Rede von Jörg Lang, Rechtsanwalt in Stuttgart. Er beschäftigt sich u.a. im Buch "Politische Justiz in unserem Land" mit dem Zustand der Justiz im Verhältnis zu Stuttgart 21.
Politische Justiz und Stuttgart 21
Danke für die Einladung. Ich möchte aus Anlass des 4. Jahrestags des unseligen Schwarzen Donnerstag zum Thema Politische Justiz und Stuttgart 21 sprechen.
Gemeinsam mit anderen habe ich das Buch „Politische Justiz in unserem Land“ veröffentlicht, das sich mit diesem Thema befasst. Die Auseinandersetzungen um Stuttgart 21 und die Rolle der Justiz dabei sind ja kein Einzelfall.
Was verstehen wir unter politischer Justiz? Zunächst ist und wird das Recht insgesamt ebenso wie die Arbeitsweise der Justiz immer auch politisch bestimmt. Dies gilt auch in einem demokratischen Rechtsstaat – und wir sollten froh sein, dass das heutige Deutschland dem Grunde nach ein solcher Rechtsstaat ist. Recht ist kein feststehendes monolithisches System. Es enthält eine Fülle von auslegungsbedürftigen Rechtsbegriffen wie etwa den der „Gewalt“, des „demokratischen Rechtsstaats“ oder des „Verteidigungsfalls“. Sie werden von Richtern und Richterinnen und Behörden ausgelegt, die ihrerseits von gesellschaftlichen und politischen Urteilen und Vorurteilen geprägt sind. Dies ist an sich unvermeidlich, zumal sich auch die Anschauungen in der Gesellschaft selbst ändern. Schon hier zeigt sich aber, wie wichtig es ist, dass eine demokratische Öffentlichkeit ihre Meinungen und ihre Stimme nicht nur im Parlament und Medien sondern eben auch durch öffentliche Demonstrationen kundtut. Die mächtigen Demonstrationen der Friedensbewegung oder auch der Anti- Atomkraft Bewegung haben beispielhaft gezeigt, dass dadurch tatsächlich die öffentliche Meinung maßgeblich beeinflusst werden kann, und in der Folge auch die Praxis von Justizorganen, und zwar durchaus in einem positiven demokratischen Sinn.
Von politischer Justiz im engeren und dabei negativen Sinn sprechen wir aber, wenn die Justizorgane eines Staats ihre eigentliche Aufgabe ins Gegenteil verkehren. Eine wesentliche Aufgabe einer unabhängigen Justiz – und gerade deswegen soll sie von Verfassungs wegen unabhängig sein! – ist, dass sie im Interesse der einzelnen Bürgerinnen und Bürger wie der Allgemeinheit die Macht der Herrschenden in einem Staat kontrolliert und einschränkt, und darunter auch die Macht der wirtschaftlich Mächtigen, heute insbesondere des Großkapitals. Mit politischer Justiz haben wir es dann zu tun, wenn umgekehrt Richter und Richterinnen und in ihrem Umkreis Staatsanwaltschaft und Polizei, sich ihrerseits mit den Interessen der Mächtigen in Staat und Wirtschaft identifizieren und dies in ihrer Rechtsprechung und Rechtspraxis umsetzen.
Die deutsche Geschichte kennt leider eine Kette von solchen Entwicklungen: Im Kaiserreich war die Justiz zuletzt eine Kaste des Obrigkeitsstaats. Während der Weimarer Republik identifizierten sich die Mehrzahl der Juristen und Juristinnen mit der Reaktion und entschieden gegen die Demokratie. Vor allem wurden dann während der Herrschaft des Nationalsozialismus auch die Justiz und viele einzelne Juristen zu Wegbereitern und Handlangern des Faschismus. Nach dem Sieg über den Faschismus aber wurden Nazitäter nur schleppend oder gar nicht verfolgt. Und kein Nazi-Richter wurde seinerseits wegen der zum Teil unglaublichen Terrorurteile verurteilt. Andererseits spielte die Justiz dann im Kalten Krieg, im Zusammenhang beispielsweise mit dem KPD- Verbot oder bei der Verhängung der so genannten Berufsverbote eine maßgebliche Rolle bei der Durchsetzung der herrschenden Politik.
In Württemberg und Baden wurde nach Krieg und Niederlage des Faschismus die Arbeit der Justiz zunächst maßgeblich von liberalen und antifaschistischen Juristen wie Richard Schmid oder Fritz Bauer geprägt. Die Wahl zweier maßgeblicher ehemaliger NS-Juristen hintereinander zu Ministerpräsidenten (Kurt Georg Kiesinger und danach noch weit schlimmer der ehemalige Marinerichter Hans Filbinger, der erst 1978 nach der Aufdeckung verschiedener unsäglicher Todesurteilen zurücktreten musste) markierten dann auch für den Justizapparat eine Wende im Land.
Und in den Folgejahren taten sich gerade baden- württembergischen Staats- und Justizorgane immer wieder bei der Verfolgung von Teilnehmern an Sitzblockaden gegen Atomkraftwerke und Atomraketen oder beispielsweise von Verweigerern weiterlesen