Jetzt Einwendungen gegen das 7. Planänderungsverfahren (GWM) abschicken!

Schicken Sie jetzt Ihre Einwendung gegen das 7. Planänderungsverfahren zum PFA 1.1., indem eine Erhöhung der bauzeitlichen Grundwasser-Entnahme von 3,2 Mio. m³  auf rund 6,8 Mio. m³ beantragt wurde, an das Regierungspräsdidium Stuttgart ab!

Die größere Absenkung des Grundwassers als bisher geplant, ergibt neue, größere Risiken und zusätzliche Betroffenheiten.

Alle Bürger können Einspruch einlegen, NICHT nur Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, sondern bundesweit ALLE Menschen, welche sich von dieser Planänderung unmittelbar betroffen fühlen! Dies sind, neben den direkt betroffenen Stuttgartern, beispielsweise alle SteuerzahlerInnen, alle NutzerInnen des Stuttgarter Bahnhofs, alle ParkbesucherInnen und alle Menschen, die sich im von der Planänderung betroffenen Abschnitt in irgendeiner Weise aufhalten.

Doch Betroffene aus dem Kernerviertel, insbesondere Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen, sollten ihre ganz individuelle Betroffenheit durch entsprechende Argumente hervorheben. Als Gründe persönlicher Betroffenheit kommen in Frage:
Beeinträchtigung des Eigentums, der Wohnqualität, des Klimas, der Gesundheit (Lärm,Feinstaub), Behinderung/Verzögerung beim Weg zur Arbeit, der persönlichen Sicherheit, usw.

Im Verfahren gelten spezielle Begründungen mehr als viele gleichlautende Einwendungen. Es geht auch darum beim Anhörungsverfahren möglichst viel Details von möglichst vielen Einwendern vorzubringen.

Daher finden Sie nachfolgend einige Musterformulierungen und Argumentationshilfen, die Sie für Ihre persönliche Einwendung verwenden können als PDF:
Gruende_Einwendung
Heydemann_mustereinwendung
PAE_mustereinwand
KernerViertel_Mustereinwand

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und per Briefpost oder Fax 0711/904-12490 zugestellt werden. Dabei ist der Eingang des Einspruchs beim Regierungspräsidium relevant, nicht der Poststempel.

Die Adresse lautet:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 Stuttgart

Die Einspruchsfrist endet am 23. Oktober 2012 um 24.00 Uhr!

Einen ganz herzlichen Dank an alle Mitwirkenden, für die Argumentationshilfen!

Nachfolgend finden Sie die oben verlinkten PDFs als Text:

7.Planänderung Projekt Stuttgart 21 PFA 1.1.,1.5.,1.6.

Mögliche Einwendungsgründe für das Kernerviertel  Entwurf 10.10.2012

  1. Den ausgelegten Planunterlagen ist zu entnehmen, dass die geologischen und geotechnischen Risiken der Grundwasserabsenkung und -infiltration für den steilen und dichtbebauten Hang des Kernerviertels nicht ausreichend gutachterlich untersucht bzw. berücksichtigt wurden:

a) Fehlende Bohrproben: Die Anzahl der in der 7.Planänderung angegebenen Bohrproben ist für die Einschätzung des Risikos am steilen, geologisch inhomogenen Hang des Ameisenbergs völlig unzureichend und beschränkt sich nur auf die Bohrdaten der 2009 ausgebauten Brunnen und Messstellen. Zwar weist Prof. Wittke in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Hangstabilität vom 6.3.2012 in Seite 3 / 2.Absatz (Anlage 10 zum Erläuterungsbericht) daraufhin, dass die Talaue und der Hangfußbereich in einem vergleichsweise dichten Raster erkundet wurden. Doch dieser Stellungnahme sind weder ein Literaturverzeichnis mit dem Hinweis auf entsprechende Bohrungen, noch konkrete Bohrdaten beigefügt. Diese müssen den betroffenen Eigentümern und Anwohnern im Zuge des 7. Planänderungsverfahrens zwingend zugänglich gemacht werden. Fraglich ist, ob neben der Talaue und dem Hangfuß auch der obere Hangbereich des Ameisenbergs anhand von Bohrproben untersucht wurde. Teile des Ameisenbergs bestehen aus künstlichen Verfüllungen eines ehemaligen großen aufgelassenen Steinbruchs.

b) Probleme beim Bohrloch 203: Das Grundwassermanagement bei Stuttgart 21 basiert auf mehreren Schluck- bzw. Infiltrationsbrunnen. Beim Ausbau des geplanten Brunnens 203 an der Hausmannstraße versickerten nach offiziellen Angaben des Umweltamts der Stadt Stuttgart 200.000 l des Bohrspülwassers in den Hang des Kernerviertels. Ein Teil des Wassers trat an der Stützmauer der darunterliegenden Werastrasse Nr. 46 aus. Wieviel Liter jedoch in den mit quellfähigen Anhydrit und auslaugbaren Gips durchsetzten Untergrund eingedrungen sind, ist unbekannt. Das Bohrloch musste mit einer großen, der Öffentlichkeit unbekannten Menge an Beton verschlossen werden. Unklar ist auch, welche Nachwirkungen dieser Wassereintritt für den Hangbereich haben wird, beispielsweise die Quellung der anhydritführenden Schichten. Dieser Vorgang zeigt eindeutig, dass jeder tiefe Eingriff am Nordhang des Ameisenbergs im Bereich des Kernerviertels ein Risiko darstellt, das den betroffenen Eigentümern nicht mitgeteilt wird. Mögliche Ursachen des Wasser-austritts, wie beispielsweise vertikale Klüfte, wurden nicht näher untersucht.

c) Keine Untersuchungsergebnisse zur Hangstabilität: In den ausgelegten Unterlagen zum 7. Planänderungsverfahren sind keine Untersuchungen für eine Beurteilung der Hangstabilität des Ameisenbergs enthalten. Prof. Wittke erwähnt zwar in seinem Vortrag zur DB:Informationsveranstaltung über die 7.Planänderung, dass sogenannte Trivec-Untersuchungen zur Hangstabilität durchgeführt wurden (YouTube-Video ab Minute 17:20):

"...Wir haben in der Vergangenheit auf den Hängen Stuttgarts, in den Bereichen, in denen wir eine Neigung zu Rutschungen vermuteten, Messungen durchgeführt über Jahre -schon sehr lange zurückliegend begonnen damit – Trivec- Messungen. Das sind Messungen mit drei Komponenten, Verschiebungen vertikal und in zwei Richtungen horizontal und haben festgestellt, dass sich nichts bewegt."

Bei dem Trivec handelt es sich um ein Sonden-Messgerät, das schon geringste Erdver­schiebungen erfassen soll. Damit könnten schon vor Baubeginn der Tunnelbauarbeiten ge­naue Aussagen darüber gemacht werden, welche Auswirkungen die Bauarbeiten auf das Gebäude haben werden. Diese Untersuchungsergebnisse (konkrete Messorte, Zeitraum, Ergebnisse) sind jedoch weder in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Hangstabilität zitiert, noch den Planänderungsunterlagen beigefügt. Diese müssen den betroffenen Eigentümern und Anwohnern im Zuge des 7. Planänderungsverfahrens zwingend zugänglich gemacht werden.

d) Keine Vorlage des geforderten geotechnischen Gutachtens: Die Stadt Stuttgart bzw. das Amt für Umweltschutz der unteren Wasserbehörde hatte in der Stellungnahme vom 26.7.2012 wegen der verstärkten Infiltration ein geotechnisches Gutachten für den Amei­senberg, u.a. zur Hangrutschung gefordert. Dieses wurde jedoch von der DB unter Hinweis auf die Infiltrationstiefe für nicht erforderlich gehalten. Stattdessen legte die DB AG in der 7.Planänderung eine kurze, nur vier Seiten umfassende gutachterliche Stellungnahme von Herrn Prof. Wittke vor, die angesichts der möglichen Risiken keinesfalls ausreichend ist. Damit sind bis heute die Risiken der Grundwasserabsenkung und – infiltration für das Ker­nerviertel nicht ausreichend geklärt. Ebenfalls wurde nicht untersucht , wie sich die aufgrund der Infiltrations erzeugten unterirdischen, künstlichen Wasserkreisläufe für die Hangstabilität auswirken. Im Laufe der geplanten jahrelangen Infiltration könnten Bodenteile ausgeschwemmt und weitere Hohlräume erzeugt werden, die insgesamt Stabilität der steilen Hanglage und der der darüberliegenden Bebauung beeinträchtigen. Im Interesse der Sicherheit betroffenen Anwohner und Eigentümer muss ein von externen Experten zu erstellendes geotechnisches Gutachten zwingend im Zuge der 7.Plan-änderung ausgelegt werden.

e) Risiko von Hangrutschungen (Formulierung von Dr. Ralf Laternser für die Einwendungen im Planänderungsverfahren PFA 1.2.) :

Bei künstlicher Wasserzugabe reagieren bindige, tonig-schluffige Gesteine mit Wasseraufnahme und der Verminderung der inneren Zusammenhalts. Sie sind nicht nur stark setzungs- und quellfähig, sondern neigen auch in besonderem Maß zu Rutschungen. Entsprechende (meist großflächige) Hangrutschungen an unterirdischen Gleitflächen sind in den Sedimenten (Schichten) des Gipskeuper in Baden-Württemberg bekannt. Eine Zusammenstellung der geologischen Risiken durch das Landesamt für Geologie und Rohstoffe die vollinhaltlich die Risiken von Hangrutschungen in Baden-Württemberg dient hier als eine wichtige Grundlage der Argumentation:Ingenieurgeologische Gefahren in Baden-Württemberg.

Die Verminderung der des Gesteinszusammenhalts (der Scherfestigkeit) ergibt sich aus der Wasseraufnahme und Verwitterung tonig-bindigen Gesteins sowie aus einer Zunahme des Porenwasserdrucks. Der Porenwasserdruck kann insbesondere bei statischen und dynamischen Belastungen ansteigen (Porenwasserüberdruck). Die zu befürchtenden Bodenbewegungen können auch ganze Hangbereich erfassen, so dass potenzielle, bisher unentdeckte Rutschgebiete und Rutschschollen im Hangbereich des Ameisenberg mit tonig-bindigen Gesteinen des Gipskeupers vor Baubeginn unbedingt ermittelt und gesichert werden müssen.

Im Interesse der Sicherheit betroffenen Anwohner und Eigentümer muss ein von externen Experten zu erstellendes geotechnisches Gutachten, das dieses Risiko umfassend untersucht, zwingend im Zuge der 7.Planänderung ausgelegt werden.

f) Keine Berücksichtigung der Verwerfung: Das infiltrierte Grundwasser kann durch den mit Hohlräumen, Klüften und Verwerfungen durchzogenen Hang des Ameisenbergs ungeplante Wege nehmen. In den ausgelegten Planunterlagen wird nicht darauf eingegangen, dass in unmittelbarer der Nähe der Brunnen des PFA 1.2. quer über den Hang eine große Verwerfung verläuft. An dieser Verwerfung sind die Gesteinsschichten nicht fest, einheitlich und dicht, sondern eher brüchig, uneinheitlich und durchlässig. Das in den Hang eingepresste Wasser kann daher auch über diese Verwerfung, aber auch Klüfte oder Hohlräume in tiefere Schichten vordringen. Die Annahme von Prof. Wittke, dass das infiltrierte Wasser automatisch vorrangig in Richtung der Tunneltiefbauarbeiten strömen und dort die Absenkung verringern wird, ist nicht gesichert. Die Auswirkungen der Verwerfung müssen in dem geotechnischen Gutachten berücksichtigt werden.

g) Mögliche höhere Absenktrichter und mangelnde gutachterliche Transparenz bei der Beurteilung der Beweissicherung: Es ist nicht ausgeschlossen, dass die berechneten Absenktrichter für den Anfahrbereich des Fildertunnels im weichen ausgelaugten Gipskeuper wegen der möglichen Versickerung des Wassers durch Verwerfungen, Klüfte und Hohlräume deutlich höher ausfallen werden. Weitere Häuser könnten daher im Einflussbereich des Grundwassermanagement über die Beweis-sicherungsgrenzen hinaus gefährdet sein. Dies ist für die Sicherheit der Anwohner nicht hinnehmbar, zumal bei der prognostizierten Grundwasserabsenkung von 9 m die Risiken für die bauliche Umgebung nicht transparent ausgeräumt werden. Die gutachterliche Stellungnahme von Prof. Wittke zur Bewertung der Prognoseberechnungen mit dem instationären Grundwassermodell im Hinblick auf die Beweissicherungsgrenzen vom 22.06.2011 (Anlage 10 zum Erläuterungsbericht) enthält weder geologische Daten noch konkrete Berechnungen, die nachvollziehbar eine Schädigung der Häuser ausschließen. Diese müssen den betroffenen Eigentümern und Anwohnern im Zuge des 7. Planänder-ungsverfahrens zwingend transparent gemacht werden. Die Beweissicherungsgrenzen im Kernerviertel müssen auf den gesamten Einflussbereich des Grundwassermanagements ausgeweitet werden.

h) Keine Vergleichbarkeit mit dem S-Bahnbau: Prof. Wittke verweist in dem Vortrag bei der Informationsveranstaltung der DB pauschal auf die im Zuge des S-Bahnbaus 1978 gewonnen Erkenntnisse über den Tunnelbau im ausgelaugten Gipskeuper.

( http://www.youtube.com/watch?v=2NB0AngFMiA ab Minute 15). Entsprechende Werte seien damals in einem Versuchsschacht und -stollen auf Höhe der Schwabstraße (Los 11) gewonnen und im Zuge weiterer Baumaßnahmen (u.a. erster Abschnitt der Wendeschleife/Los 12) sowie Modellberechnungen geeicht bzw. kalibriert worden. Diese damals gewonnen Werte können jedoch mit dem im ausgelaugten Gipskeuper liegenden Anfahrbereich des Fildertunnels nicht herangezogen werden. Die beiden Tunnelröhren im ersten Bauabschnitt der Wendeschleife lagen auch während der Bauarbeiten im Grundwasser, da wegen der Setzungsgefahr eine Absenkung des Grundwasserspiegels soweit möglich vermieden werden musste. Zur Erhöhung der Standsicherheit der Tunnelfirste wurden die zwei jeweils eingleisigen Tunnelstrecken im Schutz eines Vereisungsschirms aufgefahren.Ursprünglich war auch eine vertikale Bodenvereisung vorgesehen. Stattdessen fand eine horizontale Vereisung der Tunnelfirste und der Einsatz von Vakumlanzen zur Absaugung des Wassers mittels Unterdruck statt (siehe „Der Tunnel.Verbindungsbahn der S-Bahn. Dokumentation ihrer Entstehung“, Kohlhammer Stuttgart, 1985, Seite 106ff.).

Im Anfahrbereich des Fildertunnels soll das Grundwasser bis zu 9 Meter abgesenkt werden.Sicherungsmaßnahmen für die darüberliegende Bebauung sind nur für einzelne Häuser vorgesehen (Hebungsinjektionen), nicht jedoch die damals eingesetzten Techniken, die eine großflächige Grundwasserabsenkung verhindern sollten (Vereisung, kurzfristige Absaugung mit Vakuumlanzen) oder können zumindest nicht den Planänderungsunterlagen entnommen werden. Eine Anwendung der damals beim S-Bahnbau gewonnenen Werte können daher nicht auf die Tunnelbauten im ausgelaugten Gipskeuper bei Stuttgart 21 übertragen werden.

i) Gipsvorkommen am Hang des Ameisenbergs und Risiko der Hohraumbildung durch Sulfatauslaugung: Nach den ausgelegten Planänderungsanlagen (Anlage 4 zum Erläuterungsbericht) ist im Bereich der Talhänge (Anfahrbereiche 1.2./1.6.a,1.5.) mit dem Auftreten von Gipsvorkommen in den Grundgipsschichten zu rechnen. Anhand der Bohrdaten zum Ausbau der Infiltrationsbrunnen wurden die Gipsvorkommen untersucht und das Risiko einer Hohlraumbildung durch Sulfatauslaugung eingeschätzt. Dieses Risiko kann jedoch für das Kernerviertel nur eingeschränkt beurteilt werden, da das Gelände zwischen den einzelnen Infiltrationsbrunnen geologisch inhomgen ist. Dies stellt auch Dr. Westhoff in seinem Schreiben vom 15.8.2011 auf Seite 2 fest:
...Der Verlauf der Ablaugungsfront sowie des Anhydritspiegels ist bedingt durch die primäre Calziumsulfatverteilung sowie der Wasserwegsamkeiten i.d.R. sehr unregelmäßig und kann auf kurze Distanz deutliche Änderungen aufweisen, wobei gedämpft der Verlauf der Geländeoberfläche nachgebildet wird. Dabei schreitet im Nahbereich der Wasserwegsamkeiten, wie Störungen, Trennflächen u.a.m. die Anhydritumwandlung / Gipsauslaugung stärker voran....“.

Es ist nicht auszuschließen, dass Gipsvorkommen lokal im Einflussbereich des infiltrierten Wassers variieren kann. Daher kann im Einflussbereich der am Hang gelegenen Infiltrationsbrunnen das Risiko einer Hohlraumbildung durch Sulfatauslaugung nicht ausgeschlossen werden. 2006 versuchten sich zwei Firmen an Geothermie-Bohrungen in der Nähe der vorgesehenen Infiltrationsbrunnen am Eugensplatz. Beide Firmen mussten die Bohrungen abbrechen, da keine der geplanten Erdwärmesonden in den Boden eingebracht werden konnte. Es liegt eine schriftliche Aussage eines der an der Bohrung beteiligten Geologen vor, nachdem das Gestein in allen Tiefen instabil war. Nach seiner Einschätzung kann daher das infiltrierte Wasser in die Grundgipsschichten eindringen und weitere Hohlräume erzeugen, die zu einer Instabilität des Hangs und damit zur lokalen Hangrutschungen führen können.

j) Keine Berechnungen zur Sulfatauslaugung: Auch die Stadt Stuttgart hatte in ihrer Stellung­nahme vom 15.12.2009 auf das Risiko einer verstärkten Sulfatauslaugung bei den Brunnen 202 und N 1 hingewiesen. Dieser Einschätzung hatte Herr Dr. Westhoff in seinem Schreiben vom 09.01.2010 (Anlage 5 zum Erläuterungsbericht) widersprochen. Er weist jedoch gleichzeitig auf die begrenzte Möglichkeit hin, dieses Risiko tatsächlich einschätzen zu können : „... Ein Nachweis über den Umfang einer Gipsauslaugung kann jedoch nicht fundiert geführt werden, da dieser von einer Vielzahl nicht definierbarer bzw. sich ständig ändernder Randbedingungen abhängt (z.B. GW-Qualität, Infiltrationsqualität, Temperatur, gelöste Gase, Gesteinszusammensetzung, Durch­lässigkeitsverteilung etc). Von daher kann die Besorgnis des AfU nicht wissenschaftlich widerlegt bzw. unsere Einschätzung vertiefend begründet werden.“

Dies ist für die betroffenen Anwohner und Eigentümer des Kernerviertels nicht hinnehmbar. Eine über mehrere Jahre geplante Infiltration in einen geologisch kritischen Hang kann nicht ohne eine wissenschaftliche Beurteilung der Folgen durchgeführt werden.

k) Fehlende Bohrprobendaten im PFA 1.1. / Talgrund: Die Ingenieursgemeinschaft Stuttgart 21 Geotechnik kommt in ihrem Gutachten vom 23.03.2012 (Anlage 7 zum Erläuterungsbericht) zum Schluss, dass die u.a. wegen bereits erfolgter Grundwasserabsenkungen, wegen des felsartigen Charakters der Gründungsböden und wegen der guten Bausubstanz der betroffenen Gebäude nur geringe zusätzliche und zulässige Baugrundverformungen und keine Bauwerksschäden zu erwar­ten seien. Nach Ansicht der Gutachter müssen die Beweissicherungsgrenzen trotz der Erhöhung des Wasservolumens um mehr als 125% nicht erweitert werden. Die Schlussfolgerungen des Gut­achtens können jedoch ohne die Veröffentlichung der Bohrprobendaten nicht nachvollzogen wer­den. Die Pfahlgründung einzelner Gebäude im ehemaligen Sumpfgebiet der Talaue und die jetzt bekannt gewordende, 40 Meter tiefe Doline im Nahbereich des geplanten Tiefbahnhofs lassen Zweifel an der pauschalen Aussage der Gutachter aufkommen. DB-Vertreter haben auch auf Nachfrage in der Bezirksbeiratssitzung Mitte am 17.4.2012 erklärt, dass die Gutachter in ihrer Stel­lungnahme nicht die Gründung der einzelnen Gebäude (Pfahl- / Bodengründung) miteinbezogen haben. Die Bohrprobendaten müssen im Zuge des 7. Planänderungsverfahrens zwingend öffent­lich zugänglich gemacht werden.

2. Die ausgelegten Planänderungsunterlagen sind auch im Hinblick auf die Infiltrations-brunnen teilweise nicht richtig, unvollständig und nicht nachvollziehbar:

a) Falsche Ausweisung eines Notbrunnens:Im Anhang - Wasserrechtliche Tatbestände, Anlage 3A sind die Infiltrationsbrunnen im Lageplan eingezeichnet. Dabei wird der in der Werastraße auf Höhe der Sängerstaffel gelegene Infiltrationsbrunnen 202 als regulärer Brunnen und nicht als Notbrunnen ausgewiesen. Dieser Brunnen sollte jedoch wegen des bestehenden Risikos einer Hohlraumbildung durch Sulfatauslaugung nur noch als Notbrunnen betrieben werden. (Siehe Anlage 4 zum Erläuterungsbericht). Der Brunnen 202 muss in allen ausgelegten Unterlagen explizit als Notbrunnen gekennzeichnet werden.

b) Keine maximalen Infiltrationswerte pro Sekunde: Die Dokumentation der Infiltrationsbrunnen und Umsetzung im GWSM der Arge WuG listet nur für einen Teil der Brunnen die maximale Infiltrationsmenge pro Sekunde auf. Es fehlen die entsprechenden Maximalwerte für die Infiltrationsbrunnen des PFA 1.5. (101 bis 116) und PFA 1.2. (201 bis 205). In den Unterlagen zu PFA 1.6. Teil 3: Wasserwirtschaft (Hydrogeologie, Wasserwirtschaft und Alt­lasten) Anhang 2: Zentrales Grundwasser- und Niederschlagswassermanagement finden sich lediglich Hinweise auf die mittlere Infiltrationsrate in die im PFA 1.2. gelegenen Brun­nen in Höhe von „etwa 0,6 l/s Anl. 2, Blatt 2)“, deren zugrunde gelegter Zeitraum nicht nä­her definiert ist. Dadurch ist ein zeitweise deutlich höheres Infiltrationsvolumen pro Sekun­de in die am Hang gelegenen Brunnen möglich, soweit sie nur über die Gesamtbauzeit ausgeglichen werden kann. In den Planänderungsanlagen muss für alle Infiltrationsbrunnen die Höchstgrenze (Liter pro Sekunde) festgelegt werden.

c) Keine transparente Reduzierung des Infiltrationsvolumens: Es ist ebenfalls aus den Planänderungsunterlagen bzw. dem veröffentlichten Wassermodell nicht nachvollziehbar, warum trotz des beantragten deutlich höheren Infiltrationsvolumens die zu infiltrierende Wassermenge bzw. mittlere Wert für diese Brunnen im Anfahrbereich 1.2. von ursprünglich 540.000 auf 120.000 Kubikmeter bzw. von 3 l auf 0,6 l gesenkt werden kann.

d) Keine Festlegung der zu infiltrierenden Gesamtwassermenge pro Brunnen : Die ausgelegten Planunterlagen keine Höchstgrenzen der zu infiltrierenden Gesamtwassermenge für jeden einzelnen Brunnen vor. Ohne diese Werte ist eine Risikobeurteilung für den geologischen Untergrund und die bauliche Umgebung nur begrenzt möglich. Diese Angaben sollten eigentlich aus den Berechnungen des Wassermodells entnommen werden können. Diese Angaben müssen noch im Zuge des 7.Planänderungsverfahrens veröffentlicht werden.

e) Keine transparente Kapazitätsüberprüfung: Es fehlt eine auch eine Berechnung, ob die Aufnahmekapazität der bisher geplanten Infiltrationsbrunnen auch für das um mehr als das doppelte erhöhte Infiltrationsvolumen im PFA 1.1. ausreicht. In den ausgelegten Plan­unterlagen behält sich die DB den Ausbau weiterer Brunnen im Zuge einer nachfolgenden Ausführungsplanung vor (siehe Schreiben der Arge vom 09.01.2010 / Anlage 5 zum Erläu­terungsbericht). Mit weiteren Brunnen werden sich die geologischen Risiken durch zusätzliche künstliche Wasserkreisläufe im Untergrund verschärfen, ohne dass vorher die Betroffenen angehört werden und Einsprüche geltend machen können. Die Aufnahmekapaziät der bisher gebauten Infiltrationsbrunnen muss im Zuge des Planänderungsverfahrens transparent gutachterlich überprüft werden.

f) Durchlässigkeit der Schichten: Es kann auch nicht nachvollzogen werden, ob die angefallene und aufbereitete Grundwassermenge überhaupt in die vorgesehene geologische Schicht des Bochinger Horizonts mit einer relativ geringen Durchlässigkeit infiltriert werden kann.

 

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REGIERUNGSPRÄSIDIUMSTUTTGART Stuttgart, den 01.10.2012

Abtlg.Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 STUTTGART

 

Einspruch gegen den 7.Planänderungsantrag zum PFA 1.1, 1.5 u. 1.6a von Stuttgart-21

Ich/wir fordern das Eisenbahn-Bundesamt als unmittelbar betroffene/r

o Mineralbadnutzer
o InMieterIn
o SchlossgartennutzerIn
o Bahnkunde/Bahnkundin
o BürgerIn der Stadt Stuttgart

auf, das beantragte Vorhaben nicht zu genehmigen und die rechtswidrige Weiterverfolgung von Stuttgart-21 einzustellen.

BEGRÜNDUNGEN

  1. Grundwasser-Absenkung

Die beantragte Erhöhung der bauzeitlichen Grundwasser-Entnahme von 3,2 Mio. m³ um das 2 ½ fache auf nunmehr 8,005 Mio. m³ bedeutet eine noch größere Absenkung des Grundwassers als bisher geplant, zumal die Infiltrationsmenge nicht erhöht werden soll. Dies ergibt neue, größere Risiken und zusätzliche Betroffenheiten.

  1. Gefährdung Grund- und Mineralwasser-Vorkommen

Auf Seite 1/2 des Erläuterungsberichtes heißt es u.a.: „Die geplanten Baumaßnahmen liegen alle innerhalb des Funktionsraumes von Grund- und Mineralwasser-Vorkommen des Quartär und Trias. Die Bauwerke schneiden dabei in die oberen Grundwasservorkommen im Quartär und Gipskeuper (Obere Trias) ein. Zudem liegen sie im engeren Zustrombereich der wasserwirtschaftlich bedeutsamen Heil- und Mineralquellen von Stuttgart-Bad Cannstatt und -Berg (Zonen B II und C II Innenzone des fachtechnisch abgegrenzten Heilquellenschutzgebietes) im unterlagernden Oberen Muschelkalk (Mittlere Trias). Die Baugruben unterschneiden zum Teil die Druckfläche des Mineralwasservorkommens.“

Hieraus folgt: Die Baumaßnahme birgt nach wie vor erhebliche Risiken für das Grund- und Mineralwasser.

  1. Trinkwasser-Einleitung in den Untergrund

Die zur Stützung des Mineralwassers vorgesehene Einleitung von Trinkwasser aus dem Trinkwassernetz der Stadt Stuttgart von insgesamt 610.000 m³ in den Untergrund ist in mehrfacher Hinsicht verwerflich und deshalb abzulehnen. Zum einen kann eine Vermischung von Trink- und Mineralwasser im Untergrund nicht ausgeschlossen werden; damit wäre das Mineralwasser aber geschädigt und kein „Mineralwasser“ mehr.

Zum andern stellt dies eine sinnlose Vergeudung von Trinkwasser dar, die angesichts der weltweiten Verknappung von Trinkwasser nicht zu verantworten ist! Die o.g. Menge entspricht dem Trinkwasser-Bedarf von 120.000 Menschen während der gesamten 7jährigen Bauzeit (2 l/Tag).

  1. Hangrutsch-Gefahr und Setzungsschäden

Sowohl das Absenken des Grundwassers in großen Teilen der Innenstadt als auch das Versenken (Infiltrieren) des Wassers im Untergrund zur Begrenzung der Grundwasser-Absenkung bergen große Risiken, die nicht hinnehmbar sind. Betroffen sind davon nicht nur die verbliebenen Bäume im mittleren Schloßgarten, die trotz des vorgesehenen „Bewässerungs-Programmes“ absehbar Schaden nehmen werden, weil ihnen das Grundwasser genommen wird. Auch für zahllose Gebäude in der Innenstadt besteht die Gefahr von Setzungen und damit Rißbildungen, weil sich durch die Grundwasser-Absenkung die Standfestigkeit des Baugrundes ändert. Für die sich daraus ergebenden Schäden will die Bahn jedoch nicht aufkommen.

Außerdem besteht für die Hanglagen des Kernerviertels und am Killesberg die Gefahr von Hangrutschungen, ausgelöst sowohl durch das Absenken des Grundwassers am Hangfuß als auch durch das Wiedereinleiten des Wassers an anderer Stelle am Hang, weil in beiden Fällen die veränderten Feuchte-Gehalte die Standfestigkeit des Untergrundes verringern. Dafür gibt es viele Beispiele, u.a. die Hangrutsch-Katastrophe von Nachterstedt am 18.7.2009, bei der zwei Wohnhäuser in die Tiefe gerissen wurden und dabei drei Menschen umkamen.

Diese Gefährdung ist bislang überhaupt nicht ernsthaft untersucht worden, obwohl bekannt ist, daß die Hänge des Stuttgarter Talkessels zu Rutschungen neigen, hat es doch in der Vergangenheit schon mehrfach solche Hangrutsche gegeben. Die den Antragsunterlagen beigefügte 3½ seitige Stellungnahme des Prof. Dr. Wittke als Gutachter der Bahn ist dafür nicht hinreichend.

  1. Meß- und Überwachungsprogramm

Die Bahn beantragt, die im Planfeststellungsbeschluß festgelegten Maßnahmen zur Aufbereitung wie auch zur Überwachung deutlich zu verringern. So sollen die vom Umweltamt festgelegten Grenzwerte für Schwermetalle und Fluoride nicht eingehalten werden müssen, s. S. 4/1.

Die Ergebnisse der Überwachung sollen lt. Ziff. 7.1.13.11 „Bericht“ PFB 1.1 der Unteren Wasserbehörde und dem EBA vor und während der Bauzeit monatlich vorgelegt werden. Die Bahn hat jetzt unter Ziff. 7.4 beantragt:

Dem Auftraggeber und den Überwachungsbehörden werden quartals- und jahresweise zusammenfassende Berichte der laufenden Arbeitsergebnisse übergeben.“

Damit aber wird die Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeit durch die Untere Wasserbehörde gerade während der Bauzeit ganz wesentlich eingeschränkt! Änderungen werden zu spät festgestellt, so daß sich abzeichnenden Schäden nicht mehr unverzüglich begegnet werden kann.

  1. Entsorgung von Schlamm und Problemstoffen

Über die in großen Mengen anfallenden Schlämme und Reststoffe wird im Antrag der Bahn lediglich erwähnt:

Der entwässerte, in Containern gesammelte Schlamm muß entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden.“

Angaben über Art und Menge dieser Problemstoffe, deren Zuordnung zu Gefahrstoff-Klassen udgl. Angaben, wie sie sonst bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG gefordert werden, fehlen hier gänzlich, ebenso der Nachweis dafür infrage kommender Entsorgungsbetriebe und Sonder-Deponien. Dies zeigt einmal mehr, welche große Umweltbelastungen mit dem Vorhaben Stuttgart-21 verbunden sind.

Zusätzlich zu meiner persönlichen Stellungnahme mache ich mir die Einwendungspunkte des BUND Landesverband Baden-Württemberg voll umfänglich zu eigen.

Weitere Einspruchsgründe:

 

Name, Vorname Straße, Nr., PLZ; Wohnort Unterschrift

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Stuttgart, den XX. Okt. 2012

An das
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung: Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 Stuttgart

 

Einspruch gegen folgende Stuttgart 21- Planänderungsanträge:

7. Planänderungsantrag zum Planfeststellungabschnitt 1.1

6. Planänderungsantrag zum Planfeststellungabschnitt 1.5

2. Planänderungsantrag zum Planfeststellungsabschnitt 1.6a

 

Ich fordere das Eisenbahn-Bundesamt als unmittelbar Betroffene/r

o Mineralbadnutzer
o InMieterIn
o SchlossgartennutzerIn
o Bahnkunde/Bahnkundin
o BürgerIn der Stadt Stuttgart

auf, die beantragten Planänderungen nicht zu genehmigen.

Die beantragte Erhöhung der bauzeitlichen Grundwasser-Entnahme von 3 Mio. Kubikmeter auf über das Doppelte von 6,8 Mio. Kubikmeter allein bei der 7. Planänderung, bedeutet eine noch größere Absenkung des Grundwassers als bisher geplant, zumal die Infiltrationsmenge (Wiedereinpumpen von Grundwasser in den Untergrund) nicht erhöht werden soll. Dies ergibt neue, größere Risiken und zusätzliche Betroffenheiten.

Begründungen:

1. Gebäude wie die Kopfbahnhofhalle, der Bahnhofsturm, Wohn- und Geschäftsgebäude im Einzugsbereich der Grundwasserentnahme (Kernerviertel, Kriegsberg), können durch Setzungen großen Schaden nehmen, unter Umständen sogar einstürzen, wie z.B. das Stadtarchiv in Köln durch den U-Bahnbau.

2. Durch die Infiltration, kann es zu Hangrutschungen kommen, wovon insbesondere die Gebäude am Ameisenberg und im Kernerviertel betroffen sein werden.

3. Durch die Verdoppelung der Grundwasser-Entnahme kommt es zu einer Gewichtsreduktion der über dem Mineralwasserhorizont liegenden Gesteinsschichten. Da das Mineralwasser unter Spannung steht, kann es aufsteigen. Insbesondere entlang von Klüften und Spalten, weil das austarierte Gegengewicht fehlt. Ein Aufstieg von Mineralwasser wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Schüttungsrückgang der Mineralquellen führen – für die Stuttgarter Mineralbäder würde sich dies katastrophal auswirken.

4. Das Mineralwasser kann auch in seiner Qualität Schaden nehmen durch die von der Bahn beantragte Einleitung von Trinkwasser in die geologischen Schichten über dem Mineralwasservorkommen. Damit soll das oben beschriebene Gegengewicht wieder hergestellt werden. Es besteht dabei jedoch die Gefahr, dass sich Trink- und Mineralwasser mischen. Damit wäre aber das Mineralwasser „verdünnt“ und kein Mineralwasser mehr.

5. Durch die stark erhöhte Grundwasserentnahme können die ca. 700 Bäume im Oberen- Unteren und Mittleren Schlossgarten im wahrsten Sinne des Wortes sehr schnell auf dem Trocknen sitzen und absterben. Insbesondere die Großbäume sind durch die starken Temperaturzunahmen im Stuttgarter Talkessel eh schon gestresst (Klimawandel). Das vorgeschlagene Bewässerungskonzept ist impraktikabel und es fehlen jegliche Erfahrungen für einen solchen großen Umfang.

6. Bei der Infiltration besteht die Gefahr, dass zu viel Wasser wieder eingepumpt wird, was zu raschem Absterben der Feinwurzeln und damit der Bäume insgesamt führen kann. Aufgrund der kurzen Zeiträume ist ein Gegensteuern schwierig. Besonders betroffen wäre z.B. die einmalige Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Allee im Unteren Schlossgarten (Naturdenkmal).

7. Die Bahn hat beantragt, die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen zur Aufbereitung des Grundwassers wie auch zur Überwachung deutlich zuverringern. So sollen die vom Städtischen Umweltamt festgelegten Grenzwerte für Schwermetalle und Fluoride nicht eingehaltenwerden müssen.

8. Bei der Verdoppelung der Grundwasserentnahme kommt es zu einer entsprechend größeren Menge von anfallenden Schlämmen und Reststoffen, die entsorgt werden müssen. Daraus resultiert eine insgesamt größere Umweltbelastung.

Zusätzlich zu meiner persönlichen Stellungnahme mache ich mir die Einwendungspunkte des BUND Landesverband Baden-Württemberg voll umfänglich zu eigen.

 

Weitere Einspruchsgründe:

 

Name, Vorname

Straße, Nr.

PLZ, Wohnort

Unterschrift

 

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Vor- und Zuname:

Adresse:

 

An das Regierungspräsidium Stuttgart
Postfach 800709
70507 Stuttgart

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erhebe ich gegen im Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement in den Planfeststellungsabschnitten 1.1 (7. Planänderungsverfahren), 1.5 und 1.6 a, wie im Stuttgarter Amtsblatt Nr. 36 v. 6. September 2012, S. 11 mitgeteilt, die folgenden

 

Einwendungen:

A. Ich bin persönlich aus folgenden Gründen betroffen:

B. Ferner ist die Planänderung aus folgenden Gründen nicht genehmigungsfähig:

1. Der 7. Änderungsantrag zum Grundwassermanagement in den Abschnitten 1.1 (Talquerung), 1 und 1.6a beeinflusst auch das Kernerviertel (Kernerstraße, Schützenstraße, Sängerstraße, Gerokstraße, Wagenburgstraße, Eugensplatz, Diemershalde, Sonnenbergstraße, Gänsheide) durch die Gefahr von

- Setzungen des Geländes und

- Hangrutschungen.

Beides kann zu Schäden an den Gebäuden, z.B. Rissen, führen. Diese Risiken führen auch zu einer Wertminderung der Grundstücke und Gebäude.

2. Durch die Absaugung des Grundwassers an der Baustelle im Tal mit mehr als der doppelten Menge wie seither (6,8 statt 3 Millionen Kubikmeter)wird der Boden ausgetrocknet. Es bildet sich ein Absaugtrichter, in dem die Festigkeit des Bodens abnimmt. Dieser „Absaugtrichter“ erstreckt sich bis in den Hang hinein.

3. Der durch die Absaugung hervorgerufene Grundwasserstrom kann eine Auslaugung des Gesteins (Gipskeuper) und somit einer Karst- und Höhlenbildung im Hang zur Folge haben. So sind im Jahre 2009 am Bohrloch 203 (Haußmannstraße, oberhalb der Jugendherberge, neben der Erwin-Molt-Staffel) 200.000 Liter Spülwasser verschwunden. Möglicherweise haben sie sich einen neuen Wasserweg gesucht oder gebildet. Geklärt ist das bis heute nicht. Das Die Bohrung wurde abgebrochen und mit Beton verfüllt, da man Hangrutschungen nicht mehr ausschließen konnte. Ein solcher Wasseraustritt kann beim Auftreffen einer Wasserader oder des beim Bau freigesetzten Wassers auf die Gesteinsformation des unausgelaugten Gipskeuper-Anhydrits noch nach Jahren zu Quellungen und damit zu Anhebungen des Geländes und damit zu Gebäudeschäden führen.

4. Außerdem kann es zu Sekundärschäden kommen, wenn z.B. eine Hangverschiebung zu einem Rohrbruch führt und das austretende Wasser Schäden verursacht. Die Auslösung einer Schlammlawine in Stuttgart-Kaltental durch einen Rohrbruch ist ein warnendes Beispiel.

5. Die Grundwasserentnahme soll durch eine Reinfiltration des abgepumpten Wassers über Reinfiltrationsbrunnen („Schluckbrunnen“), die auch am Hang vorgesehen sind , kompensiert werden. Diese Reinfiltration erfolgt in den sog. Bochinger Horizont, eine Schicht, die selbst unter einem Druck steht und nur eine geringe Durchlässigkeit für Wasser hat. Ob dieser Grundwasserkreislauf wirklich funktioniert, ist keineswegs sicher. Es fehlen die entsprechenden Nachweise. Außerdem können auch diese Infiltrationen Setzungen oder Verschiebungen herbeiführen.

6. Es ist unbedingt erforderlich, diese Risiken durch einen von der Bahn unabhängigen Gutachter untersucht zu lassen. Diese Risiken müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

C. Für den Fall, dass für meine Einwendungen die Benennung eines Vertreters nach § 17 Abs-1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erforderlich ist, benenne ich Herrn Prof. Dr. Uwe Dreiss, Vogelsangstr. 111, 70197 Stuttgart, als meinen Vertreter.

 

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6 Antworten zu Jetzt Einwendungen gegen das 7. Planänderungsverfahren (GWM) abschicken!

  1. Thomas Renkenberger sagt:

    Bin verunsichert, auch bei Anfragen:
    Bisher war von 6,8 Mrd. Litern die Rede, hier von 8 – wie ist das zu verstehen?

  2. Pingback: Wichtige Infos | Bei Abriss Aufstand

  3. Jan Weber sagt:

    Zweiter Teil

    3. „Das Die Bohrung“
    6. „untersucht zu lassen“

    Bitte noch mal korrigieren!

    Ich schicke meine Version jetzt an das Regierungspräsidium.

  4. Pingback: Einspruchsfrist gegen 7. Planänderung bald erreicht | Bei Abriss Aufstand

  5. Pingback: Brauchen Sie Hilfe beim Erstellen der Einsprüche gegen das S21-GWM? | Bei Abriss Aufstand

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