„Wir lassen uns nicht kriminalisieren“ – Demo heute, 18 Uhr, ab Mahnwache Nordflügel zum Innenministerium -Update-

-Update-
Wegen Unwetterwarnungen findet die Demo auf Vorschlag der Polizei IM Hauptbahnhof statt!!!
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Treffpunkt: 18 Uhr an der Mahnwache am Nordflügel, von dort Demozug zum Innenministerium (Dorotheenstr. 6).
Dort gibt es eine kurze Kundgebung.
Update: Die Demo ist angemeldet.

Mit der Demonstration protestieren wir gegen die Kriminalisierung der Stuttgart-21-Gegner, die in einer in der Presse angekündigten, dann aber abgebrochenen Durchsuchung des Parkschützerbüros heute vormittag ihren vorläufigen Höhepunkt fand: Mit fünf Mann und einem Staatsanwalt kam die Polizei heute früh, um das Material sicherzustellen, das am 24. Juni 2011 öffentlich gezeigt und auf DVD zur Verfügung gestellt wurde. Das gesamte Material ist online verfügbar. Das Material wurde der Polizei nun auch direkt übergeben. Daraufhin wurde die geplante Hausdurchsuchung abgebrochen.

Lesen Sie die vollständige Presseerklärung der Parkschützer zu den "Durchsuchungen".

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59 Antworten zu „Wir lassen uns nicht kriminalisieren“ – Demo heute, 18 Uhr, ab Mahnwache Nordflügel zum Innenministerium -Update-

  1. K21Wolf sagt:

    Das ist eine ungeheuere Provokation. Nicht nur die Pressefreiheit, sondern jegliche Meinungsäußerung und der demokratische Widerstand sollen kriminalisiert und eingeschüchtert werden. Offensichtlich soll der Widerstand in gut und böse gespalten und damit niedergemacht werden. Jetzt heißt es erst recht: die Wahrheit ans Licht! Die Verantwortlichen für den 30. September 2010 und für den 20. Juni 2011 (agents provocateurs) sollen öffentlich zur Rechenschaft gezogen werden! Wann sind Polizei und Staatsanwalt eigentlich bei der DB und bei Grube und Co. Da gibt es doch wirklich was zu holen.

  2. Madeleine sagt:

    Und fast zeitgleich konnte ich lesen:

    (Brutale Gewalt gegen Demonstranten in Weißrussland)
    http://www.tagesschau.de/ausland/weissrussland196.html

    wir sind auf dem allerbesten Wege in dieses System und selbst dort lassen sich die Leute nicht mehr einschüchtern – die Zeiten haben sich geändert. Das werden und müssen auch unsere Täuscher, Trickser, Profit-Beschaffer und LÜGNER noch lernen!

    So lassen wir uns nicht vertreiben, nicht den Mund verbieten, nicht das Denken, nicht das Fragen und auch nicht das Informieren.

    Oben bleiben (leider kann ich heute nicht an der Spontan-Demo teilnehmen – aber am Samstag bin ich dabei!)

  3. ego sagt:

    Schau an, da sind die sogenannten Parkschützer auch nichts anderes, als gemeine Verbrecher. Beamte der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsuchten heute morgen die Büroräume der Parkschützer sowie die Privatwohnung des Sprechers. Von dem Obergrünen Ministerpräsidenten ist bis jetzt noch nicht viel zu hören gewesen. Naja schon blöd, wenn die Kumpane, die einen an die Macht gebracht haben, nichts anderes als Terroristen sind.

    • Max sagt:

      äh.. wot? Das war jetzt aber mal ein wirrer Kommentar. Jeder, dem die Bude aufn Kopp gestellt wird, ist also ein gemeiner Verbrecher bzw. auch gleich Terrorist? Auch ne Weltsicht…

      Ach ja na klar: das ist unser EGO wieder. Hey! Herzlich willkommen, mach’s dir gemütlich und nimm dir einen ><((((º>

      • Bei uns wollte Ego auch kommentieren. Wurde komischerweise automatisch als Spammer erkannt.

        Viel Erfolg heute Abend bei der Demo!

        • thomas sagt:

          „Das ist eine ungeheuere Provokation. Nicht nur die Pressefreiheit, sondern jegliche Meinungsäußerung und der demokratische Widerstand sollen kriminalisiert und eingeschüchtert werden.“ K21Wolf (siehe oben)

        • thomas sagt:

          Liebe BAA-Admins, kann es sein, dass mein Benutzername gesperrt wurde. Da kann ich nur nochmals den K21Wolf zitieren:
          „Das ist eine ungeheuere Provokation. Nicht nur die Pressefreiheit, sondern jegliche Meinungsäußerung und der demokratische Widerstand sollen kriminalisiert und eingeschüchtert werden.” K21Wolf (siehe oben)

          Warum werden so viele Menschen, die sich als moralischer Zeigefinger präsentieren ihren eigenen Wert- und Moralvorstellungen nicht gerecht?

    • L.S. sagt:

      Vielleicht können sie froh seuin, daß noch niemand auf IHRE Leichen im Keller aufmerksam wurde. Aber „brave Bürger wie Sie“ haben ja nichts zu verbergen. Die Parkschützer und Demonstranten auch nichts. Denken Sie mal nach bevor so einen Schmalz ablassen!

    • hans hase sagt:

      „Schau an, da sind die sogenannten Parkschützer auch nichts anderes, als gemeine Verbrecher.“

      Ich wäre an Ihrer Stelle deutlich zurückhaltender damit, andere als „Verbrecher“ zu verleumden.

      „Naja schon blöd, wenn die Kumpane, die einen an die Macht gebracht haben, nichts anderes als Terroristen sind.“

      Auch das ist eine verleumderische Äusserung – Sie sind sich schon im Klaren darüber, dass Ihre Hetze hier nicht anonym ist, sondern über Ihre IP-Adresse zurückverfolgt werden kann?

      • Beobachter sagt:

        Sie sind sich schon im Klaren darüber, dass Ihre Hetze hier nicht anonym ist, sondern über Ihre IP-Adresse zurückverfolgt werden kann?

        Schon klar. Und wenn wir Waffen verbieten, leben wir alle sicherer – oder so ähnlich. Technische Ausführungen zu deiner Aussage spare ich mir dann lieber.

        • Hans Hase sagt:

          Erstens duzen wir uns nicht, kapiert? Zweitens schreiben Sie – wie meist – dummes Zeug. Lassen Sie sich mal von Ihren Prolerfreunden auf Facebook erklären, wie das mit der IP funktioniert.

  4. diesunddas sagt:

    Ein schlimmer versuch uns zu kriminalisieren.

    schaut man auf das Verhalten der bahn oder den 30.09., so ist völlig klar dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Hier wird der rechtsstaat und das Ansehen wichtiger Institutionen schwer beschädigt.

  5. Zur Durchsuchung des Büros der Parkschützer in Stuttgart erklärt das
    Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:

    Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht

    Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der
    Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011
    weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass
    §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass
    Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich
    dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.

    Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.

    Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die
    Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und
    die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.

    Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf
    Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und
    ohne Waffen“.

    Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in
    der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der
    Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls
    verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung
    der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.

    Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik
    der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem
    halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die
    Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren
    tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und
    welchen konkreten Auftrag hatten sie?
    Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen
    gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja,
    warum?“
    Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent
    Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich
    verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht
    zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“

    Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7. 2011, sowie
    der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das
    Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das
    Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die
    Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen
    Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.

    Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International
    aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und
    mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten „Ordnungskräfte“ ermittelt.

    Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem
    Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von
    Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu
    „deckeln“. So finden sich bei google aktuell 234 Presseberichte zur
    Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.

    Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese
    Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen
    Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen
    Riegel vorzuschieben.

    • thomas sagt:

      Gesetz über Versammlungen und Aufzüge

      Versammlungsgesetz
      § 19
      (1) Der Leiter des Aufzuges hat für den ordnungsmäßigen Ablauf zu sorgen. Er kann sich der Hilfe ehrenamtlicher Ordner bedienen, für welche § 9 Abs. 1 und § 18 gelten.

      Darf das Ordnungsamt nach dem auf dieser Seite schon zitierem Versammlungsrecht den Verantwortlichen nochmal erlauben eine Versammlung zu veranstalten?

  6. Claudia sagt:

    Pure Schikane und zudem sch…peinlich für Staatsanwaltschaft und Polizei, die der Handhabung moderner Medien offenbar nicht mächtig sind/sein wollen.

  7. Beobachter sagt:

    In Deutschland fällt ein Richter (kein Polizist, kein Politiker und kein Staatsanwalt) einen Durchsuchungsbeschluß. Wenn derjenige, der Gegenstand der Durchsuchung ist, glaubt, dies sei nicht rechtmäßig, kann er den Rechtsweg einschlagen. Ggf. kann dann später festgestellt werden, daß die Durchsuchung unrechtmäßig war – oder eben nicht.

    Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens bzw. im Rahmen laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen Durchsuchungen zur Beweissicherung vorzunehmen, kommt täglich vor.

    BAA hat auf diesen Seiten offiziell dargestellt, daß man keine weiteren Videos veröffentlichen sollte (keine Links hier posten), weil ja auch die „Gegenseite“ mitliest. Daß dies dann einen Richter bei der Erörterung, ob ein Durchsuchungsbeschluß ergehen soll oder nicht, ncht gerade vom Gegenteil überzeugt, ist logisch.

    Wer sich also „kriminalisiert“ fühlt, sollte seinen Eindruck dringend gerichtlich überprüfen lassen. Werden das die „Opfer“ der Durchsuchung tun? Ich tippe auf nein.

    • hans hase sagt:

      „In Deutschland fällt ein Richter (kein Polizist, kein Politiker und kein Staatsanwalt) einen Durchsuchungsbeschluß.“

      Bäume werden „gefällt“, auch Urteile – Durchsuchungsbeschlüsse werden hingegen _erlassen_. Wenn man schon hier klugscheissert und sich so aufspult, sollte man wenigstens die Grundbegriffe kennen. Und Ihre Tippspiele interessieren keinen.

      • Beobachter sagt:

        Na das nenn ich doch mal eine substanzielle Erwiderung auf meine Ausführungen. Wenn das alles ist, hättest du dir die Zeit sparen können.

        Und meine „Tipspiele“ sind durchaus interessant. Wer sich unrechtmäßig behandelt fühlt und sogar behauptet „kriminalisiert“ zu werden, wird sich juristisch dagegen zur Wehr setzen sofern es erfolgversprechend ist.

        Wenn dies geschieht – OK. Falls nicht, war es wohl nur heiße Luft.

        • Madeleine sagt:

          „Wenn dies geschieht – OK. Falls nicht, war es wohl nur heiße Luft.“

          Dann muss es bei Ihnen (wir sind nämlich nicht per Du!) in der unmittelbaren Umgebung schon nahe an der Temperatur einer finnischen Sauna sein – bei der Menge an „heißer Luft“, die Sie hier ablassen.

          Muss schon sehr berauschend sein, sich ständig mit herablassenden, hetzerischen Kommentaren in Gegner-Foren herumzutreiben – habt ihr kein Befürworter-Zuhause? Ihr seid doch so viele …………. da wird sich doch ein ebenbürtiger (soll heißen ebenso niveauloser) Gesprächspartner finden lassen ………

        • thomas sagt:

          @Beobachter: Seh ich auch so. Guter Kommentar, sie sind bei uns an der Uni herzlich auf ein Bier eingeladen!

          Zur Gegenseite: Sobald handfeste Kommentare kommen, die der Meinung des S21 Widerstandes widersprechen, wird von der sonst stets geforderten „sachlichen Debatte“ ganz schnell auf sehr niveaulose Polemik umgeschalten, beschimpft und bedroht. Ist das, was Sie unter einem „friedlichen Protest“ verstehen?

          Falls Sie sich sachlich mit mir auseinander setzen wollen oder mir einfach nur eine reinschlagen wollen, gebe ich Ihnen auf Anfrage gerne meine Adresse. Jedoch unter der Bedingung, dass ein Journalist unsere Debatte dokumentieren und veröffentlichen darf.

        • Hans Hase sagt:

          Wir duzen uns nicht, kapiert? Sie könnten sich Ihr Getrolle hier auch sparen – tun es aber leider nicht.

        • Hans Hase sagt:

          „Zur Gegenseite: Sobald handfeste Kommentare kommen,“

          Die einen nennen es „handfeste Kommentae“, die anderen „sehr niveaulose Polemik, beschimpfen und bedrohen“ – das kennt man von euch: Das Gehetze eines Bräuchle haltet Ihr für ganz nomal, antwortet man euch auf eurem Niveau, macht Ihr ganz schnell die Mimose. Das ist jämmerlich.

          „Ist das, was Sie unter einem “friedlichen Protest” verstehen?“

          Nein, das ist das, was wir unter zielgruppenorientierter Kommunikation mit Prol(l)-Trollen verstehen.

          „Falls Sie sich sachlich mit mir auseinander setzen wollen oder mir einfach nur eine reinschlagen wollen,“

          Projizieren Sie Ihre eigenen Wünsche nicht auf andere, ich will mich mit Ihnen nicht abgeben. Es hat Sie auch niemand hierher eingeladen.

        • thomas sagt:

          Ich fürchte, SIE verstehen meinen Humor nicht. Wie gesagt, das Angebot mit dem persönlichen Gespräch steht noch, dann brauchen wir auch die ganzen Foren-Fachwörter und leeren Drohungen nicht. Sagen Sie einfach, wann Sie kommen wollen.

  8. Michel sagt:

    Wär gut wenn die Demo etwas später (18.30?) anfangen könnte um es auswärtigen Parkschützern eher noch zu ermöglichen spontan zu kommen.

  9. Madeleine sagt:

    Vom ersten bis zum letzten Buchstaben: Vollste Zustimmung!

    Und nach dieser „Erfahrung“ können wir dann am Samstag mit mindestens 2-3 Dutzend „bewaffneter Zivilfahnder“ rechnen?!

    Also schaut euch euren Nebenmann auf der Demo genau an – und laßt euch auf GAR KEINEN FALL zu irgendwelchen Handlungen provozieren/nötigen! Fast jeder hat heute ein Kamerahandy – immer nur mit vollem Akku zur Demo und wenn einem was „komisch“ vorkommt: draufhalten, kommentieren, Ort, Uhrzeit, genaue Beschreibung der Person und SOFORT an die vor Ort sowieso „wartende“ Polizei melden!

    ABER: einen Spaltungskeil bekommt ihr trotzdem nicht in unseren Widerstand! Oben bleiben!

  10. Stefan Faiß sagt:

    Aber ein Teil von Euch ist doch kriminell, siehe schwarzer Montag.

  11. Ich sagt:

    § 102 a StPO
    Die Staatsanwaltschaft hat vor jeder Durchsuchung vorher telefonisch beim Verdächtigen zu prüfen, ob er das in seinem Gewahrsam befindliche Beweismaterial nicht freiwillig an die Staatsanwaltschaft herausgeben möchte oder nach einem Link im Internet zu fragen, von wo die Staatsanwaltschaft die Beweismittel herunterladen kann. Die Staatsanwaltschaft muss darauf vertrauen, dass sich jeder Verdächtige, der sich hierzu bereit erklärt auch das vollständige, unveränderte Beweismaterial herausgibt. Sie kann nur dann nicht darauf vertrauen, wenn gewichtige Tatsachen dagegen sprechen. Gewichtige Tatsachen sind in der Regel, 1. wenn der Verdächtige als Terrorist gilt und plant die freiheitlich demokratischen Grundordnung abzuschaffen, 2. wenn der Verdächtige beim Telefonat mit der Staatsanwaltschaft hysterisch und lauthals zu lachen anfängt

    • thomas sagt:

      Ich finde nur §102 StPO:
      Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

  12. schuco sagt:

    Natürlich wird ganz offensichtlich kriminalisiert; aber nicht durch die Polizei / Staatsanwaltschaft, sondern die breite bürgerschaftliche Bewegung wird durch die Randalierer kriminalisiert. Warum sollte ich diese Randalierer verteidigen ? also gilt es alles zu tun, diese aus der Bewegung auszuschließen. Wer nicht bereit ist, die Polizei dabei zu unterstützen, schadet dem friedlichen Protest. (und wenn jemand durch die Videos entlastet wird, hilft es dem jenigen ja schließlich auch). Erst dann können sich wieder alle auf die inhaltliche Auseinandersetzung konzentrieren

  13. Beobachter sagt:

    Madeleine schrieb:
    >blockquote>hetzerischen Kommentaren

    Zeigen sie mir bitte meine angeblich hetzerischen Kommentare. Ich bin gespannt.

    habt ihr kein Befürworter-Zuhause

    Das weiß ich nicht. Ich bin Gegner von S21.

    Hans Hase schrieb:

    Sie könnten sich Ihr Getrolle hier auch sparen

    Sie antworten zwar gerne auf meine Beiträge (was ich begrüße), bringen aber fast niemals irgend ein Gegenargument, dafür aber fast jedes Mal Beleidigungen. Wer ist hier also ein Troll? Der, der seine Ansicht begründet oder der, der andere beleidigt?

    schuco schrieb:

    Warum sollte ich diese Randalierer verteidigen ? also gilt es alles zu tun, diese aus der Bewegung auszuschließen.

    So ist es! Absolute Zustimmung. Wenn eine Bewegung mit politischen Extremisten gemeinsame Sache macht oder Gewalttäter, Randalierer und Gesetzesbrecher in ihren Reihen duldet, muß sich nicht wundern, wenn man sie mit solchen Elementen gleichsetzt.

    • Hans Hase sagt:

      Sie bringen keine Argumente, sondern Beschuldigungen, Behauptungen, Aufgeplustere und unsinniges Off topic-Zeug. Dagegen kann es keine Argumente geben, das ist reines Getrolle. Und das nenne ich beim Namen.

      • Beobachter sagt:

        Ich beschuldige BAA der Zusammenarbeit mit politischen Extremisten. Richtig! Aber was heißt beschuldigen? BAA hat selbst – zumindest in der Vergangenheit – mit Linksextremisten und Kommunisten bewußt zusammengearbeitet. Ich habe das schon damals hier und unter demselben Nick kritisiert.

        Und wenn ihnen meine Behauptungen nicht gefallen, können sie sie gerne widerlegen oder Gegenargumente bringen. Das nennt man Diskussion.

        Dagegen kann es keine Argumente geben

        Zumindest haben sie keine. Aber das ist ein großer Unterschied. Zumindest im Thread „Kommentar zur repräsentativen S21-Befragung des sog. ‚Kommunikationsbüros‘“ haben sie es ja wenigstens mal versucht. Das war ja schon mal ein Anfang. Aller Anfang ist schwer. Geben sie nicht auf!

        • hans hase sagt:

          Tja, so sind sie, die Proler – haben kein Zuhause, trollen hier herum,klopfen sich unter verschiedenen Pseudonymen gegenseitig auf die Schulter und wenn das auch nicht überzeugt, klauen sie sich halt Namen anderer …

          „Ich habe Freunde, “

          Das bezweifle ich.

        • hans hase sagt:

          „Ich beschuldige BAA der Zusammenarbeit mit politischen Extremisten.“

          Sehen Sie – genau diese Qualität haben Ihre ‚Argumente‘: Beschuldigen, verleumden, verhetzen.

          „Und wenn ihnen meine Behauptungen nicht gefallen, können sie sie gerne widerlegen oder Gegenargumente bringen. Das nennt man Diskussion.“

          Na, dann diskutieren wir mal auf Ihre Art: Ich beschuldige Sie, ein politischer
          Extremist zu sein. Ich beschuldige Sie, hier unter wechselnden Pseudonymen üble Nachrede zu betreiben und Behauptungen aufzustellen, die keiner Überprüfung standhalten. Ich beschuldige Sie, nachgewiesene Gewalt durch die Polizei gutzuheissen. Ich beschuldige Sie, ausserhalb von Recht und Gesetz zu agieren.

          So, jetzt „widerlegen“ Sie mal schön, das nennen Sie dann ja „Diskussion“.

        • Max sagt:

          Hans Hase: 😆 strike! Danke.

  14. Beobachter sagt:

    Hans Hase schrieb:

    Zweitens schreiben Sie – wie meist – dummes Zeug.

    Soviel zum Thema Rumgetrolle… Kein einziges Argument aber mal wieder Beleidigungen. Wenn sie das glücklicher macht. Vielleicht entspant es ja.

    Lassen Sie sich mal von Ihren Prolerfreunden auf Facebook erklären, wie das mit der IP funktioniert.

    Ich habe Freunde, auch welche, die S21 Befürworten. Ich selbst lehne S21 ab. Und ich kann ihnen meine IP gerne sagen, wenn sie das glücklich macht. Vielleicht können sie meinen amerikanischen Provider ja in ihrem üblich beleidigenden Stil auffordern, ihnen meine Adresse mitzuteilen. Viel Erfolg!

    • Hans Hase sagt:

      Lasst mich doch einfach in Ruhe!!!

      • hans hase sagt:

        „Lasst mich doch einfach in Ruhe!!!“

        Nein Beobachter/Ich/Hans Hase – wir lassen Sie nicht in Ruhe.

        • Ich sagt:

          Hans Hase, wenn ich deine Kommentare zu Beobachters Beiträge lese, kann ich nur sagen: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen“ 😉

          Wie weit doch Selbst- und Fremdbild auseinandergehen können ist echt interessant.

  15. Ich sagt:

    Ich finde der Kommentar von Beobachter war bisher der passendste und fundierteste von allen in diesem Fred

    Zitat:
    In Deutschland fällt ein Richter (kein Polizist, kein Politiker und kein Staatsanwalt) einen Durchsuchungsbeschluß. Wenn derjenige, der Gegenstand der Durchsuchung ist, glaubt, dies sei nicht rechtmäßig, kann er den Rechtsweg einschlagen. Ggf. kann dann später festgestellt werden, daß die Durchsuchung unrechtmäßig war – oder eben nicht.

    Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens bzw. im Rahmen laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen Durchsuchungen zur Beweissicherung vorzunehmen, kommt täglich vor.

    BAA hat auf diesen Seiten offiziell dargestellt, daß man keine weiteren Videos veröffentlichen sollte (keine Links hier posten), weil ja auch die “Gegenseite” mitliest. Daß dies dann einen Richter bei der Erörterung, ob ein Durchsuchungsbeschluß ergehen soll oder nicht, ncht gerade vom Gegenteil überzeugt, ist logisch.

    Wer sich also “kriminalisiert” fühlt, sollte seinen Eindruck dringend gerichtlich überprüfen lassen. Werden das die “Opfer” der Durchsuchung tun? Ich tippe auf nein.

    • diesunddas sagt:

      genau, und wenn wir das gerichtlich prüfen lassen geschieht, genau wie seit dem 30.09. 2010, erst mal 10 Monate überhaupt nichts.

      • Beobachter sagt:

        Dieses Schicksal teilen sie dann mit allen anderen Bürgern, die Gerichtsverfahren anhängig haben.

  16. Ich sagt:

    1. Weißt du doch gar nicht was die StA in der Hinsicht alles unternimmt.
    2. ist vielleicht an den ganzen Anzeigen, einfach nichts dran. Der Untersuchungsausschuss hat die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes festgestellt, demnach durften die ganzen Maßnahmen mit Zwang durchgesetzt werden.

    Was schlägst du denn als Alternative vor?

  17. diesunddas sagt:

    wir wissen zum Beispiel, dass nach dem 30.9. keine hausdurchsuschungen bei Polizisten durchgeführt wurden, bei denen die Presse mit eingeladen war.

    der Untersuchungsausschuss hat keinerlei Kompetenz die Rechtmäßigkeit von etwas „festzustellen“. dafür sind in deutschland gerichte zuständig. (es mag deinen Vorstellungen widersprechen, aber die CDU kann nicht Recht durch mehrheitsbeschluss sprechen!)

    Die Untersuchungen zum 30.09. führt Staatsanwalt Häußler, der an der aktion selbst beteiligt war. Die Polizei hat keine Presseerklärung herausgegeben, in der sie erklärt, dass sie wegen versuchtem Totschlag an herr wagner ermittelt.

    Es ist absolut erschreckend, wie hier mit zweierlei maß gemessen wird.

    • Ich sagt:

      Natürlich hat der UA keine Kompetenzen recht zu sprechen, aber im Rahmen der UA wurden auch Gutachter angehört, die eben zu dem Ergebnis kommen, dass die Maßnahmen rechtmäßig waren. Und weil nicht hinz und kunz oder Hans Hase oder sonst wer zum Gutachter bestellt wird sondern Experten, dürfte die Tendenz der Richter und StA sehr stark in diesselbe Richtung gehen.

      Wieso sollte man bei unschuldigen Polizisten die rechtmäßige Anordnungen versuchten durchzusetzen Hausdurchsuchungen machen? Egal wie oft ihr Proler mit euren Bauchgefühlen und juristischen Halbwissen noch fordert, dass die Polizisten endlich angezeigt werden sollen, werden die Maßnahmen der Beamten nicht unrechtmäßiger.
      Versuchter Totschlag? Ich sag ja, Bauchgefühl und juristisches Halbwissen.

      • diesunddas sagt:

        Leider liegen sie völlig falsch. Im Untersuchungsausschuss wurden 2 Rechtsgut achten gehört. Das Gutachten auf das Sie sich beziehen ist von Herr Würtenberger, der sehr CDU nahe ist. (Bruder des Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Freiburg)

        Das Rechtsgutachtenvon Herr Würtenberger macht aber sehr wenig Sinn, insbesondere stützt er sichausschließlich auf den Polizeibericht um seine rechtlichen Folgerungen zu ziehen.

        Im Untersuchungsauschuss wurde aber auch Prof. Dr. Ralf Poscher gehört. Seine Analyse des Polizeieinsatzes ist vernichtend. Leider wurde dieses rechtsgutachten in den medien totgeschwiegen.

        Ich bin mir aber sehr sicher, dass wenn es endlich zu einer Untersuchung des 30.09. durch Gerichte kommt, der Einsatz als unverhältnismäßig und damit illegal gewertet wird.

        beide Gutachten gibt es auf Fluegel TV (Mediathek, Untersuchungsauschuss). Poscher ist das 2te Video von oben in diesem link:

        http://fluegel.tv/index.php?article_id=144

      • Hans Hase sagt:

        „Natürlich hat der UA keine Kompetenzen recht zu sprechen, aber im Rahmen der UA wurden auch Gutachter angehört, die eben zu dem Ergebnis kommen, dass die Maßnahmen rechtmäßig waren.“

        Wissen Sie es einfach nicht besser oder lügen Sie vorsätzlich?

        „Untersuchungsausschuss
        Experten sind sich uneins“

        http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.untersuchungsausschuss-experten-sind-sich-uneins.9dc0c693-33c9-478c-87ed-c34cdbd64aef.html

        Prof. Thomas Feltes, Polizeiwissenschaftler und Gutachter im UA:

        „Das alles ist keine typische polizeiliche Strategie gewesen für vergleichbare Fälle, sondern es ist eine Strategie gewesen, die von Anfang an auf Konfrontation, durchaus auch auf Gewalt angelegt gewesen ist.“

        http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/1021/stuttgart.php5?iframe=true&width=95%&height=95%

        „Und weil nicht hinz und kunz oder Hans Hase oder sonst wer zum Gutachter bestellt wird sondern Experten, dürfte die Tendenz der Richter und StA sehr stark in diesselbe Richtung gehen.“

        In welche selbe Richtung denn nun? 🙂 Schon blöd, wenn man so vorgeführt wird, wie Sie hier,was?

        Übrigens ist der einzige zur Rechenschaft gezogene Gewaltkriminelle des 30.9. bis nach wie vor ein Polizist.

        „Seit dem 25. März 2011 gibt es einen rechtskräftigen Strafbefehl gegen einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. Der Beamte hatte bei der Eskalation vom Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlosspark einer bereits am Boden sitzenden Frau Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Er kam per Strafbefehl mit einer Geldstrafe davon. Mehr hat die Justiz bis dato nicht zu vermelden.“

        http://www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2011/06/rustikaler-einsatz/

        Und jetzt zackig: Ihre Distanzierung von Gewalt usw. Sie wissen schon.

        „Versuchter Totschlag? Ich sag ja, Bauchgefühl und juristisches Halbwissen.“

        U.a. wegen dieses Vorwurfs liegen der StA seit 10 Monaten Strafanzeigen vor. Mit Ihrem Bauchgefühl und Viertel(es)- und Bierwissen sollten Sie sich besser am Unistammtisch austoben, hier blamieren Sie sich nur. Oder beschränken Sie sich doch ganz darauf, den Claqueur des ‚Beobachter‘ zu geben. Die Rolle überfordert Sie auch nicht so offensichtlich.

  18. Beobachter sagt:

    hans hase schrieb:

    Sehen Sie – genau diese Qualität haben Ihre ‘Argumente’: Beschuldigen, verleumden, verhetzen.

    Ich beschuldige nur jemanden, wenn es auch den Fakten entspricht und es dafür Beweise gibt. Hier gibt es die Belege: http://tinyurl.com/68u46n4 und http://tinyurl.com/6ba8leb

    Ich beschuldige Sie, ein politischer Extremist zu sein. Ich beschuldige Sie, hier unter wechselnden Pseudonymen üble Nachrede zu betreiben und Behauptungen aufzustellen, die keiner Überprüfung standhalten. Ich beschuldige Sie, nachgewiesene Gewalt durch die Polizei gutzuheissen. Ich beschuldige Sie, ausserhalb von Recht und Gesetz zu agieren.

    Wenn sie dafür Beweise bringen, dürfen sie mich auch gerne beschuldigen. Ansonsten sind es nur haltlose Beleidigungen. Aber das üben sie hier ja schon lange genug ein.

    • Hans Hase sagt:

      „Ich beschuldige nur jemanden, wenn es auch den Fakten entspricht und es dafür [B] Beweise [/B] gibt. Hier gibt es die [B] Belege[/B] :“

      Wie süss. Sie behaupten, „Beweise“ zu haben, liefern aber keine, sondern verweisen als „Belege“ als erstes mal auf eine Seite, auf der Ihre verleumderischen Mühen bestens dokumentiert sind. LOL.

      Da Beste an http://tinyurl.com/68u46n4 ist Max‘ Kommentar:

      „Ach Bub, wirds Dir hier nicht langsam langweilig? Du müsstest doch langsam merken, dass Du hier ziemlich alleine da stehst. Aber mach ruhig weiter wenn’s Dich befriedigt.“

      • thomas sagt:

        Beobachter ist nicht alleine. Mit mir und dem Gesetzlosen sind wir schon mindestens drei. Wir werden nicht gehen, sondern weiter machen.

        Warum bieten sie eine Kommentarfunktion an, wenn Sie keine anderen Meinungen akzeptieren und hören wollen?

        Die friedliche S21 Bewegung, hat es geschafft, einen jahrzehntelangen, arroganten Politikstil abzuwählen, und den Bürger wieder zum Zentrum des politischen Interesses zu setzen.

        Das einzige, was Menschen und „Parkschützer“ wie Sie geschafft haben, war es zu radikalisieren und zu polemisieren. Sie haben dieser tollen Bewegung den gesellschaftlichen Rückhalt genommen und somit den Todesstoß versetzt!

        Da können Sie mich jetzt beleidigen, wie Sie wollen, irgendwann werden sie einsehen, dass der von den Parkschützern gewählte Weg in die Sackgasse geführt hat.

      • Beobachter sagt:

        verweisen als “Belege” als erstes mal auf eine Seite

        Deshalb habe ich ja auch zwei Links angegeben. Zur Erinnerung: Es ging um die Zusammenarbeit von Teilen der Anti-S21-Bewegung (hier BAA) mit politischen Extremisten. Wer glaubt, daß der Feind meines Feindes mein Freund sei, hat nichts verstanden.

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