Mehr Sachlichkeit in der Rechtsprechung zu Stuttgart 21
Stuttgart, 4. April 2011: Beim heutigen Prozess gegen Parkschützer Fritz Mielert wurde dieser freigesprochen. Er hatte sich am 6. September 2010 spontan mit einem Fahrradschloss um den Hals an einen Tanklaster gekettet, um gegen die Betankung des Abrissbaggers am Nordflügel zu protestieren. Der Richter hob hervor, dass diese Ankett-Aktion keine Gewalt und damit keine Nötigung sei. Hinter dem Tanklaster stand laut Zeugenaussagen kein weiteres Fahrzeug. Die mittlerweile übliche Taktik der Polizei, hinter ein blockiertes Fahrzeug ein weiteres Zivilfahrzeug zu stellen, um den Tatbestand der Nötigung zu erzwingen, war Anfang September 2010 noch nicht übliche Praxis. Der Tanklastwagenfahrer wurde von der Polizei aufgefordert, wg. einer anderen Sitzblockade vor seinem Fahrzeug nicht weiterzufahren.
Die Staatsanwaltschaft war zu Beginn des Prozesses nicht bereit, das Verfahren einzustellen und forderte 30 Tagessätze zu 10 Euro. Der Richter schloss sich der Ansicht des Verteidigers Claus-Joachim Lohmann an und sprach unumwunden einen Freispruch aus. Dieser führt dazu, dass die Staatskasse auch die Prozesskosten tragen muss.
„Es ist erfreulich, dass hier in Stuttgart mit diesem Urteil auch im Justizbereich mehr Sachlichkeit einkehrt“, sagt Verteidiger Claus-Joachim Lohmann am Ende des Prozesses.