Presseerklärung: Steilvorlage für S21-Wende auf den Fildern

Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen S21

Sechsfach überhöhte Gleisneigung unvereinbar mit Höchstwert Leben und Gesundheit

Steilvorlage für S 21-Wende auf den Fildern

In jüngsten Entscheidungen hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Leben und Gesundheit der Menschen als Höchstwert anerkannt. Daraus leitet Bündnissprecher Eisenhart von Loeper – allem Baufortgang zum Trotz – ein klares Nein zur Fildertrasse der Bahn und damit zum Gesamtprojekt „Stuttgart 21“ ab. So habe der frühere Bahningenieur Sven Andersen in seinem Gutachten zur Filder-Erörterung bestätigt, dass die sechsfach überhöhte Längsneigung der Gleise im geplanten „Schiefbahnhof“ niemals „gleiche Sicherheit“ gewährleisten könne. Auch der fehlende Brandschutz zwinge zu dieser Konsequenz.

Im Namen der Schutzgemeinschaft Filder und des BUND-Regionalverbands Stuttgart hat Rechtsanwalt von Loeper dem Regierungspräsidium Stuttgart vorige Woche grundlegende rechtliche Aspekte vorgetragen und zugleich den vorzeitigen Abbruch der Filder-Erörterung kritisiert. Angeblich „unanfechtbare Entscheidungen“, hinter denen der Anwalt der Deutschen Bahn AG sich dabei „verkrochen“ habe, gebe es auf den Fildern erst gar nicht. Statt dessen müssten die zitierten Rechtsmaßstäbe nun die Wende bei S21 einläuten. Denn für den neuen Teilabschnitt 1.3 zähle, was „vernünftigerweise geboten“ sei. Die Bundesregierung müsse, so von Loeper, die privatisierte Bahn nun daran hindern, sich als bundeseigenes Unternehmen „am Grundgesetz vorbeizumogeln“.

Während der heutigen 244. Montagsdemo berichtet der Bündnissprecher auch über das kürzlich im SPIEGEL sehr beachtete Gutachten des Bremer Strafrechtsprofessors Felix Herzog. Ihm zufolge muss gegen die Bahnchefs und Aufsichtsräte wegen des Tatvorwurfs der Untreue ermittelt werden. Im März 2013 hatte von Loeper zusammen mit dem langjährigen Stuttgarter SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi und dem früheren Vorsitzenden Richter am Landgericht Stuttgart, Dieter Reicherter, jene Strafanzeige eingereicht, über die jetzt die Berliner Justizverwaltung zu entscheiden hat. Sie hatte sich inzwischen schon bereit erklärt, das angekündigte Gutachten in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Spätestens die Filder-Erörterung habe, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Filder, Steffen Siegel, „allseits offenbart, dass der Teilabschnitt 1.3 und damit auch Stuttgart 21 so wie geplant nie gebaut werden kann“. Projektsprecher Wolfgang Dietrich und Bahnvorstand Volker Kefer kündigten bereits eine jahrelange Verzögerung und eine um viele hundert Millionen Euro teurere Variante an. Doch diese Lösung – mit einem Bahnhof unter der Flughafenstraße – sei ebenso wenig umsetzbar wie die bisherige Antragstrasse. „Hier schlittert die Bahn und damit die Politik in die nächste Sackgasse hinein“, warnt Steffen Siegel.

In einem eindringlichen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die Schutzgemeinschaft ihre Einwände vorgetragen und zugleich auch Auswege aufgezeigt: Sehr einfach umzusetzen wäre beispielsweise der vom Filderdialog und von der „Schlichtung“ empfohlene Erhalt der Gäubahn über die Panoramastrecke nach Stuttgart.

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2 Antworten zu Presseerklärung: Steilvorlage für S21-Wende auf den Fildern

  1. Heidi sagt:

    Was ist denn daraus geworden???!!!

    Thomas Poreski: S21 verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention

    Stuttgart 21 verstößt nach Auffassung des sozialpolitischen Sprechers der Grünen im Landtag, Thomas Poreski, gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und ist damit rechtswidrig. Auf die Forderung von Schlichter Dr. Heiner Geißler, S21 behindertengerecht und barrierefrei umzugestalten, sei seitens der Bahn bisher in keiner Weise reagiert worden. Dies liege vermutlich daran, dass dieses Ziel mit S21 nicht erreichbar sei. Denn jeder Bahnsteig habe mehrere 1,24 Meter schmale Engstellen, die für Menschen mit Behinderungen gefährlich seien. Es gebe bisher auch kein von der Feuerwehr abgenommenes Brandrettungskonzept. Im Moment, so Poreski, laufe es allen Ernstes darauf hinaus, dass im Katastrophenfall die Menschen mit Behinderungen die viel zu schmalen Treppen hinaufgetragen werden müssten. Das dies klappen könnte, sei in einer Paniksituation pure Illusion. Die Bahnsteige hätten zudem ein für behinderte Menschen unerträgliches Gefälle von sechs Metern, dem Sechsfachen des sonst Zulässigen. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist kein unverbindliches Gebot, sondern geltendes Menschenrecht, das sogar über dem nationalen Recht steht“, erklärte dazu Thomas Poreski. „Stuttgart 21 wäre das erste Großprojekt des 21. Jahrhunderts, das in eklatanter Weise gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt.“ Diese internationale Blamage könne nur mit einem klaren Ja zum Ausstieg abgewendet werden.

  2. Horst Ruch sagt:

    …..das immer wieder zitierte Urteil des VGH Mannheim v. 06.04.2oo6 ist zum Dogma der Bahninteressen zuletzt von Dr.Schütz bei der der Erörterung zum PFA 1.3 hochstilisiert worden. Ein Dank an Eisenhart von Loeper, daß er den Kampf gegen diese Machenschaften aufgenommen hat. Ich habe den Eindruck, dass Dr.Schütz zuletzt als Bahn-„Sprecher“den Wortlaut der Urteils-Begründung nicht erfasst hat bzw. erfassen durfte.
    Wo steht denn dort geschrieben, dass die Variante S21 auch bei technischen Mängeln wie Schrägbahnhof, Brandschutzdefiziten,sowie Leistungsrückbau usw…..und sofort mit gleichzeitiger Kostenverdreifachung die besste Lösung ist????
    Die damalige Entscheidung des VGH war schon ein auf falschen Fakten und Zahlen (bewußt oder unbewußt) basierendes politisch gefärbtes Urteil und ist schon alleine deshalb revisionsbedürftig. Das Urteil muß schleunigst kassiert werden, damit auch endlich „unsere“ Dr. Merkel aufwacht und sich bemüht den Gepflogenheiten eines geordneten Rechtsstaates unterzuordnen……..nämlich das Gemeinwohl des Volkes zu schützen und nicht blind dem Interesse des Zockerkapitals Folge zu leisten.

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