OLG annulliert Urteil vom Amtsgericht

Zweiter Verhandlungstermin ist am Freitag, den 15.April 2016 um 8.45 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr.5, im Saal 1, EG.

Der Prozess gegen drei Angeklagte, die im November 2012 das Stuttgarter Rathaus aus Protest gegen die Entscheidungspraxis des Gemeinderates, die Abholzung wertvollster Bäume im Rosensteinpark sowie gegen die Stadtzerstörung durch S21 besetzt haben sollen, muss wiederholt werden.

Den drei Angeklagten wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Im April 2014 wurden sie vom Amtsgericht verurteilt, doch das Oberlandesgericht annullierte im Februar 2015 das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart.

Bereits am Montag, 11.04.2016, begann das Wiederaufnahmeverfahren. Verhandlungsbeginn war um 8.45 Uhr. Richterin Löhner erschien erstmals gegen 15.15 Uhr im Gerichtssaal, um die Sitzung zu beenden. Das Amtsgericht war mit den Anträgen der Angeklagten und ihren VerteidigerInnen Cécile Lecomte, Jörg Bergstedt und RA Tronje Döhmer zu beschäftigt, um die Verhandlung durchzuführen.

Zuschauer mussten sich erheblichen Sicherheitskontrollen unterwerfen. Einem Pressevertreter wurde der freie Zugang zum Gerichtssaal verweigert, auch er musste sich einer Leibesvisitation unterziehen. Eine schriftliche Beschwerde liegt der Pressestelle des Amtsgerichts vor.

Vor der Wiederaufnahme des Verfahrens legte die Richterin der Stadt Stuttgart nahe, die Strafanzeigen zurückzuziehen, um das Verfahren einzustellen. Doch Bürgermeister Wölfle hat sich festgebissen. Wölfle ist am 20.04.2016 als Zeuge vor Gericht geladen.

Weiter Verhandlungstermine jeweils 8.45 Uhr am

Mittwoch, 20.04.2016, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr.5, Saal 1, EG

Mittwoch, 27.04.2016, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr.5, Saal 1, EG

Mittwoch, 4.05.2016, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr.5, Saal 1, EG

Weitere Infos: https://buergerinnenparlament.wordpress.com

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Eine Antwort zu OLG annulliert Urteil vom Amtsgericht

  1. -Sascha! sagt:

    Wölfle… man! So ein Verlierer…

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