Zur Rücknahme der Klage wg. sechsfach überhöhter Gleisneigung

Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21, zu den Berichten (u. a. StZ), der frühere Bahnvorstand Sven Andersen habe seine Klage gegen die gefährliche und rechtswidrige sechsfach überhöhte Gleisneigung bei S21 zurückgezogen:

Klagerücknahme Sven Andersen ist kein Rückzieher in der Sache!

Das Aktionsbündnis gegen S21 wirft dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schweres Versagen durch Schaffung einer „Todesfalle“ zu Lasten Bahnreisender vor. Wie Dr. Eisenhart von Loeper als Bündnissprecher und Anwalt des ehemaligen Bahndirektors und Gutachters Sven Andersen erklärt, hat das EBA den vom Gutachter gestellten Antrag, die Planfeststellung zu S21 wegen der unzulässig sechsfach überhöhten Gleisneigung aufzuheben, ohne Sachgründe zuletzt am 10. Juli des Jahres abgewiesen und eine Monatsfrist für die Klage genannt. Es habe dabei verschwiegen und fälschlich den Eindruck erweckt, das Gericht werde in der Sachfrage entscheiden können.

Die Klage war zunächst, so von Loeper, ohne Begründung zur Wahrung der Frist eingelegt worden. Allein deshalb habe man die Klage nun zurücknehmen müssen, weil die gesetzliche Klagebefugnis für Bahnreisende fehle, auch wenn die regelwidrig überhöhte Gleisneigung für sie durch wegrollende Züge zur Todesfalle werden könne. Das Thema, so der Bündnissprecher, bleibe ein K.O.-Kriterium gegen den Stuttgarter Tiefbahnhof. Bereits dann, wenn es um die Planfeststellung zum Filderabschnitt gehe, müsse in dieser Frage beachtet werden, dass Leib und Leben der Bahnreisenden höchsten Rang haben und daher eine stetige Verkehrsgefährdung durch die sechsfach überhöhte Gleisneigung unzulässig sei.

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