Eilverfahren gegen Betretungsverbot des Mittleren Schlossgartens

Information zur Rechtsmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 22.12.2011 zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile des Mittleren Schlossgartens:

Am Mittwoch, dem 04.01.2012 hat der Esslinger Anwalt Claus-Joachim Lohmann im Namen von zwei Betroffenen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Damit soll ein Stopp des Sofortvollzuges der Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile des Mittleren Schlossgartens erreicht werden. Zugleich wurde Widerspruch bei der Landeshauptstadt Stuttgart gegen die Allgemeinverfügung eingelegt.

Die beiden Antragsteller, die sich stellvertretend für viele betroffene Bürger sehen, sehen sich in ihren wesentlichen Bürgerrechten wie der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) eingeschränkt.

Der Eilantrag bemängelt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart schon formell gar nicht berechtigt war eine solche Allgemeinverfügung zu erlassen, ohne Änderung der aus dem Jahr 1999 stammenden Straßen- und Anlagen-Polizei-Verordnung. Im Übrigen hätte das Amt für öffentliche Ordnung nicht auf diese Weise den Gemeinderat übergehen dürfen.

Nach Ansicht der Antragsteller widerspricht die Allgemeinverfügung dem gesetzlichen Bestimmtheitsgebot aus § 37 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz. Vor allem fehle es aber an der polizeilichen Rechtfertigung.

"Es kann nicht sein, dass die Polizei ein höchst zweifelhaftes Baurecht des Projektbetreibers von Stuttgart 21 mit Polizeigewalt durchsetzt, zumal bis heute kein klarer Bauablaufplan der Bahn vorliegt und noch viele planungsrechtliche Fragen offen sind", hält deren Anwalt Claus-Joachim Lohmann fest. Denn nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 15.12.2011, Az.5 S 2910/11 wurde klar und deutlich ausgesprochen, dass nicht nur Maßnahmen des Grundwassermanagements zu unterbleiben haben, sondern dass auch im Umfang der beabsichtigten Änderung des Grundwassermangements "insbesondere keine Baumfällarbeiten durchgeführt werden" dürfen.

Auch das Eisenbahn-Bundesamt im Bescheid vom 05.10.2010 festgehalten, dass Baumfällarbeiten einzustellen sind, solange kein Konzept zur Vermeidung der Schädigung des Juchtenkäfers und keine Maßnahmenplanung vorliegt, die die Fledermäuse schützt. Hinzu kommt, dass der Schutz absolut geschützter Vogelarten immer noch nicht geklärt ist.

Ferner hat nach Aussage des Anwalts der hier vertretenen Antragsteller der Projektbetreiber selbst die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses außer Kraft gesetzt, indem er mit der Verdoppelung der Grundwasserentnahme den bisherigen Kreis der Betroffenen erweitert hat. Wesentliche Änderungen genießen nach dem Planungsrecht nicht mehr den Schutz der Bestandskraft. Anwalt Lohmann fordert vielmehr ein neues Planfeststellungsverfahren. Zuvor dürfen aber keine vollendete rechtswidrige Tatsachen geschaffen werden. Dazu darf sich das Polizeirecht nicht hergeben.

Das Gericht hat der Landeshauptstadt bis zum 11.01.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

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13 Antworten zu Eilverfahren gegen Betretungsverbot des Mittleren Schlossgartens

  1. Holger sagt:

    Leider wird ein Eilverfahren ebenso wenig bringen, wie das Verfahren insgesamt.

    Ein Bewohnen des Parks können die Stadt/Land jederzeit verbieten und zur Durchsetzung ggf. auch zusätzlich noch eine Allgemeinverfügungen erlassen.

    Bekanntlich untersagt ja die Städtische Ordnung das Zelten / Campen im Park bereits.

    Zur Beräumung bedürfte es also gar keiner besonderen Verfügung mehr.

    Betroffen sein könnten die Beschwerdeführer also nur im Rahmen der ZULÄSSIGEN Nutzung des Schlossgartens.

    Diese könnten dann im geräumten Teil z.B. spazieren gehen oder sich einmal auf die Wiese setzen … usw. so lange die Baumaßnahmen gestoppt sind.

    Inwieweit die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit gestört sein könnte, ist nicht zu erkennen.

    M.E. bleibt allenfalls Art.1 Abs. 1 GG, auch den Art.11 müsste man erst an den Haaren herbeiziehen.

    Damit will ich jedoch nur meine persönliche Meinung ausdrücken, ohne die Allgemeinverfügung gutzuheißen.

    • ira sagt:

      Holger, worauf willst Du mit Deiner neunmalklugen Anmerke hinaus? ICh will jedenfalls nicht in einem bauzaunverschandelten Park spazierengehen und freue mich über jeden, der mir dazu den Weg bahnt!

      • mia sagt:

        Naja @ira vielleicht ist Holgers „Anmerke“ ja eher wirklich klug, statt „neunmalklug“ – ich glaube, es heißt: „Mit Herz UND Verstand“. Das stellt ja Deine Intentionen und berechtigten Wünsche & Hoffnungen nicht in Frage. Allerdings sollte man aufpassen, dass man vor lauter jakobinischer Emphase nicht Illusionen auf den Leim geht; wir hatten das gerade: siehe sogen. „Volksabstimmung“ + eigene Hybris der „JA zum Ausstieg“-Kampagne.

        • ira sagt:

          Das Murksprojekt erledigt sich früher oder später von selbst, weil es nicht funktioniert und miserabelst geplant ist. Mir ist lieber, es erledigt sich FRÜHER, bevor irreversible Fakten geschaffen sind. Dafür ist mir jede Maßnahme Recht, die Zeit bringt und damit die Bahn und ihre Helfeshelfer in ihrem unsäglichen Vorgehen hindert.

  2. Holger sagt:

    Danke mia, Du bringst das auf den Punkt.
    Ich habe hier immer wieder den Eindruck, dass manche Parkschützer sich voller Herzblut, aber zu lebensfremd an solche Strohhalme klammern und dann jedes mal aufschreien, wenn das mal wieder nichts wurde.
    Dann sind „die Gerichte“ / die Richter an einem Tag die objektiven Helden, am nächsten Tag der schwarze Filz.

    Ein Vorgehen gegen die Allgemeinverfügung wird S 21 jedenfalls weder aufhalten, noch verzögern.

    Andere Umstände wie der Naturschutz sind da hinsichtlich einer Verzögerung u.U. schon aussichtsreicher.
    Da müsste der NABU oder der BUND aber schon tiefgreifend argumentieren, davon lese ich bisher allerdings leider noch nichts.

    Da geht es dem BUND aber ähnlich wie der DB, beide versuchen hier, auf den letzten Drücker etwas zu reißen, wobei jetzt lt. EBA jetzt erst mal die DB am Zuge ist.
    Das Katz-und Maus-Spiel wird wohl aber nicht ewig gehen und könnte m.E. eben nur zu Verzögerungen um ggf. eine Vegetationsperiode führen.

    Sollte die DB das EBA also z.B. nicht überzeugen können, dass Fledermäuse nicht im Winterschlaf gestört werden, finden die nächsten Maßnahmen ggf. erst nach dieser Zeit statt.

    Allerdings habe ich erhebliche Zweifel, dass es im Mittleren Schlossgarten überhaupt Winterquartier gibt.
    Darauf, dass sich im Südflügel keine Fledermäuse einquartieren, wird die DB wohl schon geachtet haben.

  3. Provinzler sagt:

    @ Holger: Welche erfolgversprechenden Möglichkeiten gibt es?

  4. Colère sagt:

    Was will Holger eigentlich? Einfach nur rumstänkern oder was. Die Zeit ist eigentlich zu kostbar, als dass man sich mit solchen Kommentaren befassen müsste.

  5. Norbert Rupp sagt:

    Holgers rechtliche Einwände sind zutreffend. Das heißt aber nicht, dass man der Bahn auch auf dieser Ebene möglichst viele Prügel zwischen die Beien werfen sollte, auch mit dem Risiko, dass das nicht in jedem Falle funktioniert. Das Ziel bleibt nach wie vor, unumkehrbare Tatsachen zu verhindern, wozu der Abbruch des Südflügels, so schlimm das wäre, nicht gehört, ebenso wenig wie eine ebenfalls fatale Baumfällung, wohl aber gigantische Baugruben und halb gebuddelte Tunnelröhren, die man dann wohl oder übel irgendwie weiterbauen und finanzieren müsste. Denn nur das ist der Grund für den terminlichen Übereifer der DB. Also locker bleiben und dem DB-Hasen weiter Pfeffer auf den Schwanz streuen, damit er auf die Schnauze fällt und uns nicht auf einem Trümmergbirge sitzen lässt, das ganz bestimmt kommt bei diesem katastrophal schlecht geplanten Projekt..

  6. Holger sagt:

    Colère: Ganz offensichtlich agiert das EBA ja nun hinsichtlich des Umweltschutzes schon fast übervorsichtig und ist wohl auch etwas angefressen, dass die DB erst jetzt auf ihr Schreiben vom 5.10.2010 reagiert hat.

    Mit dem Vorgehen gegen die Allgemeinverfügung trifft man die DB gar nicht, sondern macht ggf. einem Verwaltungsrichter etwas Arbeit, wofür dieser ja aber sowieso bezahlt wird. Die Kosten zahlt letztlich der Unterlegene.

    Eine Anordnung des Sofortvollzuges ist in einem solchen Fall völlig normal und kaum angreifbar.

  7. Feldhamster-Lieferant sagt:

    Mathias Du bist wirklich der anerkannte rote Bolschweki No. 1 in der neuen Sowjetrepublik Baden-Württemberg. Wann bricht der „Matrosen“Aufstand los ?
    Falls Hilfe erwünscht für seltene Käfer und Hamster – wir stehen bereit

  8. OSKAR-S sagt:

    Herzlichen Dank an den Esslinger Anwalt Claus-Joachim Lohmann.
    Er sollte unsere volle Unterstützung bekommen.
    Ob es Erfolg hat, wird nicht hier entschieden.

    Leute die über jede Aktivität meckern, werden sicher auch beim D-Day keine Cojones haben und in den Park kommen! Sie werden von zu Hause aus alles am Computer verfolgen und sich im Warmen die ((..)) schaukeln.

  9. Stormblue sagt:

    ALso m.E. nach würde der Abriss des Südflügels durch die Erschütterungen und den Lärm bedingt sehr wohl die Winterruhe der Fledermäuse stören. Mal abgesehen davon wird die Bahn nicht jeden Zentimeter des Südflügels Fledermausfrei halten können. EIgentlich…müsste der Abriss erstmal aus diesen Gründen gestoppt werden.

  10. Colère sagt:

    Die „Planung“ von $21 ueigt, dass die Bahn nur Murks kann, Azer wird wohl deshalb das Handtuch geschmissen haben. Dass Juchtenkäfer, Fledermäuse und die Aviafauna es schaffen, die Bahn in ihrem blindwütigen Faktenschaffen zu stoppen und nicht der gesunde Menschenverstand ist traurig, aber immerhin funktioniert gegenüber Tieren der Rechtsstaat noch. Das macht Hoffnung. OBEN BLEIBEN

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