Polizei suchte Youtube-Videos – Hausdurchsuchungen bei Parkschützern abgebrochen

Heute wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf der Suche nach Videos und Fotos vom 20. Juni 2011 die Privatwohnung von Matthias von Herrmann und das Büro der Parkschützer in der Stuttgarter Urbanstraße durchsuchen. Die Staatsanwaltschaft wollte damit an Material herankommen, das auf einer Pressekonferenz der Parkschützer am 24. Juni veröffentlicht wurde. Alle dort gezeigten Videos sind auf Youtube zu finden. Durch eine Übergabe der Daten auf einem Datenträger war es möglich, eine wirkliche Durchsuchung der Räumlichkeiten zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft nutzte den heutigen Termin für eine glatte Lüge: Sie behauptete, dass die Parkschützer die genannten Daten nicht rausrücken würden.

Für die Zukunft gilt, was auch in der Vergangenheit schon galt: Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft sind herzlich zu den Pressekonferenzen der Parkschützer eingeladen.

[UPDATE]
Da eine Polizeisprecherin behauptet, dass es nicht möglich ist, Videos von Youtube herunterzuladen, hier ein kleiner Link:
google.de/search?q=youtube+download.

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27 Antworten zu Polizei suchte Youtube-Videos – Hausdurchsuchungen bei Parkschützern abgebrochen

  1. tangar sagt:

    Das Absurde ist doch, dass mit solchen Aktionen das Vertrauen in die Staatsanwaltschaft nicht besser wird.
    Meine Güte! Machen eine Hausdurchsuchung anstatt einfach mal höflich anzufragen…

    • Bert sagt:

      Schon mal gehört, dass das Runterladen und Speichern von Daten bei Youtube rechtswidrig ist und die Staatsanwaltschaft wohl schlecht gegen das Gesetz verstoßen kann. (spart euch eure Kommentare zum 30.09. – das ist mir auch bekannt, dass da nicht alles dem Gesetz nach läuft. ) Außerdem gibt es zig Durchsuchungen jeden Tag, da muß mann ja nicht gleich wieder ein Fass aufmachen.

      • Max sagt:

        Bert, ich bitte dich, was redest du denn da für einen Unfug? Das gesamte Material haben wir auf der Pressekonzerenz AUF DVD GEBRANNT und an alle verteilt. Und ich will DICH mal sehen, wenn DEINE Buden auf den Kopf gestellt wird, ob du das dann auch so cool siehst.

        Echt unfassbar, was hier manche Leute vom Stapel lassen.

      • Dieter sagt:

        Aber Bert wird es denn besser als Hehlerware ? Denn die Parkschützer haben das zum Teil bestimmt auch von youtube. Übrigens ist diese Aussage so auch falsch. Wenn der Urheber das Genehmigt darfst Du das natürlich runterladen die weitere Verwendung musst Du natürlich mit dem Urheber klären.

      • hans hase sagt:

        „Außerdem gibt es zig Durchsuchungen jeden Tag, da muß mann ja nicht gleich wieder ein Fass aufmachen.“

        Ich frage mich, wie viele Durchsuchungen es bei der Polizei gegeben hat, um deren Straftaten vom 30.9. 2010 aufzuklären – die StA ermittelt seit einem dreiviertel Jahr gegen Dutzende Polizisten, bisher wurde ein einziger wegen Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen. Und noch was: Bei wievielen dieser „zig“ Durchsuchungen wird denn vorher die Presse informiert?

      • hans hase sagt:

        „die Staatsanwaltschaft wohl schlecht gegen das Gesetz verstoßen kann.“

        Die Staatsanwaltschaft kann genauso auf dem vorgesehenen Rechtsweg die Beschlagnahme von Youtube-Material beantragen, wie sie die Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Parkschützer beantragt hat. Spar‘ dir also solchen Unsinn.

  2. Leo sagt:

    Das Fass haben ja wohl Polizei und Staatsanwaltschaft aufgemacht. Schließlich wurden die Medien vorab informiert. Sogar beim DLF, der sich sonst große Mühe gibt, den Protest gegen Stuttgart 21 möglichst zu verschweigen, war die Durchsuchung heute Morgen unter den Top-Meldungen.

    • Bert sagt:

      Ist ja schon gut, das Runterladen und Speichern von Youtube-Musikvideos ist verboten-macht trotzdem jeder-wenn die Staatsanwaltschaft dann das macht, schreit auch wieder jeder.
      Ich will meine Bude auch nicht auf den Kopf gestellt haben, mir gehts nur um die Vorstellung, dass das alles gezielt gegen S21-Gegner gerichtet sein soll.
      Gut, ich hab gedacht, ich darf meine Meinung äußern, war wohl ein Fehler.

      • hans hase sagt:

        Hallo? Was hat die StA daran gehindert, den Rechtsweg auch bei YouTube einzuhalten?

        „Gut, ich hab gedacht, ich darf meine Meinung äußern, war wohl ein Fehler.“

        Ach du armer Kerl. Wenn du nicht willst, dass dir und deiner heiligen Meinung jemand widerspricht, rede mit einer Parkuhr, nicht mit Menschen.

      • L.A sagt:

        Gegen wen soll das alles denn deiner Meinung nach gerichtet sein, wenn nicht gegen die S21-Gegner?

      • pi sagt:

        Woraus ergibt sich das angebliche Downloadverbot? YouTube ist sicherlich keine offensichtlich illegale Quell.

  3. Pingback: Streng geheime Hacker-Informationen aufgedeckt!!1! | Bei Abriss Aufstand

  4. Michael sagt:

    … könnte man mal einen Link zu gesuchtem Bildmaterial hier hereinstellen?

  5. Karl Heinz Siber sagt:

    Bert, du behauptest: „Außerdem gibt es zig Durchsuchungen jeden Tag, da muß mann ja nicht gleich wieder ein Fass aufmachen.”
    Du hast keine Ahnung. Jede Hausdurchsuchung muss von einem Richter angeordnet werden. Das ist keine Routine, die zigmal täglich vorkommt, sondern das ist schon relativ schweres Geschütz.

  6. Polizeibeobachter sagt:

    Mal ne Frage zwischendurch: Muss eine Durchsuchung nicht richterlich angeordnet werden? Und dürfen Richter Durchsuchungen nicht nur dann anordnen, wenn auf anderem Weg die Beweismittel nicht aufgetrieben werden können? Ist ja leider kein Geheimniss dass die Richter sehr Großzügig sind bei Durchsuchungen und so gut wie nie eine nicht genehmigen. Wie wärs mit einer Feststellungsklage? Jugisten gegen S21, bitte übernehmen Sie!

  7. andrea sagt:

    nun wenn ein verdeckter vermittler entdekt wird muss er mit seinen konseknsen leben und wenn er eine auf die schnautze bekommt ist er selber schuld das ist berufsrisiko. ich finde es eine schande für die ganze polizei und die staatsanwaltschaft das diese leute gedekt werden von semtlichen seiten und unschuldige dafür sitzen müssen für diese verbrcher.
    die polizei und die justiz sollten sich in erz boden schämen die eigenen verbrcher zu schützen.
    ich für meinen teil bin tief entteuscht von polizei und justiz.
    andrea

    • Icke sagt:

      Nein Andrea. Verdeckter Ermittler zu sein rechtfertigt keine Gewalt. Bitte überleg noch mal in Ruhe, was du da gerade sagst. Gewalt gegen Personen ist nicht zu rechtfertigen.

      • jobus sagt:

        das stimmt nicht ganz, Icke.Leider dürfen verdeckte Ermittler mittlerweile sogar Straftaten begehen. Offizielle Begründung“Sie würden sonst auffliegen“ – soweit sind wir schon.

  8. Karl Uwe sagt:

    Ich bin fest davon überzeugt, bei der versuchten Wohnungsdurchsuchung ging es nicht nur um die Videos, sondern viel mehr um Einschüchterung!

    Wenn man bedenkt, welchen Aufwand hierfür getrieben wurden es mussten 5 Beamten + Staatsanwalt vor Ort sein um diese durchzuführen. Warum? Weil der Staatsanwalt nicht auf die Idee kam über den kurzen Dienstweg anzufragen ob er die Daten nicht erhält.

    Das die Videos nicht einfach von Youtube runtergeladen werden kann ich verstehen. Wer von diesen Leuten hat den davon Ahnung. Okay man müsste einfach mal seine Kinder fragen.

    • Ich sagt:

      Och, der liebe Staatsanwalt hätte erst fragen sollen, ob er das Material auch bekommt. Und das nächste mal soll er vorher beim Drogenhändler anrufen, ob dieser denn sein Koks einfach freiwillig bei ihm abliefern möchte oder den Rocker, ob er doch seine illegale Waffe bitte vorbeibringen könnte und den Betrüger, der seine Dokumente einfach per Brief schicken könnte, damit man nicht mit 5 Leuten bei ihm die Bude auf den Kopf stellen muss. Er könnte sie auch einscannen und ins Internet stellen, damit der StA sie dann runterladen könnte. Super Idee.
      Und bitte auch ALLES einscannen, nicht nur das, was dem Betrüger genehm ist oder ihn nur entlastet. Wenn man die Leute ganz lieb bittet, machen sie es vielleicht sogar…oder eher nicht? Vielleicht sollte ich mal einen Richter fragen, ob diese Methode erfolgreich ist.

      Süß eure Naivität. Ich mach mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt.

      • Stuttgarter Ureinwohner sagt:

        normalerweise gehe ich auf solche statements nicht ein, aber machen wir mal eine Ausnahme: gestatte mir das duzen bitte.

        Wenn im Vorfeld eine Kommunikations stattfindet, dann hat die Ermittlungsbehörde trotzdem alle Möglichkeiten. Aber entgegen einer Unschuldsvermutung zu agieren, bedeutet, dass sie jedem mißtraut mit dem sie zu tun hat. Also unterstellst du einem unbescholtenen Bürger(MvH), dass er etwas zu verbergen hätte. Er ist jedoch sicher eine Person, die mehr Öffentlichkeit sucht als andere.
        Das Beispiel Drogenhändler u.a. ist damit wohl völlig ungeeignet.
        Wenn du beim nächsten Falschparken das SEK zuhause hast, ist das also ok um bei deinen Vorstellungen zu bleiben.

        • Ich sagt:

          Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet alle be- und entlastenden Beweismittel in einem Strafverfahren zu erheben. Hierzu kann es, wie im vorliegenden Fall, auch mal nötig sein beim Unverdächtigen zu durchsuchen, das ist üblich und rechtmäßig. Und da sich Herr MvH alles andere als polizeifreundlich darstellt, ist es nur normal, dass man sich bereits vor der Durchsuchung einen Beschluss holt, der einen ermächtigt im Fall der Fälle auch unter Zwang an das Material zu kommen. Sonst hätte es durchaus sein können, dass man da hin fährt, Herr MvH hätte einfach die Türe nicht aufgemacht oder wie üblich die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und überhaupt das ganze polizeiliche Handeln in Frage gestellt und man müsste unverrichteter Dinge wieder abziehen . Das wäre sehr unprofessionell von den Behörden.

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