Petition: Bundespolizei – Restriktiverer Einsatz von Pfefferspray oder ähnlichen Einsatzmitteln

Habt ihr schon unterschrieben? Die Petition läuft noch bis zum 7.7.2011. Um rege Teilnahme wird gebeten.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D17847

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Einsatz von Pfefferspray (bzw. Reizmitteln mit dem Wirkstoff Capsaicin und PAVA) seitens der Bundespolizei gegen Versammlungen, Menschenmengen und Einzelpersonen mit Ausnahme der Notwehr zu verbieten. Außerdem möge der Deutsche Bundestag prüfen, inwieweit er mittels eines Bundesgesetzes sowie im Rahmen der Innenministerkonferenz darauf hinwirken kann, dass diese Einschränkung Eingang in die Gesetze für die Polizeien der Länder findet.

Begründung

Immer häufiger setzen Polizisten vor allem bei Demonstrationen wahllos, ohne Not und ohne Vorwarnung Pfefferspray ein: so in Stuttgart im Herbst 2010 (mit 320 Verletzten durch Pfefferspray), bei dem Castortransport im Wendland im November (mit mehreren Hundert Verletzten durch Pfefferspray), in Göttingen am 22. Januar 2011 (ca. 30 Verletzte durch Pfefferspray) und in Dresden im Februar 2011.

Auch wenn die Verantwortlichen davon ausgehen, dass bei gesunden Personen „in der Regel keine bleibenden gesundheitlichen Schäden zu erwarten“ seien, besteht jedoch ein erhebliches Risiko für Asthmatiker (5 % der Erwachsenen) und Allergiker (ca. 20 %), sowie für Menschen, die Beruhigungsmittel, Drogen sowie bestimmte Medikamente eingenommen haben. Es besteht eine reale Gefahr eines Kreislaufzusammenbruchs und anaphylaktischen Schocks. In Deutschland ereigneten sich im Jahr 2009 mindestens drei Todesfälle nach einem Polizeieinsatz mit Pfefferspray, im Jahr 2010 ein weiterer.

Bei einem Einsatz in Menschenansammlungen lässt sich nicht ausschließen, dass Unbeteiligte getroffen werden. Genauso wenig lässt sich ausschließen, dass Menschen aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes durch Pfefferspray schwer verletzt oder gar getötet werden.

Polizeiliches Handeln muss sich am Gebot der Verhältnismäßigkeit orientieren. Von Verhältnismäßigkeit der Mittel kann keine Rede mehr sein, wenn z.B. eine Sitzblockade mittels Einsatzes eines potenziell tödlichen Reizmittels aufgelöst wird.

Das Ziel, ein umstrittenes Bauvorhaben oder einen Castortransport zügig durchzusetzen, kann keine Rechtfertigung dafür sein, Menschenleben zu riskieren oder zumindest schwere Verletzungen zuzufügen.

Pfefferspray soll künftig nur noch ausschließlich zur Abwendung unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben der Polizist(inn)en erlaubt sein und die Verwendung dem Schusswaffengebrauch gleichgestellt werden. Durch die dann erforderliche Dokumentationspflicht eines Pfeffersprayeinsatzes kann dessen Rechtmäßigkeit im Nachhinein überprüft werden.

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6 Antworten zu Petition: Bundespolizei – Restriktiverer Einsatz von Pfefferspray oder ähnlichen Einsatzmitteln

  1. Ulrike Seeba sagt:

    Ich verurteile den leichtfertigen Einsatz von Pfefferspray aufs Schärfste.

  2. Ulrike Seeba sagt:

    Ich verurteile den leichtfertigen Einsatz von Pfefferspray aufs Schärfste!

  3. Martin sagt:

    Wir haben schon Gesetze , die den Einsatz von Pfefferspray und diversen anderen Mittlelchen, einschränken.
    Wer verurteilt eigentlich die Personen , die sich nicht an die Gesetze halten und sich als Handlanger der Politiker äußern.
    Ich habe noch von keinem Prozess gehört , der wegen Körperverletzung und Rechtsbeugung seitens der Polizei, geführt wurde.
    Deshalb ist es meine Meinung, das die Stuttgarter Justiz (was S21 betrifft) 1. nicht unparteiisch ist, ja sogar sich selbst kriminalisiert.
    2. das gegen Menschenrechte verstossen wird (lt. Richter Fritz; wer sich einen Anwalt leisten kann soll auch Bußgelder bezahlen, wie auch den Prozeß finanzieren.)
    Die Scheinheiligkeit der Bundesregierung , im Ausland für mehr Demokratie zu werben, und im eigenen Land diese mit Füßen zu treten, das ist doch der Gipfel der Unverschämtheit.
    Merkel fand ja den Einsatz am 30.09.2010 für legetim.

  4. ST20/6 sagt:

    Man muss jetzt im Kampf gegen S 21 auch nichtbei jedem Quatsch mitmachen. Regelungen zum Einsatz von Pfefferspray gibt es längst, ebenso wie für jedes andere polizeiliche Einsatzmittel auch. Da muss man nicht irgendwelche Forderungen von Linksextremisten nachplappern, die es schon für einen Ausbruch an faschistischer Gewalt halten, wenn sich Polizisten am 1. Mai nicht widerstandslos mit Steinen bewerfen lassen. Im Übrigen lenkt es, was den 30. September betrifft, auch vom eigentlichen Problem ab: es ging doch nicht um das Einsatzmittel an sich, sondern um dessen Missbrauch, der von Mappus angeordnet wurde. Auch ohne Pfefferspray hätte es Verletzte gegeben, und ob es wirklich soviel milder zu empfinden ist, wenn einem ein bayerischer Bereitschaftspolizist die Faust auf die Nase drischt, wage ich jetzt mal zu bezweifeln. Abgesehen davon ist die Forderung auch an die falsche Stelle gerichtet, weil dei Polizeigesetze der Länder den Bund rein gar nichts angehen. Diese Gesetze gelten übrigens auch für Einsätze der Bundespolizei, wenn diese die Landespolizei unterstützt.

    Für wesentlich wichtiger halte ich es, dem hiesigen Innenministerium auf die Finger zu schauen, ob es die im Koalitionsvertrag angekündigte Kennzeichnung von Polizeibeamten bei Großeinsätzen zeitnah umsetzt. Wenn erstmal jeder Beamte seine Nummer auf der Uniform hat, dürfte es künftig schwerer werden, Sachen unter den Tisch fallen zu lassen, weil man den Tter ja „leider“ nicht ermitteln kann.

    @Martin
    Das Problem bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart scheint mir zu sein, dass die Abteilung von Häussler gegen beide Seiten geleichzeit ermitteln uss bzw. ermitteln sollte. Man hätte denen zumindest die Anzeigen gegen die Polizei wegnehmen sollen und einer anderen Abteilung oder ebsser noch einer anderen, auswärtigen Staatsanwaltschaft zuordnen (anders als bei Gerichten geht das dort). Mir ist bislang auch nur eine Verurteilung bekannt geworden, ein Polizist aus Göppingen muss 6.000 Euro abdrücken, weil er einen am Boden sitzenden Demonstranten grundlos angegriffen und verletzt hat.

    Andererseits verstehe ich nicht ganz, warum es Deiner Meinung nach gegen Menschenrechte verstößt, wenn Leute ihre Bußgelder zahlen sollen.

  5. schuco sagt:

    Es gibt in unserer Gesellschaft Regeln, die einzuhalten sind: dazu gehört,

    1. dass Parlamente als Delegierte des Volkes Entscheidungen treffen.
    2. dass sich Alle an solche Beschlüsse zu halten haben, unabhängig davon, ob sie ursprünglich dafür waren oder dagegen
    3. dass die Polizei die Aufgabe hat, diese rechtlichen Regeln durchzusetzen.

    so gibt es dort auch Richtlinien für den Einsatz von Pfefferspray. diese gelten für jegliche polizeiliche Aktivtät; also unabhängig vom inhaltlichen Hintergrund einer Demonstration / Veranstaltung / Blockade, egal ob 1.Mai-Demo, rechtsextreme Demo, Castor-Transport, S21, ober beliebige andere.

    Aussagen wie „Polizisten setzen wahllos, ohne Not, ohne Vorwarnung“ solche Mittel ein, ist mit viel zu pauschal und lenken von der enormen Belastung des einzelnen Polizisten ab . Er muss nämlich seine persönliche Meinung vollkommen ausblenden und hier wird der Polizist als Rambo dargestellt und dagegen müssen wir uns Alle wehren

  6. Hans Hase sagt:

    Also ich find Pfeffer noch besser wie die Schlagstöcke oder die Schweizer Gummigeschosse…

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