Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen S21 vom 5.5.2019
„Große Wendlinger Kurve“ macht S21 nur etwas weniger schlecht
· Weiterhin keine Verbindung von Tübingen nach Ulm
· Kostendeckel durch Hintenrum-Finanzierung erneut überschritten
· Führung der Neubaustrecke Richtung Plochingen viel wichtiger
Das Aktionsbündnis gegen S21 zeigt sich erstaunt, dass die sog. Große Wendlinger Kurve, deren Finanzierung nun vereinbart wurde, von Verkehrsminister Hermann und Medien als großer Fortschritt für den Schienenverkehr und als Anschluss des Neckartals an die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm gefeiert wird.
„Tatsächlich werde hiermit lediglich der Verkehr aus Richtung Tübingen an den Flughafen angeschlossen. Für eine Fahrt nach Ulm müssten die Tübinger*innen trotz dieser „großen“ Kurve erst 15 km von Wendlingen zum Flughafen fahren und dort einen der wenigen am Flughafen haltenden Züge nach Ulm besteigen, um dann diese 15 km wieder zurück über Wendlingen Richtung Ulm zu fahren – also 30 km Umweg für 57 km Fahrt.“, so Martin Poguntke vom Aktionsbündnis. Der Schaden für die Region, den das Schienenrückbau-Projekt S21 anrichtet, werde lediglich etwas gemildert.
Da diese Ergänzung fraglos Teil des Projekts S21 ist, stellt die Beteiligung von Land und Region an dessen Kosten eine Hintenrum-Finanzierung und erneute Überschreitung des auch von den Grünen immer beschworenen „Kostendeckels“ dar. Das Land leistet hier zusätzliche Zahlungen für S21 – und trägt zudem das Risiko von Kostensteigerungen, die angesichts des dortigen kiesigen Baugrunds sehr wahrscheinlich eintreten werden.
Viel wichtiger als diese Kurve wäre es, bei Wendlingen eine zweigleisige Verbindung von Ulm Richtung Plochingen zu schaffen. Durch diese Führung durchs Neckartal würde die Neubaustrecke viel besser genutzt für die unabsehbare Übergangszeit, bis sie in den vielleicht nie in Betrieb gehenden Tiefbahnhof geleitet werden kann. Zudem wäre damit dauerhaft eine Ausweichstrecke vorhanden, wenn ein Tunnel zum Tiefbahnhof wegen zu erwartender Sanierungsarbeiten oder Pannen gesperrt werden müsste. Da es sich auch hierbei um eine Mängelbeseitigungspflicht der DB handelt, sind auch diese entstehenden Mehrkosten alleine von ihr zu tragen.