Aktionsbündnis unterstützt Kirche: Kein „Rund-um-die-Uhr-Betrieb“ bei Stuttgart 21!

Presseerklärung des Aktionsbündnisses vom 2.1.2017

Aktionsbündnis unterstützt Kirche:
Kein „Rund-um-die-Uhr-Betrieb“ bei Stuttgart 21!

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 begrüßt den Vorstoß des Landesbischofs der Ev. Landeskirche in Württemberg Frank Otfried July, der die Einhaltung der Sonntagsruhe auch auf den S21-Baustellen gefordert hat. Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper: „Es ist ein Skandal, dass die Bahn seit Jahren von Behörden unbehelligt das Feiertagsgesetz bricht“. Bahn und Behörden berufen sich auf angebliche Ausnahmerechte, „wegen der besonderen verkehrlichen Bedeutung des Projekts“.

In seiner „Neujahrsbotschaft 2017“ hatte der Bischof erklärt: „Ich sehe mit Sorge auf die Aushöhlung des Sonntagsschutzes durch wirtschaftliche Interessen. Dazu gehören nicht nur die ausufernden verkaufsoffenen Sonntage, sondern zum Beispiel auch der sonntägliche Betrieb einer Großbaustelle wie Stuttgart 21.“

„Seit die Bahn am Sonntag, 22.1.2012 die Bäume vor dem Wagenburgtunnel ohne Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsgesetz (FTG) rodete, hält dieser widerrechtliche Zustand an“, erläutert Rechtsanwalt Ulrich Ebert. „So ist – weil die Behörden nicht tätig werden – zuletzt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der S21-Arbeiten am Totensonntag und am 1., 2. und 3. Advent des zu Ende gegangenen Jahres erstattet worden.“

„Die Ankündigung der Bahn, künftig im 24-Stunden-7-Tage-Betrieb bauen zu wollen, um ihren durch eigene Fehlplanungen verursachten Zeitverzug aufzuholen, ist die Ankündigung eines Rechtsbruchs“, so von Loeper. „Wenn die Behörden sich wegducken, dürfen Politik und Rechtsaufsicht dieses Staatsversagen nicht länger zulassen.“

Die Behörden selbst verschieben währenddessen die Verantwortung untereinander hin und her: Die Stuttgarter Polizeibehörde verweist auf die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes (EBA). Das EBA erklärt, für Ausnahmen vom Feiertagsgesetz nicht zuständig zu sein. Das Innenministerium, das vor solchen Ausnahmegenehmigungen erst die Kirchen hören muss, akzeptiert aber die Behauptung der Bahn, sie benötige keine Ausnahmegenehmigung, weil sie ja die Baugenehmigung des EBA habe.

Der Schutz des Sonntags ist aber ein hohes grundgesetzlich geschütztes Rechtsgut. „Dabei geht es nicht nur um das Eigeninteresse der Kirchen, sondern auch um das Recht von Anwohnern und Arbeitnehmer/innen auf Ruhe und gemeinsame freie Tage“, erläutert Theologe Martin Poguntke. „Auch wenn es ein ‚G’schmäckle‘ hat, dass die Kirchenleitung sich nur zu einer Frage äußert, bei der auch ihre eigenen Interessen berührt sind, begrüßen wir dieses Aktivwerden, halten es aber für unerlässlich, dass die Kirchen sich nun auch zur Behindertenunfreundlichkeit, zum ungenügenden Brandschutz und zum schöpfungswidrig hohen Energieverbrauch des geplanten Tiefbahnhofs äußern.“

Das Aktionsbündnis fordert die staatlichen Verantwortungsträger auf, endlich ihren Auftrag zur Rechtsanwendung im Interesse des Feiertagsschutzes wahrzunehmen. Bündnissprecher von Loeper hat zudem Ministerpräsident Kretschmann in einem Schreiben (Anlage) um seinen lenkenden Einfluss ersucht, weil die Bahn „mit dem Projekt S 21 kein Privileg hat, unsere Rechtsordnung weiterhin nachhaltig zu missachten“.

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