Eine DNA-Probe (Speichelprobe) ist NICHT die Standardprozedur

Kleine Durchsage aus der Rechtsabteilung:

Dumm nur, dass die suggerierte Rechtslage überhaupt nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt. Auch heute sind DNA-Proben kein Standard, sondern die gesetzliche Ausnahme.

Solltet ihr also mal in die Verlegenheit kommen, bei der Polizei vorstellig zu werden: lasst euch kein X für ein U vormachen. DNA-Proben nur gegen Vorlage einer richterlichen Anordnung. Erklärt euch bloß nicht mit irgendwas einverstanden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Presseberichte abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.