Parkschützer und Robin Wood-Aktivisten vor Gericht

Prozess-Termin: Donnerstag, den 3.2.11 um 9:00 Uhr am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 1

Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg nimmt der Widerstand gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 erneut an Fahrt auf. Währenddessen müssen sich sechs Aktivist(inn)en von ROBIN WOOD und den Parkschützern gegen ihre Kriminalisierung vor Gericht wehren. Sie hatten im August vergangenen Jahres gegen S21 demonstriert und waren in der Nähe eines besetzten Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs von der Polizei angetroffen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Hausfriedensbruch vor und hat ihnen Strafbefehle über 30 Tagessätze à 20 Euro geschickt. Alle haben Einspruch dagegen eingelegt, so dass es am kommenden Donnerstag zum Prozess kommt.

Rückblick: Am 30. August 2010 demonstrierten Aktivist(inn)en von ROBIN WOOD und den Parkschützern gemeinsam gegen S21 und den Abriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Drei Aktivist(inn)en kletterten in den frühen Morgenstunden auf einen Abrissbagger, hängten Transparente an den Greifarm und forderten einen Bau-Stopp. Die Aktion richtete sich dagegen, dass die Deutsche Bahn - trotz massenhafter Proteste gegen den

überteuerten und unsinnigen Bahnhofsneubau - weiter Fakten schaffte, indem sie den Nordflügel des bestehenden Bahnhofs abreißen ließ. Nach rund fünf Stunden wurden die drei Kletterer/-innen von der Polizei geräumt.

Zwei von ihnen wurden am 7. Dezember 2010 bereits zu einer Geldstrafe verurteilt und haben dagegen Rechtsmittel eingelegt. Von den Umstehenden nahm die Polizei Personalien auf, fotografierte sie und nahm sie in Gewahrsam. Obwohl gerichtlich festgestellt wurde, dass die Umweltschützer(inn)en umgehend aus dem Gewahrsam zu entlassen sind, blieben alle bis zum Ende der Baggerräumung weggesperrt - und bekamen anschließend obendrein Strafbefehle nach Hause geschickt.

ROBIN WOOD und die Parkschützer sehen in der Androhung hoher Geldstrafen den Versuch, Aktionen Zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren und - gerade jetzt, da sich der Widerstand neu formiert - Leute abzuschrecken, sich gegen S21 zu wehren.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

6 Antworten zu Parkschützer und Robin Wood-Aktivisten vor Gericht

  1. Pingback: Parkschützer und Robin Wood-Aktivisten vor Gericht | Initiative Barriere-Frei – Gegen Stuttgart 21

  2. S21-Nein-Danke sagt:

    Ich drücke allen feste die Daumen – es ist einfach nicht zu fassen, wie hier immer wieder die Persönlichkeitsrechte gebeugt werden!

  3. Canid sagt:

    Nach den Wahlen wird sich da hoffentlich einiges ändern.Die kommen nicht durch mit dieser Strategie.Mappus sollte sich anstatt mit einem Job in der Ländleindustrie zu liebäugeln lieber im Ausland absichern.Wenn die die Wahlen verlieren wird eine gewaltige Skandalwelle folgen.Dann wird auch nach und nach die Polizeiführung auspacken.Dann gilt bei denen nur noch die Parole: Wer zuerst schießt überlebt vielleicht.

  4. f. schwabl sagt:

    jemand besetzt ein baustellenfahrzeug, behindert damit den fortgang des baus/abrisses, wird infolgedessen von der polizei des platzes verwiesen und hat eine anzeige wegen hausfriedensbruch erhalten.

    das ist doch eine durch und durch nachvollziehbare kausalitätskette.

    ich verstehe nicht, wieso diese aktionen nicht im sinne des gesetztes geahndet werden sollten. an anderer stelle dieser website wird zum thema „ziviler ungehorsam“ festgestellt:

    „[…] Dazu gehört auch die Bereitschaft, die für die Gesetzesübertretung verhängte Sanktion klaglos hinzunehmen. Das gilt selbstverständlich nicht für die Fälle, in denen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Seiten der Polizei grob missachtet wird“ (Dr. Wolfgang Sternstein: „Ist Ziviler Ungehorsam gegen Stuttgart 21 gerechtfertigt?“)

    gelten für die projektgegner also nun andere spielregeln?
    ich finde es nur konsequent, diese demonstranten vor gericht zu bringen.

    oder wie fänden sie es, herr von herrmann, wenn ich mich morgen auf ihr auto setzte, um zu verhindern, dass sie von zuhause weg können, um mit diesen unsäglichen verdrehungen hier weiterzu machen?

  5. Klaus sagt:

    Mein Fazit vorweg: Die Gerichtsverhandlung ist ein Armutszeugnis der Justiz gewesen.

    Wir haben eine Judikative erlebt, die es erlaubt hat, dass die Executive Schusswaffen im Gerichtssaal tragen darf, sogar tragen muss; so die Begründung. Das Gericht hat sich als 3. Gewalt im Staate nicht von der Executiven abgegrenzt.

    Wir haben ferner eine Richterin erlebt, die in einer öffentlichen Verhandlung zugab eine Suggestivfrage einem Zeugen (Polizisten) gestellt zu haben.

    Wir haben ferner eine Richterin erlebt, die nicht mehr den Vorsitz der Verhandlung wahrnahm, und diesen Vorsitz erst nach Hinweis des Rechtsanwaltes einer Angeklagten wieder an sich nahm.

    Wir haben ferner ein Polizeiaufgebot an diesem Tag erlebt, bei dem 7 Mannschaftswagen der Polizei mit einem massivem Aufgebot an Polizisten den ganzen Verhandlungstag begleiteten.

    Wir haben einen mittlerweilen ~bekannten Oberstaatsanwalt erlebt (siehe hier: http://bit.ly/eweKEa und hier http://bit.ly/e71QMa ), der ohne Begründungen begründete.

    Wir haben einen Polizisten erlebt, der unmittelbar vor einem deutschen Gerichtssaal ein Waffen- und Ausrüstungs-Magazin ENFORCER las – http://enforcer.de

    Und wir haben 6 mutige und tapfere Robin Woodler erlebt, die mit ihrer Überzeugung auftraten. Ein Robin Woodler verlas in seinem Plädoyer die Geschichte „Durito über Züge und Fußgänger“ – http://chiapas.at/ezln/durito_und_fussgaenger.htm – Lesenswert!

    Das Urteil zum Schluß waren 15 Tagessätze.
    Der Justiz gebe ich auf den Weg: Hallo…?! Geht’s noch?
    Allen anderen den Hinweis: OBEN BLEIBEN!

Kommentare sind geschlossen.