Wichtiger juristischer Hinweis für Fahrgäste der deutschen Bahn …

Der ehemalige Staatsanwalt und Richter Dieter Reicherter bittet um folgende Veröffentlichung:

Wichtiger juristischer Hinweis!

Infolge des Feiertags ist weitgehend untergegangen, dass Herr Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer wegen der ausufernden Kosten des Projekts Stuttgart 21 heute mit sofortiger Wirkung eine Notverordnung in Kraft gesetzt hat. Demnach wird bundesweit auf jede bei der Deutschen Bahn erworbene Fahrkarte ab sofort ein sogenanntes "Notopfer für Stuttgart 21" in Höhe von zwei Euro erhoben.

Bei Vorauszahlung von 100 € wird jedoch ein Berechtigungsschein ausgestellt, wonach der Inhaber das gesamte Jahr 2013 berechtigt ist, ohne jeweilige Entrichtung des Zuschlags Fahrkarten zu erwerben.

Der Berechtigungsschein kann nur heute direkt beim Herrn Verkehrsminister bestellt werden unter: peter.ramsauer@bundestag.de

Die Ausgabe der Berechtigungsscheine erfolgt durch den Herrn Sprecher des Kommunikationsbüros Wolfgang Dietrich persönlich. Für die Aushändigung ist es erforderlich, mit ihm einen Termin zu vereinbaren über seine persönliche Assistentin unter: miriam.schimmele@cdu.landtag-bw.de miriam.schimmele@bahnprojekt-s-ulm.de

Die ersten hundert Anmelder werden vom Herrn Projektsprecher eine Einladung zur Einweihung des neuen Tiefbahnhofs erhalten.

Ich bitte, diese wichtige Information an möglichst viele Betroffene weiterzuleiten.

Dieter Reicherter
Althütte

UPDATE: Weitere spannende Details zu den ausufernden Kosten von Stuttgart 21 lesen Sie HIER.

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Eine Antwort zu Wichtiger juristischer Hinweis für Fahrgäste der deutschen Bahn …

  1. Ute sagt:

    April, April … 🙂

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