Nachricht von Dieter Reicherter: Hat die Polizei auch Ihre E-mails?

Von Dieter Reicherter erreichte uns diese Nachricht und das angehängte Auskunftsersuchen (als PDF-Datei):

Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,

hiermit möchte ich Sie informieren, dass mein E-Mail-Verkehr mit Ihnen in die Hände der Polizei und der Staatsanwaltschaft Stuttgart gefallen und möglicherweise auch an Verfassungsschutzbehörden gelangt ist.

Wie vielen von Ihnen bekannt ist, hat bei mir am 27.06.2012 eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Dabei wurde mein Computer sowie ein von mir mitbenutztes Laptop beschlagnahmt. Die darauf vorgefundenen Daten wurden dann vom Polizeipräsidium Stuttgart vollständig kopiert und später ausgewertet. Bei der Aktion ging es darum, dass ich im Februar 2012 den Rahmenbefehl Nr. 2 des Innenministeriums BadenWürttemberg, in dem die Bespitzelung und Überwachung des Widerstands gegen Stuttgart 21 angeordnet wird, öffentlich gemacht hatte. Durch die Durchsuchung und Computerauswertung sollte festgestellt werden, von wem ich die Informationen hierzu erhalten hatte. Ein Ergebnis der Auswertungen wurde mir bis heute nicht mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert mir auch die Beantwortung sämtlicher Fragen zu der Durchsuchung und Auswertung.

Allerdings fand im Oktober 2012 bei Bekannten von mir ebenfalls eine Durchsuchung statt. Der Bekannte ist Polizeibeamter. Er wird nun verdächtigt, mein Informant gewesen zu sein. Wie sich jetzt herausgestellt hat, befinden sich in der Ermittlungsakte gegen diesen Polizeibeamten Auswertungen zu den bei mir gefundenen Daten, insbesondere E-Mails. Einige E-Mails, die mit dem Vorwurf gegen den Polizeibeamten überhaupt nichts zu tun haben, wurden wörtlich in die Ermittlungsakte übernommen, so dass die Persönlichtkeitsrechte meiner Korrespondenzpartner wie auch meine eigenen Rechte eklatant verletzt wurden. Darüber hinaus wurden E-Mails, die auf meiner Festplatte bereits gelöscht waren, rekonstruiert, wobei es nachweislich zu Fehlern gekommen ist. Beispielsweise wurden Personen aus meinem Adressbuch als Empfänger von E-Mails aufgeführt, an die diese Nachrichten nie übersandt worden waren.

Betroffen von der Auswertung meiner Daten sind neben Bekannten und Freunden auch zahlreiche Journalisten, Politiker und Rechtsanwälte. Leider ist mir nicht bekannt, ob sämtliche Daten ausgewertet wurden. In den Akten des Polizeibeamten ist aber vermerkt, dass ein Suchlauf mit „erweiterten Suchkriterien“ über 7000 Treffer ergab. Ferner kann festgestellt werden, dass gezielt nach einzelnen Personen gesucht wurde und deren E-Mails ausgewertet wurden. Ich habe mich deswegen bereits mehrfach an den Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt, bislang aber keinerlei Antwort erhalten. Auch über meinen Antrag auf Löschung der ohne richterliche Beschlagnahme ausgewerteten Daten wurde bislang nicht entschieden.

Da auch Ihre Daten auf meinem PC vorhanden waren und Sie durch die staatlichen Maßnahmen betroffen sein können, möchte ich Sie über diesen Sachstand informieren.

Sie haben die Möglichkeit, selbst die Verletzung Ihrer Rechte zu rügen bei:

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart zu AZ: 5 UJs 1639/12 (Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses)
bzw. an den Behördenleiter Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Siegfried Mahler

Polizeipräsidium Stuttgart, Dez. 3.5, Hauptstätter Str. 112, 70178 Stuttgart zu AZ: St/0327159/2012
bzw. an den Dienstvorgesetzten Herrn Polizeipräsidenten Thomas Züfle, Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstr. 1, 70191 Stuttgart

Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Herr Klingbeil

Justizminister Rainer Stickelberger, Justizministerium Baden-Württemberg, Postfach 10 34 61, 70029 Stuttgart

Zu weiteren Auskünften bin ich gerne bereit. Sollten Sie vor der Durchsuchung vom 27.06.2012 keinen Kontakt mit mir gehabt haben, könnten Sie allenfalls durch spätere Überwachungsmaßnahmen, nicht aber durch die Computerauswertung, betroffen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Reicherter

PS: Lesen Sie, wie es dem taz-Redakteur Martin Kaul ergangen ist, dessen E-mails die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Durchsuchung bei Dieter Reicherter auch erlangt hat: Stuttgart sucht den Hochverräter: Auch taz-Mails ausgewertet

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12 Antworten zu Nachricht von Dieter Reicherter: Hat die Polizei auch Ihre E-mails?

  1. martin mueller sagt:

    Hier kann man erkennen welch Geisteskind Polizei und Justiz in der BRD sind; weiter brauche ich mich nicht darüber zu äußern.

  2. heinz sagt:

    Die Gesetze in dieser Scheindemokratie werden ja auch schon lange nicht mehr eingehalten.

    Alle Gerichte, Richter und Staatsanwälte decken sich gegenseitig !

  3. Lällabäbbel sagt:

    Ist jetzt vielleicht böse und ungerecht, aber dass ausgerechnet einen ehemaligen, als „harten Hund“ geltenden Richter der großen Strafkammer, diese „gebeugte rechte Hand“ der Justiz voll erwischt, das hat schon was richtig Perfides!

    Oder anders ausgedrückt: wenn ehemals derart euphorische Vertreter unseres Rechtsstaates den selbigen nun derart in Frage stellen und dessen politisch motivierte „Ungereimtheiten“ aufdecken, dann erübrigt sich jeder weitere Kommentar.

    Bis zum 30.09.2010 hätte ich mir solche „Machenschaften“ in diesem unserem Lande niemals vorstellen können, bleibt die Frage, wie lange es noch dauert, bis die Mehrheit des „Stimmviehs“ zur selben Einsicht gelangt?

    • K. Neumann sagt:

      Der Rechtstaat wird nicht infrage gestellt, sondern nur jene Dunkelmänner, die ihn heute für sich behaupten.

  4. max sagt:

    Die Festplatte zu verschlüsseln ist in der heutigen Zeit auch für den Computerlaien nicht mehr ein Ding der Unmöglichkeit. Es lohnt sich mit der Thematik zu beschäftigen.

    • K. Neumann sagt:

      Man kann die Festplatte auch ausserhalb des PC´s oder Laptops betreiben und beim Verlassen der Wohnung in die Hosentasche schieben.

      Für unvorhergesehenen Besuch einen Notknopf für einen sehr starken Elektromagneten, der auch so geschaltet sein kann, dass er bei unberechtigter Handhabung der Festplatte ausgelöst wird.

      Und humoristische aber durchaus ernstgemeinte Einlage: Sollte man von Häusslers rechtsstaatlich legitimierten und von Stickelbergers beauftragten Schergen auf der Neckarbrücke gefilzt werden, dann dürfen sich die Polizeitaucher um diese Festplatte bemühen.

      • Tom sagt:

        So ein Schwachsinn. Einfach verschlüsseln, da kommen die die nächsten Jahre, vielmehr die nächsten 100 Jahre, nicht an die Daten. Rechnerisch wäre es möglich, alledings dürfte es mehr Energie benötigen als die Erde in 100 Jahren erzeugen kann mit heutiger Technik. Das wissen sogar einzelne Polizisten bzw. Kriminaltechniker und Worte wie „die Spezialisten vom LKA können das knacken“ zeugt von Dummheit. Eine Festplatte ins Wasser zu schmeißen wenn sie nicht am Strom hängt dürfte in etwa gleich dumm sein.

        • Tom sagt:

          Bzw. selbst verschlüsselt wäre die Platte angreifbar indem die Polizei in deiner Abwesenheit vor Ort Zugriff auf den PC hat – die könnten den Bootvorgang manipulieren und so das Passwort ausspähen. Dagegen hilft z.B. von einem USB Stick zu booten, der den Bootloader enthält. Den USB Stick kann man dann getrost mit sich rumtragen.
          Und selbst wenn man das Passwort verraten müsste und die den USB Stick haben kann man 2 Passwörter vergeben, eines für ein Dummysystem und das andere für ein System, dessen Existenz nicht nachweisbar ist.

          Und sorry, ob Richter oder sonstwer im Widerstand – wer seinen PC oder Laptop nicht verschlüsselt ist noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.

  5. Lutz Maeder sagt:

    Das 4. Reich marschiert. Es wird sich in Deutschland nie etwas ändern. 1933 war nur der Anfang einer immer fortwärenden Geschichte.
    Aber auch schon zuvor waren die faschistischen Grundtendenzen in „Teutonien“ vorhanden.
    Alles Fremde und alles Individuelle und Kulturelle ist dem „Deutschen“ erst mal suspekt und er will es eliminieren.
    Lutz Maeder

  6. Die Durchsuchung bei mir erfolgte nicht in den Tagen nach dem Erlass des richterlichen Beschlusses, sondern erst zu einem Zeitpunkt, als den Strafverfolgungsbehörden bekannt war, dass meine Mutter unmittelbar davor verstorben war, ich mich für mehrere Tage wegen einer nicht aufschiebbaren Reise im Ausland aufhielt und am Tag nach meiner Rückkehr die Beisetzung stattfinden sollte. Meine Nachbarn wurden zu meiner Person ausgefragt und – wie sie berichten – wurde ihnen wahrheitswidrig erklärt, ich sei verschollen.

  7. stammtischesslingen sagt:

    Soviel dazu:

    Pressemitteilung und Bericht einer Hausdurchsuchung – Gewalttäter des Wasserwerfereinsatzes vom 30.09.2010 im Schlosspark Stuttgart immer noch nicht gefasst
    HIER

    Vermutete Strafvereitelung im Amt – Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler
    HIER
    Anm. der BAA Red. Dieser Link funktioniert nicht!

  8. Juristisch, so sagen mir Anwälte, darf die Staatsanwaltschaft grundsätzlich auch auf E-Mails von Journalisten zugreifen – wenn die Voraussetzungen für eine Beschlagnahmung und Auswertung gegeben sind und wenn nicht beim Journalisten selbst gesucht wird. Anders als etwa im Fall Cicero , wo die Staatsanwaltschaft Potsdam direkt in die Cicero-Redaktion eindrang, um – ebenfalls mit Bezug auf den Verdacht des Geheimnisverrats – Redaktionsdaten zu beschlagnahmen und einen potenziellen Informanten ausfindig zu machen, griffen die Stuttgarter Behörden hier nicht auf einen Redaktions-Rechner der taz zu. Stattdessen werteten sie den Rechner des “Zeugen” Reicherter aus – und stießen dabei auch auf taz-Mails.

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