Regeln für Kommentare

Da es hier nun mehrfach zu üblen Beleidigungen und Gewaltaufrufen gekommen ist, sehen wir uns gezwungen, ein paar Regeln einzuführen:

  1. Beleidigende Kommentare werden kommentarlos gelöscht
  2. Gewaltaufrufe werden ebenso ohne Vorwarnung gelöscht.
  3. Wir nehmen uns die Freiheit, Kommentare zu editieren, wenn sie in Teilen gewaltverherrlichend oder beleidigend sind
  4. Kommentaroren, die mehrfach bezüglich der oben genannten Punkte auffällig werden, werden von uns gesperrt.

Es tut uns leid, dass es so weit kommen musste, aber wir als Betreiber dieser Website gelten nach deutscher Rechtssprechung als haftbar für eure Kommentare. Also zügelt euch bitte, so schwer es angesichts der Machenschaften unserer Großkopferten auch erscheinen mag.

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10 Antworten zu Regeln für Kommentare

  1. Für S21 sagt:

    Dann bitte aber auch darauf achten, dass die am Bauzaun bzw. bei Demonstrationen gezeigten Transparente die Grenzen des Zumutbaren nicht überschreiten … „Platz des himmlischen Friedens“ ist m.E. ein Beispiel, wo das gründlich mißlang. Mir jedenfalls ist nicht bekannt geworden, dass es am Stuttgarter Hbf. zum Panzereinsatz gegen unbewaffnete Demonstranten kam … oder?

  2. Für S21_2 sagt:

    Das o.g. Zitat war auch nur ein Beispiel zur Verdeutlichung. Aber bitte: Zitat aus der Kommentarfunktion dieses Forums: „Trotzdem ist Gewalt bei dauerhafter Arroganz der Eliten als mittel in erwägung zu ziehen.“

    Steht da schon ein paar Tage ungelöscht … tz tz tz

  3. Für S21_2 sagt:

    Hier steht das: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2010/09/04/gewaltaufrufe/

    Und da steht ebenfalls (Zitat): „Also kategorischer Ausschluss von gewalt ist falsch! Es kann aber wiederum auch nur Mittel zum zweck sein, und sollte sehr wohlüberlegt eingesetzt werden um die richtigen zu treffen.“

    Da kann einem ja Angst und Bange werden.

    • Demokrat sagt:

      Also ich warne hier mal vor überschäumendem Aktivismus und vorauseilendem Gehorsam. Natürlich, ein Aufruf zur Gewalt ist strafbar und darf hier nicht geäußert werden. Aber nicht jeder Kommentar der Gewalt nicht explizit ausschließen will sollte automatisch als Gewaltaufruf verstanden und gelöscht werden. Ich plädiere hier für größtmögliche Meinungsfreiheit und dafür, dass wirklich nur das gelöscht wird was strafbar ist. Ansonsten könnte auch gelöscht werden wenn jemand Art. 20 des Grundgesetzes zitiert. Und soweit meine zwei Semester Strafrecht mich das beurteilen lassen sind die zwei von „Für S21_2“ genannten Kommentare strafrechtlich irrelevant sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt.

      • Max sagt:

        Tja, siehst Du, wir haben alle kein Strafrecht studiert. Ich persönlich blogge schon geraume Zeit und folge inzwischen ganz klar dem Slogan „better safe than sorry“. Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun sondern schlichtweg mit Selbstschutz. Außerdem finde ich beleidigende Kommentare einfach ungut und wende da unser Hausrecht an.

        Wenn Du eine Begründung brauchst, lies das:
        http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii/
        Für so einen Stress haben wir weder Zeit noch Geld.

  4. Cannstatter sagt:

    Die große Resonanz und Sympathie in der Bevölkerung für K21 beruht entscheidend auf den phantasievollen, intelligenten und auch künstlerischen, kurz sympathischen, „menschlichen“ Aktionen.
    Gewalt ist strikt abzulehnen, 1. aus Prinzip und 2. weil es der Sache unendlich schaden würde! Bei allem Engagement sollte man sich selber auch mal rausnehmen und wieder runter kommen und sich erholen. Wer mit (zu) heißem Kopf agiert, macht irgendwann Fehler, wird unsachlich und / oder macht sonst einen Sch… Und darauf warten zumindest manche der Befürworter ja schon lange.
    Es hilft nichts: geduldig und mit klarem Verstand weiter im o.g. Sinne machen. Es sind ja schon Erfolge da (siehe Meldung von heute über Eppler Appell.)
    P.S.: Die Website hier ist gut gemacht, insbesondere die Links auf die diversen Presseberichte (auch Pro S21) ist ein prima „Service“!

  5. Erik sagt:

    @ Für S21: Der Hinweis auf die Strafanzeige scheint Dir extrem wichtig zu sein, wenn Du den gleich an 3 verschiedenen Stellen posten musstest 😉 kannst Du uns diesen Screenshot bitte zuschicken zusammen mit entsprechenden Infos wie Verfahrensnummer, Bearbeitende Polizeidienststelle usw.? Bitte an Mail-Adresse info@bei-abriss-aufstand.de schicken.

    • Für S21 sagt:

      Da hat nun wohl doch jemand kalte Füße bekommen und die Gewaltaufrufe hier im Forum endlich gelöscht … Vielen Dank dafür!

      Verfahrensnummer gibt es noch keine, ebensowenig eine bearbeitende Polizeidienststelle … bislang habe ich nur eine Eingangsbestätigung für die Strafanzeige gegen den im Impressum genannnten Betreiber dieser Webseite erhalten.

      Soweit ich das Verfahren kenne, wird die Anzeige an die für den Wohnort des Beschuldigten verantwortlichen Polzeidienststelle weitergeleitet, die dann ein Aktenzeichen vergibt. Wir werden sehen.

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