Aktuelle Lageeinschätzung – Stand 22.1.

Aktuelle Lageeinschätzung – Stand 22.1.

Baumfällungen im Park / Parkräumung schon Ende Januar möglich
Am 20.1. wurde der Gestattungsvertrag zur Inanspruchnahme von landeseigenen Grundstücken im Mittleren Schlossgarten vom Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn unterschrieben. In einer Presseerklärung des Finanzministeriums (http://bit.ly/xdOJ2g) heißt es: „Die Übergabe dieser Fläche an die Deutsche Bahn wird jedoch erst erfolgen, wenn das Eisenbahn-Bundesamt das Baumfällverbot vom 5. Oktober 2010 aufgehoben hat und die Arbeiten insoweit für zulässig erklärt hat.“ Laut Medienberichten wird sich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) voraussichtlich nächste Woche dazu äußern, ob bei den bevorstehenden Baumfällungen im Park Natur- und Artenschutz ausreichend berücksichtigt wurden (siehe dazu StNonline vom 18.1.: http://bit.ly/x9uGlX). Der BUND wurde vom EBA erst sehr kurzfristig zu einer artenschutzrechtlichen, naturschutzfachlichen und juristischen Stellungnahme gebeten (siehe PM des BUND vom 20.1.: http://bit.ly/ycpfh7). Er wird diese dem EBA fristgerecht zum 24.1. vorlegen können.
Laut o.g. StN-Bericht suchen Polizei und Bahn gemeinsam nach einem Termin für die "Vollsperrung des Parks" Anfang Februar. Uns haben darüber hinaus Hinweise erreicht, die für einen früheren Einsatztermin sprechen könnten – besonders der Zeitraum von Sonntag 29. bis Dienstag 31.1. könnte für einen Polizeieinsatz infrage kommen.

Die Fläche um das Planetarium wird am 1.2. der Deutschen Bahn zur Nutzung übergeben. Im uns vorliegenden Vertrag heißt es: "Baumfäll- und -verpflanzungsarbeiten dürfen nur außerhalb der Veranstaltungszeiten des Planetariums in Abstimmung mit der Polizei und dem Kulturamt durchgeführt werden. [...] Die Zugänglichkeit des Planetariums für Besucher während weiterer Baumaßnahmen in der Umgebung des Planetariums ist zu gewährleisten."

Allgemeinverfügung - Aussetzungsfrist gilt bis zum 23.1.
Gegen die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot und der Räumung des Parks wurde von unserer Seite ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Am 23.1. läuft die vom Verwaltungsgericht gesetzte Aussetzungsfrist der polizeilichen Räumungsmaßnahmen ab. Bis dahin wird das Gericht entschieden haben, ob es zu einer Räumung auf Basis dieser Allgemeinverfügung kommen wird. Ab dem 23.1. wäre – je nach Entscheidung des Gerichts – eine Räumung des Parks aufgrund der Allgemeinverfügung möglich. Doch auch die Parkverordnung verbietet generell das Campieren im Park – unabhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Unsere derzeitige Einschätzung
Vor dem 23.1. rechnen wir nicht mit einer Räumung des Parks. Darüber hinaus können wir uns verschiedene Szenarien bezüglich der Parkräumung/Baumfällungen im Park vorstellen:

1. Ein einziger großer Einsatz mit folgenden Maßnahmen:
a) Umzäunung des Mittleren Schlossgartens bis (mindestens?) auf Höhe des Biergartens
b) Sicherung der Zugänge durch Polizeiketten
c) Räumung der Personen innerhalb des abgesperrten Bereichs
d) Räumung des Zeltdorfes
Derzeit deuten die uns vorliegenden Information auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Januar als Termin für diesen Einsatz.

2. Mehrere Einsätze zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
Zum Beispiel nur die Umzäunung, die eventuell teilweise noch geöffnet bleibt. Und erst Tage später die Räumung und komplette Absperrung. Eine andere Möglichkeit wäre, dass das Zeltdorf zuerst nur geräumt wird, sonst aber nichts passiert.
Dieses 2. Szenario ist im Prinzip schon ab dem 23. Januar möglich.

Wir gehen jedenfalls stark davon aus, dass die Polizei wieder auf ihre Taktik des "Aushungerns" setzen wird, damit die Aktivisten nach und nach ihre Blockade selbst auflösen. Es kann also sein, dass wir innerhalb der Absperrung womöglich eine oder zwei Nächte verbringen werden, bis die Polizei merkt, dass wir unseren Park nicht von allein hergeben werden. Das bedeutet für uns, dass wir in unseren Protestrucksack (http://bit.ly/hYoope) am besten auch einen Schlafsack oder eine warme Decke packen.

Wir bemühen uns, die Alarmtermine möglichst früh zu veröffentlichen und dabei möglichst konkret zu sein, damit jede/r die Möglichkeit hat, noch rechtzeitig Urlaub zu nehmen und sich auf die Aktion vorzubereiten. Wir möchten aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir uns selten komplett sicher sein können, da die Einsatzplanung der Polizei auch kurzfristig geändert werden kann.

Um möglichst frühzeitig über eine anstehende Räumung des Parks informiert zu werden, empfehlen wir den SMS-Alarm der Seite http://www.ddaystuttgart.de.vu/ (zu finden unter "Mobilisierung").

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