Ein Hausfriedensbruch ist ein Hausfriedensbruch ist ein Hausfriedensbruch ist ein …

Das ist das Mantra beim Amtsgericht in Stuttgart.

Am Montag, 11.11.2013 war der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen sechs Beschuldigte, die sich am 12.03.2012 auf dem Südflügeldach befanden.

Mit dem Urteil "schuldig" wurde die Bitte in einer Einlassung, diese Verhandlung als einen politischen Prozess zu respektieren, nicht erfüllt. Richter Gutfleisch wies ausdrücklich in der Urteilsbegründung darauf hin, dass hier kein politisches Delikt verhandelt wurde. Hallo geht´s noch? Warum verhandelt dann die Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, zuständig für Staatsschutz, dieses Verfahren?

Weiter stellte er fest, dass grundsätzlich erst mal eine Versammlung vorlag, diese aber dennoch keinen Schutz durch Artikel 8 GG hatte. Warum? Am 12.03.2012 versammelten sich

  • mehrere Personen: elf
  • an einem Ort: Südflügeldach
  • zur öffentlichen Meinungskundgabe: u.a. Banner, polit. Statements
  • zur politischen Meinungsbildung: u.a. bundesweite Berichterstattung

Somit waren alle Kriterien einer Versammlung erfüllt. Diese Versammlung wurde nie aufgelöst, genau genommen besteht sie heute noch, wenn nicht der Versammlungsort abhanden gekommen wäre. Auf die Frage "Gibt es einen rechtfertigenden Strafanspruch des Staates?" mit Verweis auf § 34 StGB blieb der Richter eine Antwort schuldig.

Beim Strafmaß (10-20 Tagessätze à 30-40 €) folgte der Richter der Forderung der Staatsanwältin. Somit ist das Strafmaß höher als im Strafbefehl angekündigt.

Unser Mantra ist: Ein Grundrecht ist ein Grundrecht ist ein Grundrecht ist ein Grundrecht ist ein Grundrecht ist ein ...

Vielleicht hilft dieses Mantra beim politischen Prozess gegen die Rathausbesetzer/-innen am 21. Januar 2013 im Amtsgericht Stuttgart.

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Vielen Dank an alle, die im Gerichtssaal, über Twitter und in Gedanken mit uns solidarisch waren.

Hier noch ein paar Schlussworte von Heike, Myriam, Nina  und Simone.

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Eine Antwort zu Ein Hausfriedensbruch ist ein Hausfriedensbruch ist ein Hausfriedensbruch ist ein …

  1. Gast sagt:

    Nicht überall, wo einer Versammlung draufschreibt, ist halt auch tatsächlich eine Versammlung drin. Das gilt vor allem dann, wenn man sich für seine „Versammlung“ einen Ort aussucht, der einem nicht gehört. Wenn bei einem von Euch zehn Leute von der NPD in den Garten eindringen und dort eine Versammlung über Ausländerpolitik abhalten würdet Ihr von der „Argumentation“, da könne man nichts machen, weil die netten Herren mit den ganz kurzen Haaren sich nunmal versammelt hätten, um ein politisches Anliegen zu erörtern.

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