Fa. Gredler+Soehne aus dem GaLaBauLandesverband ausschließen?

Aufruf an alle Mitgliedsbetriebe aus BadenWürstchenberg, den Ausschluss der Fa. Gredler+Soehne aus dem GaLaBauLandesverband zu fordern und damit zu drohen, andernfalls mit sofortiger Wirkung selber auszutreten. Bitte diesen Apell weiterleiten an potentiell mitmachende Betriebe.

Nachdem das Eisenbahnbundesamt am 30.09. um 18:00 Uhr ein vorläufiges Fällverbot befohlen hatte, wurden keine 8 Stunden später durch die Fa. Gredler+Söhne 25 Bäume im Stuttgarter Schlossgarten gerodet. Mit so einem Verhalten hat sie sich aus dem Kreis verantwortungsbewusster Unternehmer selber ausgegrenzt. Wir fordern daher den Ausschluss aus dem Bundesverband Garten- Landschafts- und Sportplatzbau.

Ein ähnlich lautender Aufruf seitens des 1. Vorsitzenden des Fachverbandes Geprüfter Baumpfleger e.V. gegenüber dem QBB mit dem Apell, Gredler + Söhne aus dem QBB auszuschließen ist gestern erfolgt.

Olaf-Christian Pressel
Fachagrarwirt Baumpflege/Baumsanierung
Garten- und Landschaftsbau
www.diePressler.de

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19 Antworten zu Fa. Gredler+Soehne aus dem GaLaBauLandesverband ausschließen?

  1. Dan Cortez sagt:

    Mittelständische Firmen auf Grund eines Gerüchts, (Fällverbot) das sich im nachhinein als völlig falsch erwiesen hat an den Pranger zu stellen, zeugt nicht gerade von einer so massiv propagierten „demokratischen“ Gesinnung.

    Dass man eine Aussage, die sich als falsch erwiesen hat ausserdem weiterhin ungerührt stehen lässt ist pure Demagogie.

    • Andreas Krey sagt:

      Völlig falsch? Das Verbot existierte, und wurde in einer ziemlichen Hauruckaktion wieder abgebogen.

      • Dan Cortez sagt:

        Nichtsdestotrotz geht das Firma überhaupt nichts an, sie ging und geht von legalem Vorgehen aus. Und das ist es auch nach Stand der Dinge gewesen. Öffentliche Pranger zeugen in erster Linie von undemokratischer Gesinnung. Das ist innerhalb dieser Seiten schon mehrfach passiert und absolut widerwärtig.

        • Ding sagt:

          @Andreas
          Es gibt einen Rechtsbegriff der grade für Dich als OttonormalBürgen gilt wie für JEDEN ANDEREN in dieser „Republik“ auch:

          NICHTWISSEN SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!

  2. Heike sagt:

    Jede Firma muss sich vor Auftragsausführung über die Rechtmäßigkeit ihres Auftrags informieren.

    Da keine schriftliche Berichtigung, sei es über Fax oder Mail, des Schreibens vom EBA vom 30.09.2010 vorlag, hätte die Firma die Arbeiten nicht ausführen dürfen.

    Unrechtmäßige bzw. ungeprüfte Handlungen führen normalerweise immer zum Ausschluss aus den Verbänden, da sie eine schlechte Werbung für die Branche sind.

    Viel Glück den S21-Gegnern. Dieses Projekt ist einfach nur Wahnsinn, deshalb wurde so ein Plan in Frankfurt auch nicht umgesetzt.

    Heike

    • Fakten sagt:

      Woher das Wissen das die Firma sich nicht über die Rechtmässigkeit informiert hat? Ohne weitere Informationen dazu sollten wir davon ausgehen das sie das ordnungsgemäß getan hat. Einen anderslautenden Bescheid der dem Generalunternehmer (nicht der ausführenden Firma) um 18 Uhr (also ausserhalb der regulären Bürozeiten) zugestellt wird jetzt heranzuziehen um rechtswidriges Verhalten zu unterstellen ist schon eigenartig.

      Ich finde es genrell sehr erschreckend das viele Gegner dazu übergehen jeden der nicht ihrer Meinung ist bis auf letzte zerstören zu wollen. Mehr Toleranz und gesunder Menschenverstand auf beiden Seiten würden Stuttgart gut tun.

      • Hans Hase sagt:

        „Ich finde es genrell sehr erschreckend das viele Gegner dazu übergehen jeden der nicht ihrer Meinung ist bis auf letzte zerstören zu wollen.“

        Schon mal den Begriff ‚Backlash‘ gehört? Nachdem seit Monaten seitens der S21-Befürworter ungehemmt gehetzt, übel nachgeredet, beleidigt und kriminalisiert wird, sinkt eben die Toleranz gegenüber den Intoleranten. Man muss das nicht gut finden – aber wer jetzt Krokodilstränen weint, sollte sich mal in den einschlägigen S21-Fanforen (z.B. auch bei Facebook) umsehen und dann eine Runde schämen. Und dann vielleicht seine Aufrufe zur Toleranz da starten, wo der Hass herkommt.

        • Fakten sagt:

          Man kann Unrecht nicht durch anderes Unrecht rechtfertigen. Es bleibt Unrecht.

          Übrigens ging es hier konkret nicht um hetzerische S21-Fans sondern um ein Unternehmen das ganz regulär einen Auftrag angenommen und ausgeführt hat. Einen demokratisch legitimierten, genehmigten und gerichtlich überprüften Auftrag wohlgemerkt. Und nur weil das nicht passt wird gegen die Firma gehetzt und versucht ihr massiv zu schaden. Blinder Hass statt gesundem Menschenverstand…

        • Hans Hase sagt:

          Schade, dass Sie so aggressiv sind und blinden Hass nur bei anderen sehen wollen … Krokodilstränen eben.

  3. Fakten sagt:

    Wer über rechtliche Dinge spricht sollte wissen wovon er redet, sonst wird es peinlich 😉

    Diesen Grundsatz gibt es im deutschen Recht nicht (ist aber ein verbreiteter Irrtum). Infos z.B. auf http://www.lexexakt.de/glossar/unwissenheit.php

    Es gibt aber den Begriff der Unschuldsvermutung. Und die sollte auch hier greifen. Mir sind keine Hinweise bekannt das die Firma gegen irgendwelche Prüfungspflichten verstossen hätte. Sie konnte also bei Beginn der Arbeiten mit gutem Recht davon ausgehen das alles genehmigt und rechtmässig ist – und soweit derzeit bekannt war es das ja auch.

    • Hans Hase sagt:

      „Wer über rechtliche Dinge spricht sollte wissen wovon er redet, sonst wird es peinlich“

      Ja – dumm, dass Sie sich nicht an diesen (alt)klugen Rat halten, denn jetzt wird es peinlich für Sie:

      „Es gibt aber den Begriff der Unschuldsvermutung.“

      Nur im Strafrecht. Wird sind hier aber im Zivilrecht.

      Für den Anfang:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

      Halten Sie doch einfach den Ball flacher.

    • Heike sagt:

      Ob es sich um straffreie Unwissenheit handelt, muss vor Gericht geklärt werden.

      Wenn man sich jedoch die Chronologie des Tages anschaut, besteht doch wohl berechtigter Zweifel, dass die Firma bzw. der Generalunternehmer ihrer Pflicht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit nachgekommen sind.
      Zur Entlastung kann man anführen, dass der Brief vom EBA bewusst durch die Bahn AG zurückgehalten wurde.

      Im übrigen können sich weder die ausführende Firma noch der Generalunternehmer auf geregelte Bürozeiten herausreden. Wenn keine weisungsbefugte Aufsicht zur Verfügung steht, dürfen keine Arbeiten außerhalb der normalen Geschäftszeit durchgeführt werden.

      Da werden die Gerichte noch einiges zu tun bekommen.

      Sollten jedoch zweifelhafte Verflechtungen zwischen Unternehmer und Politik vorliegen, so finde ich einen Ausschluss aus den Verbänden für gerechtfertigt.
      Hier geht es nämlich dann nicht mehr um strafrechtliche Tatbestände, sondern um das Ansehen eines Berufsstandes.

  4. Sonnschi sagt:

    Interessant ist nur, dass die Firma ausgerechnet aus dem Wahlkreis des baden-württembergischen Innenministers stammt … ganz klar: des hot a Gschmäckle!

    • S21 ist ne feine Sache sagt:

      Käme die Firma von irgendwoher würde es ebenfalls Proteste geben, weil man einheimische Firmen bei der Auftragsvergabe übergangen hätte. Oder?

  5. Hans Hase sagt:

    \Man kann Unrecht nicht durch anderes Unrecht rechtfertigen. Es bleibt Unrecht.\

    Werden Sie nicht aggressiv, ich habe kein Unrecht gerechtfertigt, sondern auf Ursachen und Wirkungen hingewiesen und gefragt, ob der Begriff Backlash bekannt ist. Ihre Reaktion spricht aber Bände.

    \Einen demokratisch legitimierten, genehmigten und gerichtlich überprüften Auftrag wohlgemerkt.\

    Das ist gerichtlich zu klären, stellen Sie also keine Behauptungen auf, ja?

    \Blinder Hass statt gesundem Menschenverstand…\

    Aggressive Beiträge, unbelegte Behauptungen und hohle Phrasen … Und Krokodilstränen eben. War eigentlich klar.

    • S21 ist ne feine Sache sagt:

      Nun, dann aber Gleichbehandlung für alle bitte: Streichen wir doch in gleichem Atemzug den ganzen Berufsdemonstranten die Bezüge von Hartz IV und sonstigen Sozialleistungen welche diese von ihnen bekämpften Staat beziehen.

      • Hans Hase sagt:

        „Streichen wir doch in gleichem Atemzug den ganzen Berufsdemonstranten die Bezüge von Hartz IV“

        Und wieder: Üble Nachrede ersetzt keine Argumente. Genau diese in verleumderischer Absicht gestreuten Behauptungen sind es, die die Menschen auf die Straße treiben, deshalb: Machen Sie ruhig weiter! Zu mehr reicht es ja bei Ihresgleichen sowieso nicht.

      • Erik sagt:

        gilt dieser Vorschlag auch für alle Berufsdemonstranten, die neuerdings FÜR S21 demonstrieren? 😉

        • S21 ist ne feine Sache sagt:

          Ja klar, warum nicht. Ich bin grundsätzlich nicht dafür, fürs nicht arbeiten bezahlt zu werden. Das wär übrigens mal ein Thema für einen Volksentscheid, für den es sich zu kämpfen lohnen würde.

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