Am Donnerstag, 3. März 2016, wurde der langjährige K21-Aktivist Karl Braig festgenommen und zur Erzwingungshaft in die Justizvollzugsanstalt Stammheim gebracht.
Erzwingungshaft ist nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach der Strafprozessordnung. Die Haft ist keine Strafe für eine begangene Ordnungswidrigkeit, sondern sie stellt ein Beugemittel dar. D. h. mit dieser Maßnahme soll der/die Zahlungsunwillige zur Zahlung gezwungen werden (im Mittelalter nahm man dazu Daumenschrauben). Die Erzwingungshaft ist also ein Mittel, den Willen des Betroffenen zu brechen. Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn eine Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. Karl Braig war auf die Erzwingungshaft hingewiesen worden, sodass er seit Monaten damit rechnen musste, dass die Haft vollzogen wird.
Seit Donnerstag befindet sich Karl Braig „auf 46“ in Stammheim. Die Haft ist bis Sonntag, 13. März angeordnet. Im Moment wird versucht, für die kommende Woche ein Besuchsrecht zu erwirken. Dies ist insofern schwierig, als für Braig ein „Besuchsrecht mit Überwachung“ angeordnet wurde, d. h. es muss ein Beamter bei dem Besuch von Freunden und Angehörigen anwesend sein. Da alle Überwachungsbeamten für die nächsten 14 Tage ausgebucht sind, kann für Braig das Besuchsrecht nicht in Anspruch genommen werden. Somit kann ein dem Inhaftierten zustehendes Recht aus organisatorischen bzw. Personalgründen nicht wahrgenommen werden. Für den Inhaftierten bedeutet dies eine Erschwerung der Erzwingungshaft und eine zusätzliche Strafe. Es gibt allerdings eine vage Hoffnung, dass mit Bewilligung der Anstaltsleitung für einen einmaligen Besuch von drei Personen die Überwachung ausgesetzt wird. Da dies die persönliche Entscheidung eines einzelnen Entscheidungsträgers ist, ist erst Anfang der Woche klar, ob ein Besuch gestattet wird.
Unabhängig davon ist wichtig, dass Karl Braig Kontakt zu dem „Draußen“ erhält, und zwar in Form von Karten oder Briefen. Aus Inhaftierungen von anderen K21-Aktivisten wissen wir, wie wichtig Post von draußen ist.
Schreibt also an
Karl Braig, JVA Stuttgart-Stammheim, Asperger Str. 60, 70439 Stuttgart.
Karl Braig war diese Erzwingungshaft angedroht worden, so dass er damit rechnen musste, ab Herbst 2015 nach Stammheim gebracht zu werden. Für diesen Fall hatte er im September 2015 eine Erklärung vorbereitet und hinterlassen, in der er die Gründe für seine Weigerung der Zahlung von Bußgeldern im Zusammenhang mit Stuttgart 21 darlegt. Wir veröffentlichen hier seine Erklärung: weiterlesen











