Presseerklärung Aktionsbündnis: Stadt muss Kaufpreis von Bahn zurückfordern

Aktionsbündnis zieht Fazit aus Kramer-Gutachten zum Gleisvorfeld des Hauptbahnhofs

Das jetzt von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann vorgelegte Gutachten des unabhängigen Bahnrechtsexperten Professor Urs Kramer enthüllt erneut die auffällige Rechtswidrigkeit des Bahnprojekts S 21, so Dr. Eisenhart von Loeper, Jurist und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

Laut Kramer-Gutachten ist der geplante Tiefbahnhof kein bloßer Umbau, sondern eine genehmigungspflichtige "Stilllegung" des Kopfbahnhofs, die bei dem fortbestehendem Verkehrsbedarf rechtlich nicht zulässig ist. Daher hätten die Deutsche Bahn AG und Stuttgarts Ex-OB Wolfgang Schuster das spekulative Immobiliengeschäft zum Verkauf des Gleisvorfeldes nie abschließen dürfen.

Da die Stuttgarter Netz AG, ein Zusammenschluss privater Bahnunternehmen, ihren Verkehrsbedarf beim Stuttgarter Verwaltungsgericht einfordert, ist eine zentrale Säule des Bahnprojekts, so von Loeper, damit ins Wanken geraten: die spekulative Finanzkonstruktion mit dem unzulässigen Verkauf des Gleisvorfeldes, eine entscheidende Triebfeder und Motivation der Projektbefürworter.

Das Gutachten beweist nach Auffassung des Aktionsbündnisses nicht nur die geradezu bezeichnende Regelwidrigkeit des vom früheren OB Schuster mit der Bahn eingegangenen Geschäfts. Es zeige vielmehr auch, dass die Bahn der Stadt die für die Grundstücke erhaltenen 750 Millionen Euro zurückzahlen müsse. Diese fällige Rückerstattung habe Bahnchef Rüdiger Grube nicht einkalkuliert bei seiner Zusage, die Bahn wolle von den inzwischen eingeräumten Mehrkosten des Projekts 1,1 Milliarden Euro selbst übernehmen.

Dadurch aber werde, so der Bündnissprecher, Stuttgart 21 vollends unwirtschaftlich. Denn in Wahrheit betrage das von der Bahn eingestandene Milliardendefizit nicht nur 2,3 Milliarden, sondern über drei Milliarden Euro. Auch wenn die Stuttgarter Netz AG nicht sämtliche Gleise des Kopfbahnhofs benötige, sei bereits der gegenwärtige Verkehrsbedarf von 37 Zügen in der Spitzenstunde nicht zu erfüllen mit einem Tiefbahnhof, der nach den Personenstromanalysen der Bahn maximal nur 32 Züge abfertigen könne.

Nach Ansicht des Aktionsbündnisses muss Stuttgarts neuer Oberbürgermeister Fritz Kuhn den Verkaufspreis von der Bahn zurückfordern, wenn – wie zu erwarten – das Gleisvorfeld nicht für Immobilienzwecke entwidmet werden kann. „Bevor diese projektentscheidende Rechtsfrage nicht geklärt ist, dürfen“, so von Loeper, „keine weiteren Fakten geschaffen werden, die nur die Ausstiegskosten erhöhen würden.“

Das Kramer-Gutachten finden Sie auf der Web-Seite des Verkehrsministeriums als PDF-Datei.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Presseerklärung Aktionsbündnis: Stadt muss Kaufpreis von Bahn zurückfordern

  1. Georg K. sagt:

    Das wievielte Gefälligkeitsgutachten der Grünen ist dies? Ein wesentlicher Haken ist, dass in dem Gutachten auf den jetzigen Stand der Technik eingegangen wird. Für eine rechtsverbindliche Entscheidung kann aber nur der Stand der Technik genommen werden, der zu dem Zeitpunkt aktuelle ist. Da keiner weiß, wie die Technik in zehn +X Jahren aussieht, kann man jetzt lamentieren, ohne Ergebnisse zu bekommen.

  2. LOGO sagt:

    Leute, das Gutachten ist vom 12.12.2011! Das gammelte über ein Jahr in Hermans Ablage vor sich hin. Jetzt wo der Park abgeholzt ist, wollen die Grünen uns das als Sensation verkaufen. Wie blöd müssen die uns halten, diese Ökopopulisten?

  3. KW sagt:

    Hallo Georg K wir leben in der jetzt Zeit , mit jetzt geltendem Recht !! Nach Ihrer Vorstellung gehts ja in Zukunft wie bei Raumschiff Enterprice “ Hi Scotty beam me up “
    dann brauchts auch kein S21 mehr !

    • Ulmer_Schachtel sagt:

      Wie schon von LOGO bemerkt, ist das Gutachten auf den 12.12.2011 datiert. Ist das wirklich richtig oder ist das ein Zahlendreher (12.11.2012 oder so ähnlich)? Da im Literaturverzeichnis auch Literatur von 2012 zitiert wird, gehe ich von einem falschen Datum aus.

      Klar es ist „nur“ ein Gutachten, trotzdem ist bemerkenswert auf S. 38:

      >> Als weiteres Zwischenergebnis kann damit an dieser Stelle festgehalten werden,
      dass von den übernahmewilligen Dritten als Voraussetzung für Verhandlungen zur
      Übernahme mit dem bisherigen Betreiber nur ein ungefähres Betriebskonzept ver-
      langt werden darf. Eine Beurteilung von dessen Wirtschaftlichkeit etc. steht dem Alt-
      unternehmer dagegen nicht zu. Auf diesem Wege erhalten Dritte damit zugleich eine
      Art „Hebel“, um an die Infrastruktur des Stuttgarter Kopfbahnhofs zu seinem Weiter-
      betrieb zu „kommen“.<<

      Diese Sichtweise ist nicht nur für die Situation in Stuttgart interessant.

Kommentare sind geschlossen.