Bonhoeffer für sein offensichtlich zeitloses und hier im Besonderen durch und durch gültiges Wort zum Dummen.

    Er, der Dumme ist es, der die Dinge zum Abgrund treibt und diese mit stolz erhobenem Haupt gar eigenhändig hinunter trägt, weil er felsenfest der Überzeugung ist, dass es um so lichter wird, je weiter es nach unten ins Loch geht.

  2. Michael sagt:

    Bisher ist die Behauptung der Unrechtmäßigkeit allerdings noch in keiner Weise bestätigt worden, sondern nur die Meinung der Kläger und der hier Zustimmenden.

    • K. Neumann sagt:

      Sie meinen, Sie können mit einer Behauptung den Beleg widerlegen. Schauen Sie dazu nochmals in meinen Beitrag.

      Und so, wie Sie argumentieren hat übrigens auch der Generalstaatsanwalt Braun aus der Neckarstrasse in einem Fall des mehrfach mit Schriftsätzen belegten vorsätzlichen Betrugs zweier Finanzbehörden gearbeitet, der ohne Prüfung und Wertung damit beantwortet wurde, dass alles auf der Vorstellung des Strafantragstellers beruhe.

      Und ja, im Falle des unseligen „Sängerstrassenurteiles“ des BVerfG bekommen Sie für den Betrug des VGH Mannheim an der Gerechtigkeit dann auch volle höchstrichterliche Bestätigung. Zur Erinnerung: das BVerfG hatte sich auf einen Entscheid des VGH Mannheim berufen, den Geissler so kommentierte: „Mit der Aussage „Wenn das die Leute wüssten, würden sie sich schon sehr wundern“, reagierte der 80-Jährige darauf, dass die Richter damals offenbar keine neutralen Gutachter verpflichtet hatten, sondern sich bei ihrer Entscheidungsfindung auf den Sachverstand jener drei Experten stützten, die von der Bahn bestellt worden waren: Wulf Schwanhäußer, Mitglied im Konzernbeirat der Bahn, Gerhard Heimerl vom verkehrswissenschaftlichen Institut der Uni Stuttgart, der vor Gericht seine eigenen Pläne begutachtet hatte sowie sein Nachfolger Ullrich Martin, der mittels Simulation dem Tiefbahnhof eine größere Leistungsfähigkeit gegenüber K 21 attestierte“ l.c. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gutachten-zu-stuttgart-21-wenn-das-die-leute-wuessten.a45ff993-3f92-4395-81eb-6bfa0f2668aa.html

      Danke Michael. Sie bestätigen mit Ihrem Beitrag voll meinen Beitrag. Sie dürfen sich weiter in aller Ruhe und voll bestätigt zurücklehnen, wie die Richter des VGH Mannheim beim von Geissler kritisierten S21-Leisungsfähigkeitsurteil. Die Richter sind schliesslich unabhängig bei der Berufung der Gutachter. Wurde auch genau so auf die Kritik Geisslers hin aus Mannheim nachgeschoben. Der Rechtsstaat funktioniert eben reibungslos so, wie ihn sich die Politik wünscht. Alles nicht nur demokratisch sondern gleich obendrein rechtlich korrekt legitimiert dazu. Und warum sollte sich die Rechtsprechung auch den demokratischen Mehrheiten versagen. Oettinger selbst hatte solche Rechtsprechung ja schliesslich auch beim BVerfG vor dem Urteilsspruch zum ESM-Vertrag angefordert. Was ist bei einer solchen Denke noch der grosse Unterschied zu einer braunen Gleichschaltung?

      Dass dabei die Rechte des Bürgers rechtlich vollkommen korrekt ausgehebelt und das Unrecht legitimiert wird spielt schon lange keine Rolle mehr.

      Nur, irgend wann einmal, muss nicht sein, kann aber durchaus einmal passieren, passen auch Sie, werter Michael, mit ihrem Begehr nicht in diesen Staat, den Sie jetzt verteidigen. Und dann erkennt man als selbst vom Unrecht betroffener das, für was man sich selber so engagiert wie Sie hier eingesetzt hat, nicht mehr als das Eigene wieder.

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