Bericht aus dem Gerichtssaal: zufrieden trotz Verurteilung

Solidarität vor dem ProzessAuch wenn sich ein Großteil der Zuschauer in diesem ungewöhnlichen Prozess am Montag, 18. März 2013, am Ende einen Freispruch gewünscht hätte, so ist die Angeklagte Monika D. doch sichtlich erleichtert aus dem Gerichtssaal gegangen. Erleichtert, weil sie mit 90 Tagessätzen nicht vorbestraft ist und weil eine Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte  fallengelassen wurde.

Ein Rückblick: In den vergangenen Monaten  hatten Angeklagte und Zuschauer in anderen Prozessen immer wieder erlebt, wie selbst passiver Protest (z. B. bei einer Ankettung) oder das Zucken eines Fußes bei einer Räumung als Widerstand gegen die Staatsgewalt bestraft wurde. Dieses Mal jedoch, in dem Prozess am 18. März 2013, wurde nach dem Betrachten  eines Videos und der Aussage der Angeklagten dieser attestiert, dass sie, die sich im Rahmen einer Personalienfeststellung  zu Boden hatte fallen lassen, keinen strafbaren Widerstand geleistet hatte.

Anklage nach YouTube-Video:
Dass das besagte Video und damit die Anklage überhaupt Teil des Prozesses waren, ist dem Internet zu verdanken. Ein bei einer Protestversammlung vor dem Bautor des GWM am 18. Juni 2011 gedrehtes Kurzvideo war auf YouTube gestellt worden und somit auch der Staatsanwaltschaft zugänglich. Diese pickte sich dann nicht etwa die Drohung „Ich zerschlage euch die Knochen, wenn ihr nicht weggeht!“  (dem Sinne nach) eines stockschwingenden Polizisten heraus, mit dem Ziel einer  Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern fokussierte sich auf eine kurze Sequenz, in der Monika D. bei der Räumung  unfreiwillig zu Boden ging und passiv dort lag bzw. dann von Polizisten grob weggezogen wurde. Staatsanwältin und Richterin waren sichtlich irritiert angesichts der in dieser Räumung personell und mental überforderten Polizisten, so dass sie die gesamten Vorgänge in dem Video nicht bewerteten und das Verfahren in diesem  Einzelfall einstellten. So blieben „nur“  die 17 Anschuldigungen wegen Nötigung übrig. Diese waren dann Inhalt des weiteren Prozesses.

Die Angeklagte:
Wer an Montagsdemos teilnimmt, wer dienstags seinen Protest gegen S21 vor dem Nordflügel, dem Südflügel, dem GWM, dem Technikgebäude oder den blauen Rohren im Kernerviertel kundtut, kennt die Angeklagte Monika D.  Ihre übergroßen Protestschilder nötigen schon allein ob des Gewichts und zudem wegen des geistreichen Inhalts Respekt ab. Gleichermaßen beeindruckend ist ihr Durchhaltevermögen, seit mehr als zwei Jahren von Wertheim am Main hier jeden Montag und Dienstag und bei Großveranstaltungen vor Ort zu sein. Dazu kommt die Ernsthaftigkeit ihres Protests, ihre Fröhlichkeit innerhalb der Bewegung, die Freundlichkeit allen Menschen – ob pro oder contra S21 - gegenüber und ihr Bemühen, den eingesetzten Polizisten sanft, aber klar ihre Kritik an S21 zu verdeutlichen. „Sie ist eine Altruistin“, hob ihre Anwältin hervor. Wohl wahr! Monika D., Mutter von vier erwachsenen Kindern, die für ihr Engagement gegen S21 jede Woche den weiten Weg aus der nord-östlichsten Ecke Baden-Württembergs auf sich nimmt, trug ihre Gründe für den nicht müde werdenden Protest und ihre Beharrlichkeit beim Anrücken von Polizei mit Worten vor, die jedem S21-Gegner geläufig sind und die immer wieder nötig sind, in die Öffentlichkeit getragen zu werden. S21-Gegner wollen nicht eines Tages vorwurfsvoll gefragt werden „Warum habt ihr nichts dagegen getan?“ Monika D. gehört zu denjenigen, die aktiv sind, die unverdrossen ihre Gründe vorbringen  in Wort, Schrift und Bild  warum sie gegen das Milliardenprojekt sind.  Wenn der  Widerstand gegen S21 von Stuttgarter Gerichten in Form von Prozessen unterdrückt werden soll, so mag das in einigen Fällen Wirkung haben, denn Einschüchterung ist auch in einer Demokratie eine Maßnahme, Kritiker zu deckeln. Doch ein Prozess wie dieser gegen Monika D.  zeigt, dass es notwendig ist, die Stimme zu erheben und sich aufzulehnen gegen das Unrecht.

Die Einlassung – Begründung und Motivation:
Monika D.  legte die Gründe ihres Protests in ihrer Einlassung dar. Nach den Angaben zur Person mittels eines kurzen Lebenslaufs stellte sie klar: „Für mich waren und sind Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit die Grundprinzipien meiner Lebenseinstellung. Bei S21 erlebe ich Ungereimtheiten, Lügen, Halbwahrheiten und Mauscheleien.“ Sie erzählte, wie sie zum Widerstand gegen S21 kam, wie sie als häufige Bahnfahrerin zunächst gar nicht wusste, was S21 bedeutet, wie sie nach dem Abriss des Nordflügels anfing zu recherchieren, wie der Wassserwerfereinsatz gegen friedliche Demonstranten für sie der Anfang war, von ihrem Bürgerrecht Gebrauch zu machen und gewaltfrei zu protestieren. „Durch meine Plakate, die ich ständig bei den Montagsdemos und Protestversammlungen vor den Baustelleneinfahrten dabei habe, machte ich auf Wahrheiten, Ungerechtigkeiten und auf Tatsachen aufmerksam.“  Sie betonte, dass es zum Glück Spezialisten wie Architekten, Ingenieure und Geologen gibt, die die Planungen von S21 untersucht und Tatsachen an Licht gebracht haben. Sie sei schockiert, dass die Bahn bauen will, obwohl es noch sehr viele Ungereimtheiten gibt, obwohl „… nicht alle Pläne vorhanden sind, obwohl  das Planfeststellungsverfahren vom erweiterten GWM nicht durch ist; obwohl jeder weiß, dass der Boden geologisch durch Verwerfungen, Dolinen und porösem Mergelstein äußerst riskant ist, obwohl kein ausreichendes Brandschutzkonzept vorhanden ist; obwohl 61,8 km Tunnelröhren trotz dieser vorgenannten Risiken gebaut werden sollen; obwohl  1400 Grundstücke oberirdisch betroffen sind; obwohl die Kosten vollkommen aus dem Ruder laufen  und obwohl niemand weiß, wer die massiven Mehrkosten übernimmt;  obwohl nach deutschem und EU-Recht der geplante Tiefbahnhof ein nicht genehmigungsfähiges Gefälle hat und obwohl nicht klar ist, ob S21 überhaupt realisiert werden kann.“  Abschließend fasste sie zusammen: „Viele wissen es, und ehemalige S21-Befürworter werden jetzt auch dem Risikoprojekt gegenüber skeptisch.  Aber die Bahn und der Bund halten die Augen zu.“

Appell an die Zuschauer:
Da die Vorsitzende Richterin  Böckeler gleich zu Beginn des Prozesses die Zuschauer eindringlich ermahnt hatte, sich wie „vernünftige Bürger“ zu verhalten und weder zu essen, zu trinken noch dazwischenzurufen, die Handys auszuschalten und sich in keiner Weise ungebührlich zu verhalten (als Vertrauensvorschuss waren diesmal keine sitzungspolizeilichen Maßnahmen angewendet worden),   mussten es sich die Zuhörer leider  verkneifen, nach Monika D.s Einlassung zu klatschen. Gern hätte man ihr damit die volle Zustimmung gezeigt.

Anklage der Staatsanwaltschaft und Begründung:
Zu Beginn der Verhandlung trug Staatsanwältin Neumann die Anklage vor:  17 Nötigungen (plus einer Anklage wegen Widerstands, die  wie erwähnt  dann eingestellt wurde)  und forderte eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen. Sie wiederholte in der Begründung, was jeder Angeklagte in einem S21-Verfahren liest: dass die Bahn ein Baurecht habe, dass das Verfahren demokratisch durchgeführt wurde, dass die Volksabstimmung den Bau entschieden habe, dass alles planfestgestellt sei usw. Es sind Satzbausteine, die als Totschlagsargumente jeglichen Widerspruch ersticken sollen. Dennoch können diese von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Begründungen eine in Analysen und Diskussionen  geschulte Bewegung  nicht beeindrucken. Anstatt sich tatsächlich einmal mit den Themen „Baurecht“, „Planfeststellung“, „Denkmalschutz“ und „Volksentscheid“ auseinanderzusetzen, wiederholt die Staatsanwaltschaft die hohlen Formeln. Staatsanwältin Neumann führte weiterhin an, dass es seit Aufstellen des Bauzauns im Juli 2010 Blockaden der Baustelleneinfahrt gab, die über den symbolischen Charakter hinausgingen, d. h. den Baufortschritt erschwerten. Die Blockaden sollten angeblich die Fortsetzung der Bauarbeiten verhindern oder dazu beitragen. Die Angeklagte habe an Protesten am Nordflügel, am GWM und am Südflügel teilgenommen und sei nach Aufforderung durch die Polizei nicht weggegangen.  Es wurden die einzelnen Tage der Blockaden und Proteste mit Datum und Dauer der Aktionen vorgetragen, Kennzeichen der an der Einfahrt gehinderten Autos und Namen der darin sitzenden Personen verlesen und aufgezählt, wie viele Personen an der Blockade, der Demo oder dem Protest teilgenommen hatten, wie viele Personen sich nach Aufforderung der Polizei  entfernt bzw. nicht entfernt hatten, wie viele getragen oder weggeführt wurden. Die Angeklagte ließ sich jeweils widerstandslos abführen und gab vor Ort bereitwillig ihre Personalien an.

Zwei Verhandlungstage für 17 Taten:
Der Prozess war auf zwei Tage festgesetzt worden, doch es war schwerlich vorstellbar gewesen, dass alle 17 Nötigungsfälle adäquat hätten behandelt werden können. Stellt man sich die bei anderen Prozessen übliche Vernehmung von drei bis vier Zeugen pro Einzelfall vor, die genaue Rekonstruktion der Vorgänge, inclusive der Diskussionen über ordnungsgemäße Auflösung von Blockaden bzw. Versammlungen und die Debatte über die Definition, was eine juristisch erlaubte Blockade bzw. eine Versammlung nach dem Grundgesetz ist und dies alles unter Einbeziehung der Vertreter des Ordnungsamtes, der polizeilichen Einsatzleiter, der Führer von Durchsagewagen und der Ermittlungsbeamten … man säße noch heute im Gerichtssaal.

Umfängliches Geständnis:
So verzichtete die Richterin auf die Behandlung von 17 einzelnen Nötigungen, und da die Angeklagte ein „voll umfängliches Geständnis“ gemacht hatte, gab es keine weiteren Fragen. Staatsanwältin Neumann führte nun in ihrem Plädoyer aus, dass sich die Angeklagte bis auf eine Tat (Widerstand) in 17 Fällen schuldig gemacht habe. Sie stellte fest, dass Monika D. bisher keine Voreintragungen im Strafregister habe, was ihre bisherige Gesetzestreue beweise. Allerdings komme sie nun bei den Blockaden mit dem Gesetz in Konflikt, obgleich sie hier stets friedlich handelte. Erschwerend wurde angemerkt, dass bei ihren Taten Personen genötigt wurden. Für die Fahrer der blockierten Fahrzeuge sei dies eine „unheimliche Belastung“. Sie beantragte 90 Tagessätze je 30 Euro und fügte die Hoffnung hinzu, dass sich die Angeklagte zukünftig von ähnlichen Aktionen abhalten lässt.

Plädoyer der Anwältin:
Anwältin Eberle stellte in ihrem Plädoyer nochmals die im christlichen Sinne uneigennützig handelnde Mandantin dar, die aufgrund ihrer Persönlichkeit nicht anders kann, als sich dem Unrecht entgegen zu stellen. Sie sei keine Straftäterin, keine Kriminelle, sondern eine aus eigenem Erleben getriebene Handelnde, die aufklären will, aber nicht mit dem Ziel von Verhinderungsblockaden. Das Grundgesetz sei mit der Volksabstimmung nicht außer Kraft gesetzt, die Mandantin nehme ihr Recht auf Demonstration in Anspruch, dies sei ein Zeichen von gelebter Demokratie. Diese gezeigte Zivilcourage sei ein wertvolles Gut, dem man Hochachtung zollen müsse. Ihre Mandantin sei davon ausgegangen, dass es sich bei den Protesten um Versammlungen gehandelt habe. Diese wurden in keinem Fall von der Polizei verbal aufgelöst, sondern nur durch die Räumung der Demonstranten. Als Verhinderungsblockaden könne man die Proteste angesichts der relativ geringen Menge von Demonstranten nicht ansehen. Was die Belastung der genötigten Personen angeht, so hätten diese entweder ihre Fahrzeuge stehen lassen und sich zu Fuß durch das Tor begeben können oder aber andere Einfahrtstore nehmen können, denn am Nord- und Südflügel und am GWM habe es stets mehrere Tore gegeben, von denen immer eines zugängig gewesen sei. „Ab dem 5.10.2011 gab es einen Baustopp. War es dann noch erlaubt, Fahrzeuge einfahren zu lassen?“, war die Frage der Anwältin.  Sie sprach in ihrem Plädoyer viele Punkte an, die grundsätzlich einmal von Gerichten geklärt werden müssten, bevor Demonstranten angeklagt werden. Die Anwältin beantrage eine „angemessene Strafe“.

Warum kein Freispruch?
Warum nicht einen Freispruch, mag man fragen. Eine „angemessene Strafe“ entsprach sicher der realistischen Einschätzung und Erfahrung, denn noch nie hat ein Stuttgarter Gericht eine Anklage auf Nötigung ungestraft gelassen, noch nie hat sich ein Gericht mit der Rechtmäßigkeit von Blockaden und den Protesten am Bauzaun eingehend beschäftigt und sie juristisch unter Berücksichtigung anderer in Deutschland gefällter Urteile bewertet, geschweige denn sich mit der politischen und rechtlichen Dimension des S21-Projekts befasst. Warum sollte es diesmal geschehen? Also war mit einem Freispruch nicht zu rechnen und nur die Höhe des Strafmaßes in Betracht zu ziehen. Hier war es wichtig, die Angeklagte nicht als Vorbestrafte aus dem Gerichtssaal zu entlassen. Deshalb die Forderung nach einer „angemessenen Strafe“, wobei angemessen ihrem „ Hier-stehe-ich, ich-kann-nicht –anders-Verhalten“ geschuldet war.

Das letzte Wort:
Die Angeklagte hatte „das letzte Wort“ und so soll hier ihr vollständiges Schlusswort zitiert werden, denn auch dieses zeigt, sie sehr die Gegner von S21 darum ringen, das zu begreifen, was sich tagtäglich vor ihren Augen abspielt. Monika D.: „Durch unseren bloßen Protest, durch unsere Anwesenheit können wir S21 nicht aufhalten. Ich bin froh, dass ich das, was mein Herz bewegt, was mein Gewissen sagt, was mir wichtig ist, durch zivilen Ungehorsam zum Ausdruck bringen kann, denn wo und wie kann ich sonst meine Meinung über das Betrugsprojekt S21 kund tun? Warum werden z.B. Herr Grube und Herr Kefer, die uns jahrelang mit falschen Zahlen irregeführt haben, nicht zur Rechenschaft gezogen? Es geht hier nicht nur um ein paar TausendeDuro. Warum gibt es kein Verfahren gegen diese Bahnchefs? Warum wird nicht gegen diese Herren wegen Betrugs ermittelt? Die Rechtsprechung ist irgendwie verrückt! Ich verstehe sie nicht! Freunde, die sich gegen S21, die sich für die Wahrheit und für Transparenz einsetzen, werden bestraft. Ich bin sehr froh, dass es Menschen gibt, die sich gegen das Wahnsinnsprojekt stark machen und die das Einzige machen, was uns Bürgern möglich ist und was ich auch für mich verantworten kann: informieren und friedlich protestieren.“

Urteil und Begründung
Nach kurzer Pause verkündete die Richterin das Urteil: 90 Tagessätze je 30 Euro. In ihrer Begründung  lobte sie wiederum das friedliche, gewaltfreie Verhalten der Angeklagten und betonte, dass sie keine Straftäterin sei. Sie habe all ihre Taten aus ihrer innersten Überzeugung getan. Doch sei das Projekt S21 gewollt und werde nun durchgeführt, auch wenn das in der Gegnergruppe anders gesehen werde. 70, 80 oder 90 Tagessätze seien für sie nicht die Frage, sie halte 90 für vertretbar, immerhin sei Monika D. damit nicht vorbestraft.
Während der Urteilsbegründung verließen viele Zuschauer aus Protest den Saal, hatten sie doch einen Freispruch erhofft. Monika D. und Anwältin Eberle waren mit dem Urteil zufrieden und erleichtert im Hinblick auf die Erfahrung, dass der angebliche Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bislang stets geahndet wurde.
Werden wir Monika D. weiterhin mit ihren großen Schildern sehen? „Auf jeden Fall, ich habe schon eine Idee für ein neues Schild“, sagte sie noch auf dem Flur des Gerichtssaals.
(Petra Brixel)

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4 Antworten zu Bericht aus dem Gerichtssaal: zufrieden trotz Verurteilung

  1. Dorje sagt:

    Könnt ihr den Link zum youtube-video reinstellen. Ich finde es nicht. Danke

  2. Uwe Mannke sagt:

    Es handelt sich bei den „Nötigungen“ von Monika D. um einen Protest, der aus Sicht des Gerichts die Schwelle zur Nötigung d.h. zur Verhinderung überschritten hat. Das wundert auch nicht weiter angesichts der Existenz einer „Blockadegruppe“ die ihr Tun als „Sand im Getriebe“ betitelt und so S21 „verhindern“ will.

    Es gibt allerdings Gründe, zivilen Ungehorsam unter Inkaufnahme der Bewertung, dass es sich dabei um eine strafbare Tat handelt, auszuüben, wenn man es, wie es der Bündnissprecher Eisenhart von Loeper ausdrückt, mit „schwerem Unrecht“ zu tun hat, das von den Juristen zu S21 des öfteren durch Strafanzeigen und Gutachten benannt wurde.

    Es geht bei diesen Strafanzeigen um Betrug, Veruntreuung, Subventionsbetrug, Erschleichung von Aufträgen bzw. zur Verlängerung von Managerverträgen. Schließlich wurde das GWM auf einem Gelände errichtet auf dem zuvor illegal Bäume gefällt wurden (auch hier steht die endgültige Bestrafung der direkt Verantwortlichen noch aus)

    In der Regel wurden Strafanzeigen von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft abgewiesen. Die Verfahren außerhalb von Stuttgart laufen alle noch bzw. werden geprüft.

    Das eigentliche und aktuelle Unrecht besteht aber darin, dass ein per Definition „privates“ Unternehmen die DB AG (zu 100% im Bundesbesitz) ihr Baurecht durchsetzen und Fakten schaffen kann und eine Regierung aus Machtopportunismus ihr nicht in den Arm fällt und so die Verwirklichung des Rechts vor Gericht erst dann möglich ist, wenn das eigentliche Ziel, S21 zu stoppen hinfällig ist, weil die Bahn bereits unumkehrbare Fakten geschaffen hat. In diesem Stil wird dieses Projekt seit 1995 betrieben.

    Diese Qualität des Unrechts stellt nach meiner Ansicht den demokratischen Rechtsstaat ernsthaft in Frage.

    Beispiele mit Links:

    „Schwere des Unrechts“

    Strafanzeige Betrug

    Strafanzeige Subventionsbetrug

    „Kostenüberschreitung und arglistige Täuschung“

    Gutachten Prof. Meyer: Finanzierungsvertrag wegen Mischfinanzierung verfassungswidrig

    Bekanntgabe der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

    Schwarze Liste: HIER

  3. Stuttgarter Ureinwohner sagt:

    an Uwe

    „Diese Qualität des Unrechts stellt nach meiner Ansicht den demokratischen Rechtsstaat ernsthaft in Frage.“

    Es stellt m.E. die Qualität der agierenden Funktionsträger in Frage, nicht den Rechtsstaat, der kann für seine handelnden Personen nicht in Haftung genommen werden.
    Vielmehr sind die Menschen (die passiven und die aktiven) das Problem, nicht der Rechtsstaat. Die Wirkung des Grundgesetzes lag bisher oft in der Theorie . In die menschengerechte Praxis sollte es auch noch eintreten.Die Doppelrolle der Menschen, als Staatsbürger und als Funktionsträger ist allerdings das Dilemma.

    Michael

    • Uwe Mannke sagt:

      da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Verbesserungsvorschlag:
      “Diese Qualität des Unrechts gefährdet nach meiner Ansicht ernsthaft den demokratischen Rechtsstaat.

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