Verkehrskollaps droht durch offene S21-Bauweise des Nesenbachdükers

Wagenburgtunnelausfahrt 2014 ©weibergDer Nesenbachkanal unter dem S21-Tiefbahnhof wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt und darf trotz der damit verbundenen massiven Eingriffe in die Verkehrsinfrastruktur durch jahrelange SSB-Sperrungen sowie diverser Umleitungen und Strassensperrungen auf einer wichtigen Verkehrsachse zur Innenstadt gebaut werden.

Mit der 14. Planänderung zum Nesenbachdücker hat die Bahn eine offene Bauweise beim EBA beantragt; ursprünglich sollte unterirdisch gegraben werden (was kostenintensiver für die Bahn gewesen wäre). In dieser Planänderung sehen Umweltverbände und Ingenieure ein hohes Risiko und haben Einwände in Bezug auf geologische Baugrundrisiken sowie der Gefährdung des Stuttgarter Mineralwassers geäußert. Der Düker kommt den mineralwasserführenden Schichten gefährlich nahe wie auch mehrfach auf BAA berichtet wurde. Die EBA sieht das Ganze weniger Riskant, Zitat aus der 14. Planänderung:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht ... Die von dem Bau der Stadtbahnachse 31 betroffenen Bäume 400035 und 400040 würden durch den erforderlichen Baugrubenverbau nachhaltig im Wurzelwerk beschädigt werden. Zur Vermeidung ist mit Bescheid vom 31. Juli 2014 die Umsetzung dieser Bäume in den unbeanspruchten Bereich des Juchtenkäferhabitates genehmigt worden.

Am Gebhard-Müller Platz und in den Straßen rundum wird es eng

Über die mit der Planänderung verbundenen verkehrlichen Probleme wurde auch in den Stuttgarter Nachrichten im Artikel von Konstantin Schwarz gewarnt.
Auszüge: Das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart warnt vor Staus aufgrund von S21. Verkehrs- und Umweltverbände kritisieren die Einschränkung des Stadtbahnbetriebs. Der neue Vorschlag missachtet die von der städtischen Straßenverkehrsbehörde festgeschriebenen Grundsätze. Diese lauten, dass „die Anzahl der derzeit bestehenden Fahrstreifen im Bereich Gebhard-Müller-Platz und Schillerstraße auch während der Bauzeit zu erhalten sind“.
Diese Vorgabe kann die Bahn offenbar nicht mehr einhalten. Der Antrag der Bahn sei „nicht genehmigungsreif“, sagt Axel Wieland, Vorsitzender des BUND-Regionalverbands. Die Wasserbehörde der Stadt könne keine Stellungnahme abgeben, weil Gutachten fehlten. Das Ordnungsamt moniert, dass während der 15 Bauabschnitte und der damit einhergehenden Verkehrsstufen teils aus zwei Fahrspuren eine werden soll. Schlussbemerkung: Die neuen Planungen könnten „von der Straßenverkehrsbehörde nicht mitgetragen werden“. zum ganzen Artikel HIER

Das EBA gibt im Gegensatz zu den bisherigen Planfeststellungen nicht vor, dass zur Sicherstellung des Verkehrsflusses alle Fahrbahnspuren der Schillerstraße erhalten bleiben müssen und schreibt dazu lapidar: Die Vorhabensänderung führt zu einem zuvor nicht erforderlichen bauzeitlichen Eingriff in den Straßenraum und damit in die Verkehrsführung in der Schillerstraße. Die Aufrechterhaltung des hierüber geführten Verkehrs ist beabsichtigt. Die von den Trägern öffentlicher Belange auch zu dieser Frage abgegebenen Stellungnahmen und Konzepte lassen indes den Schluss zu, dass keine unzumutbaren Zustände auftreten werden.

Die EBA setzt auf "sofortige Vollziehung" mit der Begründung:
Die Anordnung erfolgt, weil das öffentliche Interesse am Vollzug dieses Bescheides gegenüber dem Interesse an der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage überwiegt.

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4 Antworten zu Verkehrskollaps droht durch offene S21-Bauweise des Nesenbachdükers

  1. thomas A sagt:

    Der Nesenbachdüker wurde meines Wissens in die Tiefbahnhofausschreibung eingearbeitet, nachdem es keinen Bieter für den Düker gab. Der Tiefbahnhof ist jedoch mit Gleitpreis vereinbart.
    Solange dies folgenlos ist, wird diese stuttgarter Behörde ihre „Bedenken“ äußern. Die EBAgenehmigung sitzt und basta. Und die DB kümmert sich einen Dreck um die Leichtigkeit von Verkehr oder Feinstaub.

    • Petra A sagt:

      Den Zuschlag für den Rohbau des Tiefbahnhofs samt Umleitung eines unterirdischen Stromes (Nesenbachdüker) erhielt eine Bietergemeinschaft für 323 Millionen Euro unter Führung des Stuttgarter Bauunternehmens Züblin.

      Mit dem Nesenbachdüker wurde bis heute noch nicht begonnen obwohl der gefährlich tief und dicht am Mineralwasser liegende Düker als erstes hätte gebaut werden müssen. Stattdessen wurde die aktuelle 14. Planänderung – deren Inhalte als nichtöffentliche (geheime) Dokumente gehandelt und den Bürgern vorenthalten wurden – von der EBA trotz aller Kritik und der Gefahr des Mineralwassers genehmigt.

      Es werden Dolinen, Spalten und Verwerfungen im Untergrund vermutet, deren Verlauf und Anzahl wurde von der Bahn nicht erkundet. Außerdem wird befürchtet, dass die trennende Schicht zwischen Grund- und Mineralwasser beschädigt wird und das Mineralwasser nach oben austreten kann.

      Mehr Informationen dazu auf Geologie21.de

  2. M.G.-B. sagt:

    Inzwischen wissen wir doch: Für die DB gelten Grundsätze grundsätzlich NICHT! Die Bahn hat grundsätzlich überall u. jederzeit Narrenfreiheit! Sind Gesetze im Weg werden sie halt verbogen! Hier baut die Bahn – u. gräbt sich bzw. uns ein Milliardengrab. WER steckt dahinter??? Wozu sind Behörden da? Zum Kaschieren!

    • K. Neumann sagt:

      Wenn sich das Sankalpa, das auf dem Ding liegt einmal voll entfalten wird, dann haben wir die Situation wie nach Adolf: niemand in der Verwaltung will´s gewesen sein, selbst wenn Gesetz und Recht offen gebrochen wurden bzw. dessen Bruch still buckelnd weiter verwaltet wurde, weil Remonstration in diesem System zwar als Sicherung eingebaut wurde nach der braunen Pest, diese aber einen sicheren Karriereknick nach sich zieht und das als lebenslange Brandmarkung in der Akte vermerkt sein wird. Jeder wird dann einmal entstuttgart21isiert werden, gut is und weiter zieht die Karawane.

      Aktuell kann man sich am Beispiel von Fräulein Krauth an der an Zynismus nicht zu überbietenden Rechtsstaatspaxis einer vorbeugenden Selbst-Exculpation der Verwaltung anschauen: „Dass wir diese Begründung für schlüssig halten, bedeutet aber nicht, dass die Staatsanwaltschaft eine Meinungsänderung vollzogen hat. Wir sind weiterhin der Ansicht, dass strafbare Handlungen vorliegen“, betonte Krauth.“ l.c. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wasserwerferprozess-die-angeklagten-wollen-einstellung-zustimmen.e4f12439-74cb-4893-a64b-a44ece87a9fc.html
      Tja, liebes Fräulein Krauth, der Täter ist leider nach weiteren aufwendigen Ermittlungen einfach nicht mehr festzustellen und bleibt im Dunklen. Obgleich Kumpelchen Bernhard aus dem selben Bau wie Claudia als Zeuge vor Ort war und vergeblich auf das wartete, was ihm die Demonstranten beharrlich einfach nicht liefern wollten. Ich kann sein erwartungsvolles Zittern in Vorfreude samt folgender schwerer Enttäuschung gut nachempfinden.

      Was wäre wohl gewesen, wenn nur einer der Demonstranten dem inneren Instinkt der Notwehr folgend die strikte Linie der Gewaltlosigkeit verlassen hätte, was wohl als eigentliche Absicht hinter diesem „überzogenen“ Polizeieinsatz stand? Da wären Krauth und Häussler jetzt aber da wie d´r Pfenning zur Verteidigung des Rechtsstaates und hätten den/die Schuldigen fest am Krägelchen. Braucht man nichts drauf wetten.

      Im Zusammenhang mit S21 kann man Menschen auf einer Stufe der Verkommenheit studieren, von der es keine weitere nach unten gibt.

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