Aktionsbündnis gegen S21 fordert Stadt und Land zum Einschreiten auf

Presseerklärung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 12.12.2016

Vor der DB –Aufsichtsratssitzung zu Stuttgart 21:

Aktionsbündnis gegen S21 fordert Stadt und Land zum Einschreiten auf

Die Hiobsmeldungen zu Stuttgart 21 überschlagen sich, aber die Verantwortlichen von Stadt und Land sind abgetaucht. Das Aktionsbündnis fordert vor der Aufsichtsratssitzung der DB AG am 14.12. zu Stuttgart 21, von MP Kretschmann und stv. MP Strobl, sowie vom Stuttgarter OB Kuhn ein klares Zeichen: unter solch katastrophalen Prämissen muss der Aufsichtsrat inne halten, die Vorwürfe klären und sich endlich für Alternativen öffnen, die die bisherige Bauentwicklung zum Ausgangspunkt nehmen.

Der Bundesrechnungshof hatte attestiert, dass das Projekt finanziell außer Kontrolle geraten ist, dass mit Kosten an die 10 Mrd € zu rechnen sei. Ein von der Bahn beauftragtes Gutachten entkräftet bei genauer Lektüre den Bundesrechnungshof eben nicht und benennt in überraschender Deutlichkeit, dass die Risiken langer Tunnelstrecken in Anhydrit sträflich unterschätzt wurden. Und schließlich verklagt die Bahn Stadt und Land mit einiger Erfolgsaussicht, sich an bisherigen und künftigen Projektmehrkosten zu beteiligen. Schließlich haben die Projektpartner, ohne dazu verpflichtet zu sein, das Projekt tatkräftig gefördert. Stecken Stadt und Land weiter den Kopf in den Sand wird sie die Binsenweisheit „mitgegangen mitgehangen“ in Millardenhöhe einholen.

Als haltlose Beschwichtigungsversuche bezeichneten die Geologen Dr. Sierig und Dr. Laternser die Darstellungen der DB zum Anhydrit-Risiko auf der heutigen Pressekonferenz des Aktionsbündnisses. Die Argumentation der DB stütze sich mit Prof. Wittke auch nur auf einen einzigen, seit Jahren bahnabhängigen Gutachter, was selbst von dem bahneigenen KMPG-Basler-Gutachten kritisch gesehen wird. Eher seien die Risiken noch viel größer („unvollständig und unterbewertet“) als in dem diplomatisch abgefassten Bahn-Gutachten zum Ausdruck komme. Über weitere, der Bahn AG bekannte Hochrisikobereiche (z.B. der Anfahrtsbereich Südkopf Fildertunnel mit Wendekaverne; PFA 1.2) wurden die Gutachter offensichtlich nicht in Kenntnis gesetzt, so dass das Risiko von KPMG hier als nachweislich deutlich unterbewertet (nach KPMG lediglich 0,5-1,5% Wahrscheinlichkeit) eingestuft werden muss.

Wenn bahneigene Gutachter bei Stuttgart 21 von einem „hohen Risiko für die Betriebstauglichkeit“ reden und beim Eintritt größerer Schäden der Bahnbetrieb „nicht mehr gewährleistet“ sehen, dann sollten die Alarmglocken klingeln bei allen, die Verantwortung für die Bürger und die Wirtschaft der Region haben, meint Unternehmensberater Klaus Steinke, Mitglied der IHK-Vollversammlung und des IHK Verkehrsausschusses Region Stuttgart. Steinke kündigte an, das Thema Stuttgart 21 auf der nächsten IHK-Vollversammlung angesichts der neuen Sachlage nachdrücklich zur Sprache zu bringen.

Auch Rudolf Röder von den Netzwerken 21, einer Initiative vom Tunnelbau betroffener Anwohner, kündigte angesichts der von der Bahn selbst dokumentierten erhöhten Risiken an, von Stadt und Land erweiterte und bestandsfeste Garantien für erwartbare Schäden zu einzufordern.

Bündnissprecher von Loeper appellierte an Kretschmann, Strobl und Kuhn den Versprechungen der DB, die sich oft genug als haltlos erwiesen hätten, gerade in Sachen Anhydrit –Risiken nicht blind zu vertrauen. Wer in einer Metropolregion mit einem ungesicherten Verfahren in teils unbekannter Geologie operiere, spiele „Russisch Roulette“ mit den Interessen von Bürgern und Wirtschaft.

Den Bahnaufsichtsrat forderte von Loeper auf, die Schädigung des Bahnkonzerns um sage und schreibe drei bis sechs Milliarden Euro strikt zu vermeiden, weil er sich sonst der Strafverfolgung wegen Untreue aussetzen würde. Auch sei die Gefährdung des Schienenverkehrs durch die infrage stehende Betriebstauglichkeit unvereinbar mit der „Gewährleistungsverantwortung“ des Grundgesetzes für den Erhalt und Ausbau eines möglichst funktionstüchtigen Bahnverkehrs und mit den zunehmenden öffentlichen Verkehrsbedürfnissen. Das Weiterbetreiben offensichtlich unwirtschaftlicher und mit unüblichen Gefahren behafteten Projekts, dessen Finanzierung im Dunkel liege, sei auch für Stadt und Land nicht minder wie für den Bund haushaltsrechtlich verboten („Haushaltsuntreue“).

Als positives Signal wertete von Loeper ein Schreiben von Bundeskanzlerin Merkel, in dem sie es unterstütze, dass „die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der DB gewissenhaft ihrer Aufgaben nachkommen“. Anfang 2003 hatte sie noch massiv über den damaligen Kanzleramtschef Pofalla für einen Weiterbau trotz Kostensteigerung intervenieren lassen.

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Eine Antwort zu Aktionsbündnis gegen S21 fordert Stadt und Land zum Einschreiten auf

  1. Jochen Blank sagt:

    „Als positives Signal wertete von Loeper ein Schreiben von Bundeskanzlerin Merkel, in dem sie es unterstütze, dass „die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat der DB gewissenhaft ihrer Aufgaben nachkommen“. Anfang 2003 hatte sie noch massiv über den damaligen Kanzleramtschef Pofalla für einen Weiterbau trotz Kostensteigerung intervenieren lassen.“

    Es ist einerseits gut das die Kanzlerin den Aufsichtsrat auffordert „gewissenhaft seiner Arbeit nachzukommen“. Andererseits ist so etwas in einem anständigen Rechtsstaat völlig überflüssig, da selbstverständlich!
    Wenn die Kanzlerin diese 360° Grad Wende politisch überlebt, bestätigt dies eindrucksvoll wie korrupt, unsachlich und unfähig die politische Führung von Deutschland ist.

    Die verschwurbelten Formulierungen im KPMG-Gutachten, z.B. „Ein von der Bahn beauftragtes Gutachten entkräftet bei genauer Lektüre den Bundesrechnungshof eben nicht…“ oder „Eher seien die Risiken noch viel größer („unvollständig und unterbewertet“) als in dem diplomatisch abgefassten Bahn-Gutachten zum Ausdruck komme.“ sind typisch für Gefälligkeitsgutachten. Denn die verschwurbelten Formulierungen zeigen, dass der Gutachtenersteller genau um die Brisanz weiß. Um nicht haftbar gemacht werden zu können die Gefahren/Ungereimtheiten jedoch – da ein Gefälligkeitsgutachten – einerseits benennen muss und andererseits sie so „verstecken“ muss, dass man diese nur durch intensivste Recherche entdeckt (in der Hoffnung, dass sich niemand die Mühe der genauen Prüfung macht).

    Solch widerliche, den Rechtsstaat untergrabende Verhaltensweisen wie hier von Merkel und KPMG demonstriert sind typisch für neoliberal bürgerliche Politik.

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