Einspruchsfrist gegen 7. Planänderung bald erreicht

Liebe Kritiker und Gegner des Tunnelbahnhofs S21,

es verbleiben nur noch wenige Tage bis zur Einspruchsfrist (Dienstag, 23. Oktober 24 Uhr) bezüglich Planänderungsverfahren zum S21-Grundwassermanagement.

Auf der K21-Webseite und hier bei BAA finden Sie Mustereinsprüche und Begründungen, die Sie zu einem Einspruch zusammenfügen, die Textpassagen anders anordnen oder eigene Gründe hinzufügen können.

Sie können aber auch einer der Mustereinsprüche unverändert an das Regierungspräsidium senden. Bitte machen Sie einen Einspruch und setzen damit ein Zeichen, dass Stuttgart 21 fragwürdiger denn je ist.

Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, unterschrieben sein und per Briefpost zugestellt werden. Dabei ist der Eingang des Einspruchs beim Regierungspräsidium relevant, nicht der Poststempel. Die Adresse lautet:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 Stuttgart

Ganz wichtig: Nicht nur Stuttgarter, sondern alle Bürger können Einsprüche machen, da sie betroffen sind, beispielsweise als Nutzer des Stuttgarter Bahnhofs, der Mineralbäder oder der Parkanalgen.

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