Verträge sind einzuhalten: Antwort der Grünen

Antwort von Jochen Stopper, Die Grünen, auf die hier veröffentlichte E-Mail von Dieter Reicherter zum Thema: Verträge sind einzuhalten

Sehr geehrter Herr Reicherter,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur aktuellen Auseinander- setzung mit der Bahn über die Planungen am Flughafen. Frau Seitz und Herr Winter haben mich gebeten, Ihnen auch in ihrem Namen zu antworten.

Wir können Ihre Verärgerung an vielen Punkten verstehen, Ihre Schlussfolgerungen können wir aber größtenteils nicht teilen. Denn auch wir verstehen Politik als Verpflichtung, im Interesse der Bevölkerung das Bestmögliche aus den realen Gegebenheiten herauszuholen. Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Stadtbevölkerung können wir deshalb nicht so tun, als wären wir noch im Jahr 2007 oder 2009 oder 2010. Wir sehen es als unsere Pflicht und Aufgabe an, uns mit den realen Gegebenheiten im Jahr 2018 auseinandersetzen, und das auf der Basis geltenden Rechts und gültiger Verträge. Und dabei können wir weder so tun, als habe es zwischenzeitlich keine politischen und gerichtlichen Entscheidungen gegeben, noch können wir ignorieren, dass Planung und Bau von Stuttgart 21 deutlich vorangeschritten sind, trotz vieler Probleme, offener Fragen, bestehender Risiken und noch immer nicht planfestgestellter Abschnitte. Wir Grünen haben uns immer dafür eingesetzt, dass zuerst alle Planfest- stellungen, baurechtlichen und finanziellen Fragen geklärt sein müssen, ehe mit dem Bau begonnen werden darf. Wir konnten uns damit aber weder bei der Bahn noch gegenüber den politischen Mehrheiten durchsetzen.

Ich darf Sie daran erinnern, dass wir Gegner von Stuttgart 21 noch bei keiner Wahl, weder auf Bundes- ebene, noch auf Landesebene, noch in der Region oder in der Stadt Stuttgart eine Mehrheit erringen konnten. Auch Ihre Bewertung der Volksabstimmung 2011 ist aus unserer Sicht rechtlich und politisch falsch. Wenn die Landesregierung dem Wahlvolk einen Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Mitfinanzierung von Stuttgart 21 vorlegt und die Befürworter des Ausstiegsgesetzes nicht nur das erforderliche Quorum verfehlen, sondern auch bei den Mehrheitsverhältnissen und sogar in Stuttgart klar unterliegen, dann hat das selbstverständlich rechtliche und politische Folgen. Rechtlich gesehen bleibt es bei der beschlossenen Beteiligung des Landes an der Finanzierung des Projektes und bei den geschlossenen Verträgen mit den anderen Finanzierungspartnern. Das ist nicht nichts, sondern das bindet die Landesregierung an alle vorangegangenen Beschlüsse des Landtags und selbstverständlich an alle geschlossenen Verträge. Politisch ist die Volksabstimmung ebenfalls von weitreichender Bedeutung. Bis zum Regierungswechsel im Land 2011 gab es mehrere Versuche, in Stuttgart einen Bürgerentscheid über Stuttgart 21 herbeizuführen. Wir Grünen haben mehrere dieser Versuche aktiv unterstützt, selbst einen Bürgerentscheid im Stuttgarter Gemeinderat beantragt und als Teil des Aktionsbündnisses 2007 erfolgreich tausende Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Leider sind alle Versuche, einen Stuttgarter Bürgerentscheid herbeizuführen, gescheitert – und zwar nicht nur politisch an den Mehrheitsverhältnissen im Rat, sondern auch juristisch in mehreren Gerichtsverfahren. Die Volksabstimmung im Land war vor diesem Hintergrund die einzige Möglichkeit, das Wahlvolk einmal direkt über Stuttgart 21 abstimmen zu lassen. Dafür haben wir Grünen nach dem Regierungswechsel 2011 gesorgt, so wie wir es vor der Wahl versprochen hatten.
Sie wissen selbst sehr genau, dass die in Form einer Abstimmung über einen Gesetzentwurf zum Ausstieg des Landes aus der Finanzierung von Stuttgart 21
durchgeführte Volksabstimmung von 2011 der damals politisch und rechtlich einzig gangbare Weg war, ein direktdemokratisches Votum durchführen zu können. Es war allen Beteiligten klar, dass diese Abstimmung politisch weit mehr Bedeutung hatte, als es der bloße Gesetzesinhalt hergeben konnte. Sie war auch ein grundsätzliches Votum über Stuttgart 21. Das damalige Aktionsbündnis hatte sich dementsprechend aufgestellt und auch klar zum Ausdruck gebracht, dass man das Ergebnis der Volksabstimmung akzeptieren werde. Denn es war klar, dass das Projekt nicht fortgesetzt worden wäre, wenn sich eine Mehrheit der Baden-Württember- ger mit der erforderlichen Zahl der Stimmen für das Ausstiegsgesetz entschieden hätte. Und es war auch undenkbar, dass die übrigen Finanzierungspartner das Projekt fortgesetzt hätten, wenn das Land auf der Grundlage einer Volksabstimmung aus der Finanzierung ausgestiegen wäre. Das Aktionsbündnis hat damals scharf kritisiert, dass der damalige Oberbürgermeister Schuster angekündigt hatte, gegen einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung klagen zu wollen. Mehr Bekenntnis zur Akzeptanz der Volksabstimmung konnte es von Seiten des Aktionsbündnisses ja wohl kaum geben! Vor diesem Hintergrund hat die Volksabstimmung dem Projekt Stuttgart 21, insbesondere durch das Abstim- mungsergebnis in Stuttgart, die unter den gegebenen rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen höchst mögliche Legitimität verliehen – so schmerzlich dies für uns Gegner auch sein mag. Dementsprechend stehen auch wir Grünen nach wie vor zur damaligen Zusage, das Ergebnis der Abstimmung zu akzeptieren. Aber genauso selbstverständlich gilt für uns auch nach wie vor der Kostendeckel. Die diesbezüglichen Aussagen bezogen sich immer und nur auf die Finanzierungsanteile von Land und Stadt, schließlich kann niemand in Stadt und Land darüber befinden, wie viel Eigenmittel die Deutsche Bahn AG in das eigenwirtschaftliche Projekt Stuttgart 21 investieren will. Das kann nur der Eigentümer Bund.

Dass das Projekt wesentlich teurer werden würde und dass es Probleme bei der Umsetzung und mit dem Zeit- plan geben würde, haben wir vor der Volksabstimmung und vor jeder Wahl, deren Ausgang noch Einfluss auf das Projekt haben konnte, mehr als deutlich gesagt. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich dennoch immer für das Projekt entschieden. Das haben wir als gute Demokraten zu akzeptieren. Wir Grünen werden aber weder im Land noch in der Stadt für eine Beteiligung an Mehrkosten von Stuttgart 21 stimmen, die über die vertraglich zugesagte Kostenbeteiligung hinausgeht. Genau aus diesem Grund hat die Bahn Stadt und Land ja auch verklagt. Eine solche Klage allein kann aber kein Grund sein, klein beizugeben, wie Sie das vorschlagen. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass Stadt und Land diesen Prozess gewinnen können. Beeinflussen können wir die Gerichtsentscheidung aber nicht, und das ist auch gut so.

Wir haben großen Respekt vor dem Engagement und der fachlichen Expertise derjenigen, die aus K21 das Konzept Umstieg 21 entwickelt haben. Wir bitten aber um so viel Ehrlichkeit, zuzugeben, dass der Umstieg rechtlich, politisch völlig unrealistisch und auch technisch problem- behaftet ist. Vor allem sollten die Vertreterinnen und Vertreter des Umstiegskonzepts ehrlicher sein, als es die Bahn und die Befürworter des Projekts Stuttgart 21 waren und sind. Auch Umstieg 21 ist mit erheblich Unwägbarkeiten, Problemen und Kostenrisiken behaftet. Nicht in der Dimension wie Stuttgart 21, aber doch in erheblichem Umfang. So zu tun, als wäre es eine politisch, rechtlich und technisch einfache und billige Lösung, ist nicht sehr viel seriöser als die Werbesprüche für Stuttgart 21. Das frühere Aktionsbündnis war auch deshalb mit seinem Gegenkonzept K21 so schlagkräftig, weil es immer um eine faktenorientierte, sachliche und politisch seriöse Argumentation gerungen hat. Davon ist beim Umstiegs- konzept des Restbündnisses leider nicht mehr viel übrig geblieben.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Stopper

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Jochen Stopper
Stadtrat
Landeshauptstadt Stuttgart
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

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8.2.2018

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4 Antworten zu Verträge sind einzuhalten: Antwort der Grünen

  1. Helmut Strenger sagt:

    Schaden vom Land fernhalten ist das Ziel der Regierung und der Bürgerbewegung gegen S 21.
    Die Ziele sind die gleichen aber die Strategie ist unterschiedlich.
    Herr Stopper hat einen sehr guten Einblick in die Denkweise und Argumentation der Regierenden S 21 Gegner gegeben. Vielen Dank.

    Die Aussage:
    „…Stuttgart 21 ist zum Schaden des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger …“
    hat sich für die Bürgerbewegung gegen S 21 und für viele nicht mehr aktive S 21 Gegner schon längst bestätigt.

    Daher die Forderung Ausstieg statt ein S 21 Schadbahnhof.
    Der Vorteil:
    Gigantische Investitionen für den Rückbau der Infrastruktur werden eingespart und die DB-AG daran gehindert dass sie einen ihrer besten und sehr wichtigen Bahnknoten in Stuttgart zerstört (er galt als besonders pünktlich und leistungsfähig)

    Der Ausstieg wäre trotz aller demokratischer Legitimation vermutlich längst erfolgt, wenn nicht Frau Dr. Merkel die S 21 Patenschaft übernommen hätte. Wegen machtpolitischen Überlegungen hat sie vermutlich vergessen, dass sie auch die Wirtschaftlichkeit von S 21 gefordert hat.

    Die Argumente unter „NEIN ZUM S 21-Kündigungsgesetz“
    aus der Info der Landesregierung von 2011 waren reine Wahl Propaganda und haben sich als Täuschung und Lüge herausgestellt (Aussagen zur Planung zu den Kosten zur Leistungsfähigkei und Sicherheit).
    Die Mehrheit ist auf das präsentierte Märchen hereingefallen was bei der
    Interessenslage zu erwarten war.
    Als Blanko Scheck für den Bedingungslosen Weiterbau war die VA allerdings nicht gedacht.

    Die S 21 Unterstützer haben die Propaganda für Stuttgart 21 verinnerlicht und halten sie für die Realität. da kommen sie nur schwer wieder heraus aber die Realität siegt immer über Selbsttäuschung, bleiben wir dran.

    Problematisch an diesem Projekt ist meiner Meidung nach:

    -Die DB-AG zerstört einen ihrer besten und sehr wichtigen Bahnknoten in Stuttgart (er galt als besonders pünktlich und leistungsfähig). Die tatsächlich überlasteten Bahnknoten im Deutschen Netz werden nicht optimiert.

    – Ohne S 21 und mit der Optimierung der bestehenden Bahn Infrastruktur eröffnen sich preiswertere Bauflächen.

    – In Stuttgart werden Gigantische Investitionen eingesetzt – für den Rückbau der Infrastruktur. (Für ein Tunnelbauprogramm, da der Kostenanteil für die neuen Bahnhöfe nur ca. 8 % an den Gesamtkosten)

    – Zeitgewinn durch S 21 ca. 4 Minuten ohne Halt am Flughafen. S Bahn Ausbau sinnvoller satt Mischverkehr auf den Fildern. (Übrigens: Fahrzeit Stuttgart – München 1995: 2:01 Std.; 2010: 2:20 Std.)

    – Großprojekte sind Groß-Interessen-Projekte, Bürger-Interessen stehen immer häufiger denen der Betreiber entgegen.

    – Stuttgart 21 ist in punkto Täuschung der Öffentlichkeit, Zynismus und politischer Verantwortungslosigkeit ein einmaliges Projekt

    – Durch die hohe Gleisneigung (6,5 Meter im Bahnhof) entsteht ein Sicherheitsrisiko und wichtige Funktionen eines Bahnhofs entfallen.

    – Sicherheitsmängel, unzureichender Brandschutz, keine Rampen, Störanfälligkeit, z.B. durch fehlende Redundanzen
    – Die Bahn wollte S 21 nicht. 1992 wurde auf drängen der Landespolitik S 21 trotzdem weiterverfolgt. Hauptziel der Politiker waren und sind Immobilienprojekte mit Investoren.
    (Quellen u.a. Vortrag „S21 und kein Ende – Deutschland und seine Großprojekte“
    am 4.6.2014 in Schorndorf von Prof. Dr. Wolfgang Hesse)

  2. mental sagt:

    so so, wir müssen also ehrlicher sein als der Vertragspartner. Totaler wahnsinn.

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