Gegen erneute Kriminalisierung und Gewahrsamscontainer

Stuttgart, 3. November 2011 – Gegen erneute Kriminalisierung und Gewahrsamscontainer

Die Kreisvorsitzenden der Stuttgarter Grünen, Petra Rühle und Franke, lehnen die Aufstellung von Gewahrsamscontainern für S21-Blockierer als völlig überzogen ab.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist wesentliches Element demokratischer Offenheit und notwendige Voraussetzung für eine freiheitliche Demokratie. Das Recht zu demonstrieren entfaltet eine intensive Ausstrahlungswirkung – auch bereits im Vorfeld von Demonstrationen. Es untersagt damit auch staatliche Einschüchterungsversuche, um die Grundrechtsausübung auszuhöhlen.

Ein solcher Einschüchterungsversuch ist aber die geplante Aufstellung von Gewahrsamscontainer für Blockierer. Dies vor allem in Verbindung mit den Polizeiangaben, dass diese dazu dienen sollen, die Arbeiten nicht zu behindern und Blockierer von der Baustelle fernzuhalten. Insbesondere im Hinblick auf die unermesslich lange Bauzeit ist diese Androhung, wie die die Aufstellung der Container für bis zu 200 Personen, geradezu absurd.

Einen Versuch der Kriminalisierung des insgesamt überaus friedlichen Protests gegen das Milliardengrab Stuttgart 21 gab es schon einmal im Vorfeld des 30. Septembers 2010. Gerade vor der anstehenden Volksabstimmung fordern wir die Polizei dazu auf, diese Zündelei zu unterlassen.

Petra Rühle Philipp Franke
Kreisvorsitzende Kreisvorsitzender

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Gegen erneute Kriminalisierung und Gewahrsamscontainer

  1. Bananenbieger sagt:

    Wichtig zu wissen ist, daß diese Container in Verfügungsgewalt der Polizei stehen. Dorthin werden keine Straftäter gebracht, die kommen nämlich recht zügig vor den Haftrichter und dann nach Stammheim. Sondern die Polizei sperrt ausschließlich Unschuldige ein, die jeder begangenen Straftat unverdächtig sind. Ihr einziges Verbrechen ist es, daß sie vielleicht die Gesinnung haben, möglicherweise eine Straftat zu begehen. Oder wenigstens an einer nach Artikel8 des Grundgesetztes geschützten Demonstration teilnehmen wollen.

    Auf solch fehlenden Respekt dem Staat gegenüber stehen nach §28 PolG BaWü bis zu zwei Wochen Containerhaft.

Kommentare sind geschlossen.