Aktionsbündnis: Ohne Umstieg bei S21 droht dem Aufsichtsrat der Bahn die Strafverfolgung

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 26. Juni 2017

Ohne Umstieg bei S 21 droht dem Aufsichtsrat der Bahn die Strafverfolgung
Staatsanwaltschaft Berlin fordert Aufklärung vom Chef

Zwar feiert die Deutsche Bahn AG gerne ihren „Baufortschritt“ beim Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Nach Ansicht des Aktionsbündnisses können solche „finsteren Fakten“ beim Tunnelbau den Vermögensschaden für den Bahnkonzern jedoch weiter steigern, wenn zur Vermeidung strafbarer Untreue der Umstieg von S 21 unabweisbar wird.

Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper verweist auf die Doppelrolle von Aufsichtsratschef Professor Utz-Hellmuth Felcht am Mittwoch dieser Woche: Einerseits leitet er dann die Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats, der erneut über Weiterbau oder Umstieg von S 21 beraten muss. Andererseits muss er sich bis Ende Juni bei der Staatsanwaltschaft Berlin zu den gegen ihn und gegen ehemalige und jetzige Bahn-Vorstände erhobenen Untreue-Vorwürfe erklären.

Laut Ex-Bahnchef Grube war Stuttgart 21 immer ein „politisch gewolltes Projekt“. Der von der Bundesregierung ausgesuchte neue Bahnchef und langjährige Finanzvorstand Richard Lutz hatte sich schon einen Tag nach Amtsantritt „finster entschlossen“ erklärt, „Stuttgart 21 bis zum Ende durchzuziehen“.

Bündnissprecher von Loeper hatte deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel Mitte Mai aufgerufen, die frühere Entscheidung für den Weiterbau des Projekts zu korrigieren, weil er sich als unwirtschaftlich und extrem schädlich für die Metropolregion Stuttgart erweise. Dabei gehe es nicht allein um etliche Milliarden Ersparnisse bei einem Umstieg von S 21, sondern auch um den untragbaren Verkehrsengpass aufgrund der vorgesehenen Halbierung der Gleise. Wegen des sechsfach regelwidrigen Gleis- und Bahnsteiggefälles würden zudem Leib und Leben der Menschen dauerhaft gefährdet. Und angesichts des quellfähigen Anhydrits auf 20 Kilometer Tunnelstrecken seien wiederkehrende Schäden und Streckenstillegungen zu erwarten.

Würde sich die Bundeskanzlerin über all dies hinwegsetzen und „ihre“ Bahn-Verantwortlichen der Strafverfolgung aussetzen, fiele dies, so von Loeper, ganz sicher auf sie zurück. Das könne sich bei der Bundestagswahl in spannender Weise auswirken.

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