Bedrohte Trauerweide in Stuttgart-Feuerbach am S-Bahnhof
Dass die Stadt Stuttgart „Feinstaubhauptstadt Deutschlands“ ist, ist messtechnisch bewiesen. Dass Bäume Feinstaubfilter Nr.1 sind und für den Sauerstoffhaushalt der Bevölkerung zuständig, ist auch wissenschaftlich bewiesen. Doch Letzteres interessiert in Stuttgart nicht. Zumindest nicht diejenigen, die für die Einhaltung der Gesetze zuständig sind. Zur Erinnerung: Es heißt in Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …“. Selbiges steht übrigens auch in Artikel 3a der Baden-Württembergischen Landesverfassung.
Nun wissen wir ja, dass beim Bau von Stuttgart 21 Teile des Grundgesetzes und der Landesverfassung durch das übergeordnete Baurecht außer Kraft gesetzt sind. Ausnahmeregelungen, geschwärzte Texte und Widersprüche dokumentieren auf anschauliche Weise das Zitat von EU-Kommissar Juncker „Wenn es ernst wird, muss man lügen.“
Bäume werden im Stadtgebiet gefällt, wie´s den „Vorhabenträgern“ passt. Auch wenn ein Baustellenbereich wegen nicht vorhandener Baugenehmigung stillgelegt ist, werden hier Bäume umgelegt. Aber nicht nur das Baurecht toppt das Grundgesetz, es ist auch die Dreistigkeit von Projektförderern, die in Stuttgart über der Verfassung steht. Ein Beispiel für die Allmacht von angeblichem Baurecht ist der Umgang mit dem Thema „Trauerweide in Feuerbach“. Hier, am S-Bahnhof, der einmal den Beginn der Tunnelröhren markieren soll, steht seit fast 80 Jahren ein für Feuerbach Identifikation stiftender Baum: DIE Trauerweide. Generationen von Bürgern ist er lieb geworden und war er ein morgendlicher Gruß, wenn sie zur Arbeit gingen und wieder heimkamen. Die Trauerweide gehört zu Feuerbach, sie ist „ein Bürger Feuerbachs“. Vom Frühjahr bis Herbst bleiben die Menschen stehen, wenn der Baum seine viele Meter langen, weit ausladenden Zweige mit den schmalen Blättern im Wind schwingen lässt. Weit und breit gibt es keine vergleichbare Trauerweide. weiterlesen