Presseerklärung: Der S21-Kostendeckel ist nicht verhandelbar, Herr Schmid!

Parkschützer hängen Banner vor Finanzministerium

Stuttgart, 27. November 2012: Mit Hilfe von großen Metall-Dreibeinen hängen die Parkschützer heute in einer Gemeinschaftsaktion mit Robin Wood ein 7 Meter breites Banner vor das baden-württembergische Finanzministerium im Neuen Schloss. Das Banner trägt die Aufschrift: „Kostendeckel nicht verhandelbar! Die Bürger haben bereits abgestimmt, Herr Schmid.“ Am Jahrestag der Volksabstimmung über die Finanzierung von Stuttgart 21 fordern die S21-Gegner Finanzminister Schmid auf, jegliche Kostenübernahme gegenüber der Bahn abzulehnen, so wie die Bürger vor einem Jahr abgestimmt haben. Bei der Aktion werden zwei sogenannte Metall-Dreibeine verwendet, in deren Spitze sich je ein Kletterer einhängt. Zwischen den 7 Meter hohen Metall-Dreibeinen ist das Banner gespannt.

In der Informationsbroschüre der Landesregierung zur Volksabstimmung am 27. November 2011 steht auf Seite 3: „Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung die zwischen den Projektpartnern vereinbarten Kosten von 4,526 Mrd. Euro als Obergrenze der vom Land mitgetragenen Kosten festgelegt. [...] Dies wurde in einem Kabinettsbeschluss am 13.9.2011 noch einmal einvernehmlich bestätigt.“

Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer, fordert: „Jetzt, nachdem die Bahn den S21-Kostendeckel offiziell gesprengt hat, muss Finanzminister Schmid bei seinen klaren Zusagen der letzten Jahre bleiben. Er darf keine Schattenfinanzierung oder Extrafinanztöpfe für Stuttgart 21 aus dem Hut zaubern. Alle Mehrkosten, die sich aus der Geißler-Schlichtung, dem Brandschutz oder der veränderten Planung für den Filderbereich ergeben, sind Folgen von Fehlplanungen der Bahn. Dafür muss Nils Schmid die Bahn zur Verantwortung ziehen. Der Steuerzahler darf doch nicht für die Planungsfehler der Bahn aufkommen!“

Im grün-roten Koalitionsvertrag hat Nils Schmid darüber hinaus folgendes unterschrieben: „Überschreiten die Kosten des Projektes Stuttgart 21, einschließlich der Kosten, die sich aus dem Stresstest und dem Schlichterspruch (inkl. Gäubahn, sofern diese infolge des Stresstests und/oder des Notfallkonzepts notwendig ist) ergeben, den vereinbarten Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro, so beteiligt sich das Land an den Mehrkosten nicht. Dies gilt auch für das Risiko später auftretender Kostensteigerungen über die bislang vereinbarten Beträge hinaus. (Seite 31)

Inzwischen steht fest, was vielen Bürgern bei der Volksabstimmung vorenthalten wurde: Der vereinbarte Kostendeckel für S21 wurde von der Bahn gesprengt. Daher fordern die Parkschützer und Robin Wood: Finanzminister Schmid muss jetzt die Reißleine ziehen und aus Stuttgart 21 aussteigen.

Infobroschüre zur Volksabstimmung
Koalitionsvertrag zum download

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5 Antworten zu Presseerklärung: Der S21-Kostendeckel ist nicht verhandelbar, Herr Schmid!

  1. Juergen Frenz sagt:

    Wo stand denn im Ausstiegsgesetz etwas über den Kostendeckel und wieso soll das Ergebnis des VE nun plötzlich doch gültig sein?

    • Rolf sagt:

      Lieber Jürgen,

      wieso soll im Gesetz etwas vom Kostendeckel stehen? Alle Parteien – insbesondere die SPD – haben sich bei der Volksabstimmung klar zum Kostendeckel bekannt. Falls das nicht mehr gilt, ist auch das Ergebnis der Volksabstimmung hinfällig, oder nicht?

      Rolf

      • K. Neumann sagt:

        Werter Rolf, Sie irren. Niemand hat sich per VA zum Kostendeckel bekannt. Und selbst wenn, dann gab es keinen wirklichen Volksentscheid, weil dieser durch die Landesregierung von vorne herein als rechtliches Nullum konstruiert worden war.

        Denn ganz gleich, wie diese VA ausgegangen wäre, die Landesregierung hätte sich trotzdem durch die formulierten und für sich eingeräumten Vorbehalte über die VA stellen können. Das heisst konkret für diesen Fall: die Roten hätten die Grünen trotz günstigem Ausgang für de JA-Sager aufgrund dieser Vorbehalte einsacken und S21 trotzdem durchsetzen können. Ich denke, hier haben sich die Grünen ganz gründlich von Schmiedel und Co. einseifen lassen, nur zugeben würde man das dort natürlich niemals.

        Und es ging ja dann auch gut aus, obgleich man den Ausgang so darstellt, als hätten die Nein-Sager das Quorum geknackt. Eine Widerliche Prop-Lüge auf das widerliche Konstrukt der VA als rechtlichem Nullum noch oben drauf.

        Sehr schön hat diese VA als Konstrukt eines rechtlichen Nullums ausgerechnet ein harter S21-Schreiber, ich denke er gehört zu den bestens informierten Lohnschreibern mit think tank hinten dran, widergegeben, wie man sie nicht schöner fassen kann. Hier also die ganze Sauerei in Kurzdarstellung, von jemandem der es weiss und eigentlich eine Steilvorlage gegen seine eigene Sache geliefert hat und dem es sicher hinter her leid tas, was er da geschrieben hatte :

        „NOV
        28
        Hans König, 07:37 Uhr

        Sturmhart, 21:52 Uhr : Sie haben leider nichts kapiert.

        Bei der VA ging es um die Frage, ob das Land kündigen soll, falls Kündigungsgründe vorliegen / eintreten sollten. Der Justizminister erklärte das seinerzeit: — Mit dem Gesetz, wenn es nach seiner Ablehnung im Landtag durch Volksentscheid gültig würde, „schafft man die Möglichkeit, dass die Landesregierung prüfen kann, ob Kündigungsgründe vorliegen. Es müssen gewichtige Gründe sein“, fügt Stickelberger an. Und: „Es können Gründe sein, die wir noch gar nicht kennen.“ Deshalb sei auch offen, wann eine solche Kündigung, gegen die sicherlich geklagt würde, ausgesprochen werden würde. Freilich gelte auch, je mehr Fakten in der Zwischenzeit geschaffen werden, „desto schwieriger wird es“. — Es ist also jedem verständigen Menschen klar, dass die Einhaltung des Kostenrahmens / des Vertrages keine Kündigungsrechte hervorbringen würde. Folglich gab es dahingehend auch nichts abzustimmen. — Die Projektgegner erklärten seinerzeit laut tönend, der Kostenrahmen würde sowieso nicht eingehalten werden. Die Frage an den Wähler war, ob man aussteigen solle, falls so ein Fall eintreten sollte, die Antwort lautete deutlich: NEIN. — Das Volk hat also entschieden, dass das Land IN KEINEM FALL, auch nicht im Falle von Kostensteigerungen, aussteigen soll. Der Drops ist also gelutscht. Das Land hat sich nach dem Wählerwillen vertragsgemäß zu verhalten, hinsichtlich möglicher Kostensteigerungen nachzuverhandeln und darf sich nach dem Wählerwillen nicht hinter irgendwelchen Koalitionsbeschlüssen oder Kostendeckeln verstecken.“ Nachzulesen HIER

        Damit ist der Kostendeckel beerdigt. Das haben Schmid und Kretschmann in der Abendschau am Dienstag dieser Woche 19:45 auch genau so gesagt. Schmid: die Mehrkosen für die Verbesserungen am Filderbahnhof sind nicht S21 zuzurechnen. Ausserdem sind die Verbesserungen, die 220 Millionen kosten, Ergebnis des Filderdialoges und somit, meine Anmerkung, Folge einer Bürgerbeteiligung (!!!!). Zweimal voll in die Kamera gelogen mit einem Gesicht das keine Zweifel daran liess, dass dieser Mann genau wusste, was er tut. Und Herr Kretschmann sass daneben und hat die Situation „koalitionär“ als befriedet betrachtet.

        Der Kostendeckel, so wie im Koalitionsvertrag auf S. 30 eigentlich festgeschrieben ist, wurde am Dienstag durch die rot-grüne politische Gestaltungskraft zur Makulatur erklärt. Nur, es scheint, dass diesen historischen Moment noch niemand so recht verstanden hat.

        Ich bitte hiermit nochmals BAA die enstprechende Stelle aus der Abendschau vom Dienstag hier einzustellen. Es lohnt sich inhaltlich. Auch wegen der Gesichter von Kretschmann und Schmid, die Bände sprechen.

        Nun ja, das Volk ist es ja gewohnt, dass man es belügt. Da kommt es auf eine S21-Lüge mehr nicht mehr darauf an. Nur, diese Lüge kann sehr teuer werden und dem Land finanziell das Genick brechen und wird es wahrscheinlich auch mit weitreichenden Folgen, sollten NBS und S21 vewirklicht werden.

        • Sturmhart sagt:

          Zum Statement von K. Neumann ist folgendes zu sagen:
          Ich weiß nicht, warum Sie den unvermeidlichen DB-Lohnschreiber Hans König hier auf den Sockel heben. Hans König gibt abenteuerliche Eigeninterpretationen zum S21-Finanzierungsvertrag von sich, die mich eher an Pippi-Langstrumpf-Politik erinnern, als an ein juristisches Verständnis, nach dem Motto: ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!
          Richtig ist, dass die VA als reine Beruhigungspille fürs Volk gedacht war. Hätte das Volk für einen Kündigungsgesetz votiert, wäre die im Finanzierungsvertrag fehlende Kündigungsklausel dadurch nicht ersetzt worden. Denn immer noch gilt der Rechtsgrundsatz „pacta sunt servanda“ – Verträge müssen eingehalten werden.
          König geht in seinem Kommentar davon aus, dass die Beteiligten Land und Stadt lt. Vertrag „nachzuverhandeln“ haben (was natürlich eine Nachzahlung suggeriert). Hier irrt Herr König!
          Gemäß Vertrag sind als Obergrenze (inclusiv Risikopuffer) insgesamt nur 4.526 Mio. abgesichert.
          Im Vertrag steht: § 8 Kostenänderungen des Projekts (4) Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU und das Land Gespräche auf.
          Wenn sich jedoch der Lenkungskreis danach zur Übernahme von Mehrkosten nicht einig wird (und diesen Zustand haben wir Gott sei Dank jetzt schon), dann kommt das Projekt zum Stillstand. Denn eine Nachschusspflicht sieht der Vertrag nicht vor. Die DBAG wird sich überlegen müssen, ob sie sich dieses Wahnsinnsprojekt aufgrund der massiven Unwägbarkeiten überhaupt noch leisten kann.
          Mein Kommentar ist übrigens der Tatsache geschuldet, dass meine Antwort auf Hans König in der STN/STZ nicht mehr veröffentlicht wird. Wenn’s für den Proler argumentativ eng wird, kriegt er halt den Vorzug. So wird Meinung manipuliert.

    • Wer die Presseerklärung komplett liest und den download-Link am Ende nutzt, ist klar im Vorteil.

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