Video: Tunnelanschlag Steinbühltunnel (NBS, Hohenstadt)

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Presseerklärung Aktionsbündnis zum Bürgerbegehren-Urteil

Stuttgart 21: Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung kann endlich höchstrichterlich geprüft werden!

Stellungnahme des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2013

Stuttgart, 19.7.2013: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit dem heute zur Mischfinanzierung von Stuttgart 21 erlassenen Urteil (7 K 4182/11) zwar die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen, aber zugleich die Berufung gegen das Urteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht darin eine „hervorragende Chance, die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung im Instanzenweg höchstrichterlich zu klären und damit den Ausstieg aus dem Projekt für Stadt und Land unabweisbar zu machen“, wie Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper erklärt.

Eisenhart von Loeper sagt weiter, das Stuttgarter Verwaltungsgericht verdiene große Anerkennung: Es habe das Bürgerbegehren ernst genommen, die Vereinbarkeit der Mitfinanzierung der Bundesaufgabe Stuttgart 21 mit dem Grundgesetz durch Stadt und Land substantiell klären zu lassen. Allerdings habe sich das Gericht in seinem Urteil auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1989 gestützt, die, so von Loeper, einen nicht vergleichbaren Fall der Amtshilfe betreffe und nicht in Zweifel stelle, dass das Grundgesetz kompetenzüberschreitende, käufliche Entscheidungen zwischen Bund und Land strikt verbiete.

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht in dem Urteil „einen großen Sprung nach vorn“, so Eisenhart von Loeper, und die Botschaft an die Deutsche Bahn und an die Politik, „von dem toten Pferd Stuttgart 21 abzusteigen“. Wer das zu spät registriere, werde daran Schaden nehmen.

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Videos von der abgebrochenen GWM-Erörterung

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3 Jahre Mahnwache: Gruppenfoto

Gestern beim Fest zum 3. Geburtstag der Mahnwache wurde ein Gruppenfoto mit allen Anwesenden gemacht, die in den letzten drei Jahren Mahnwachendienst gemacht haben.

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Foto: Thomas Igler, weitere Fotos vom Fest

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BUND Presseerklärung: Bauzeitenverlängerung bei S21 und Grundwassermanagement

Bei der chaotischen Erörterungsverhandlung über das Grundwassermanagement von Stuttgart 21, die bekanntlich gestern Nachmittag mit einem Abbruch des Verfahrens wegen Befangenheit des Sitzungsleiters endete, ging im Trubel eine ganz wichtige fachliche Aussage der Bahn unter:

Kurz vor Beendigung der Erörterung räumte der für das Grundwassermanagement verantwortliche Bahnvertreter Diplom-Ingenieur Gerrit Enge ein, dass es bei einer Verlängerung der Bauzeit von Stuttgart 21 kein Szenario gibt, ob dann die beantragten Abpumpmengen von 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser ausreichen. Auf mehrmaliges Nachfragen, in wie weit man selbst bei einer geringfügigen Bauzeitenverlängerung um ein halbes Jahr ohne neue Genehmigungsverfahren auskomme, wich der Bahnvertreter Enge mit der immer gleichen Antwort aus, dass die Bauherrin DB von keiner Bauzeitverlängerung ausgehe.

„Wer behauptet Stuttgart 21 komme ohne Bauzeitenverlängerung aus, lebt nach den bisherigen Erfahrungen, nicht in dieser Welt“, sagt BUND Regionalgeschäftsführer Gerhard Pfeifer.

Längere Bauzeiten bedeutet logischerweise, dass die Pumpen länger laufen und damit dem Stuttgarter Talgrund mehr Wasser entnommen werden muss. Deshalb kann nach Auffassung des BUND, aufgrund der unklaren Situation hinsichtlich Bauzeitenplan, nicht mit der genehmigten Wasserentnahme von 3 Millionen Kubikmeter begonnen werden, weil dadurch ein Sachzwang entsteht. Solange die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen unter Berücksichtigung eines Bauzeiten-Verlängerungspuffers nicht final vorliegen, darf die Bahn keine Gruben aufmachen und Wasser abpumpen.

Pfeifer abschließend: „Beim Schutz der einzigartigen Stuttgarter Mineralwasservorkommen verbieten sich jegliche Experimente und eine Bauen auf Verdacht nach dem Motto, dass es am Schluss schon irgendwie klappen wird.“

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Medienberichte 14.-18.7.

Tagesthemen aus Baden-Württemberg
dpa: Stuttgart 21: Verhandlungsführer muss gehen
dpa: Nach Erörterungsstopp zu Stuttgart 21 Leiter abgelöst
dpa: Vor Gericht - S21-Gegner wollen Bürgerbegehren durchboxen
dpa: Prozesse: Stuttgart-21-Gegner wollen Bürgerbegehren durchboxen
SWR: Erörterung zu S21-Grundwassermanagement: Sitzungsleiter stolpert über Internetbeitrag
SWR: Bauarbeiten S21: Einige Züge umfahren Stuttgart
DP: Die Wut der Bürger
TAZ: Portraits von S21-Protestlern: Resignieren? Niemals!
Radio Utopie: Öffentliche Verhandlung vor Verwaltungsgericht Stuttgart über Bürgerbegehren gegen S21
KONTEXT: "Atmosphäre der Hörigkeit"
KONTEXT: An einer Katastrophe vorbeigeschrammt
KONTEXT: Das "sichtbare Herz des Widerstands"
KONTEXT: Stadt unter Strom
StZ: S21: Gericht prüft erneutes Bürgerbegehren
StZ: Erörterungsprozess zu Stuttgart 21: Sitzungsleiter stolpert über S21-Bekenntnis
StZ: Kommentar zum Erörterungsprozess: Schmalzls Blamage
StZ: Interview zu S21: Porr baut kein Betonwerk auf den Fildern
StZ: Kommentar zu Stuttgart 21: Unsouveräne Inszenierung
StZ: Anhörung um Stuttgart 21: Flut von Befangenheitsanträgen zum Auftakt
StZ: S21: Erneute Klage gegen Mischfinanzierung
StZ: S21 Gleisverlegungen: Am Bahnhof ist Aufmerksamkeit gefragt
StZ: S21: Theater um das Grundwasser
dpa: Neuer Querbahnsteig für Stuttgart 21: Fahrpläne werden geändert
dpa: S21: Tülay Schmid übernimmt Patenschaft für den Fildertunnel
StN: Vorwurf der Befangenheit: Erörterung zu Stuttgart 21 wird wiederholt
StN: Vorwurf der Befangenheit: Erörterung zu Stuttgart 21 abgebrochen
StN: Stuttgart 21: Bahn macht bei S21 Druck auf Behörde
StN: Stuttgart 21: BUND will S21-Erörterung kippen
StN: Stuttgart 21: Über stark erhöhte Grundwasserentnahme schweigen Behörden
StN: Gablenberg und S21: Tunnel erschwert die Sanierung
StN: Treffen im Nordbahnhofviertel: S 21-Stammtisch soll Fragen der Anwohner klären
ZVW: Rundschlag: Kögel und Riedel, schaumgeboren
european-news-agency: 94.694.400 Sekunden oder kurz gesagt 3 Jahre Mahnwache
PC: Stuttgart 21: Kritiker ziehen gegen Mischfinanzierung vor Gericht
SB: Großflächenplakate geplant: Stuttgarter CDU verzichtet auf Merkel-Auftritt

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Presseerklärung: Drei Jahre Mahnwache gegen Stuttgart 21 – Tag und Nacht

Längste Dauermahnwache: Großes Fest am Jahrestag

Stuttgart, 17. Juli 2013: Die Parkschützer feiern am Mittwoch, 17.07.2013 ab 17:07 Uhr das dreijährige Bestehen der Mahnwache gegen Stuttgart 21 – die längste Dauermahnwache, die es in der Bundesrepublik je gegeben hat! Zum Geburtstagsfest im ‚Berger Festzelt‘ in Stuttgart-Bad Cannstatt tritt der Tübinger Langstreckenläufer und Olympiasieger Dieter Baumann auf – mit einem Kabarett-Programm zum Thema ‚Durchhalten‘. Zu den Gratulanten gehören auch der Kabarettist Peter Grohmann sowie die Musikerinnen Rike Kohlhepp (Geige) und Susanne Schempp (Mezzosopranistin der Gruppe Honey Pie).

„Die Bereitschaft aus der Bevölkerung, nach drei Jahren S21-Protest ehrenamtlich und freiwillig an der Mahnwache mitzuarbeiten, ist nach wie vor ungebrochen“, sagt Sabine Schmidt vom Organisationsteam der Mahnwache. „Was wir hier am Stuttgarter Hauptbahnhof, inmitten der sichtbaren Stadtzerstörung durch Stuttgart 21 jeden Tag erneut vollbringen, ist eine unglaubliche Leistung bürgerschaftlichen Dauerengagements,. Die Mahnwache ist auch weiterhin das sichtbare Herz des Widerstandes gegen den Tunnelbahnhof. Die Mahnwache ist da, wo Oben ist, mittendrin, Tag und Nacht.“
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Fotos von der abgebrochenen GWM-Erörterung

Fotos: Wolfgang Rüter

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Rede von Dr. Eisenhart von Loeper bei der 180. Montagsdemo

Beitrag von RA Dr. Eisenhart von Loeper, Aktionsbündnis gegen S21, bei der 180. Montagsdemo am 15. Juli 2013

Bürgerbegehren bringt S21 vor Gericht zum Kochen - Verfassungsverstoß der Mischfinanzierung beim Milliardenfiasko Stuttgart 21

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Freundinnen und Freunde,

das gab es noch nicht: Erstmals wird am Mittwoch, 17. Juli ab 9.30 Uhr im Stuttgarter Verwaltungsgericht aufgrund unseres Bürgerbegehrens die Frage verhandelt, ob die Zuschussfinanzierung der Landeshauptstadt zu Stuttgart 21 verfassungswidrig ist. Wir sagen: Das Grundgesetz verbietet es, dass sich ein reiches Land eine Bundesaufgabe als Prestigeprojekt ködert. Verträge solcher Art sind verfassungswidrig und nichtig.

Leider hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart vor vier Jahren gegen das erste Bürgerbegehren entschieden und die Fragestellung der verfassungswidrigen Mischfinanzierung damals gar nicht gesehen. Es hat damals immerhin aber bescheinigt, dass auch eingegangene Verträge bei einem Wegfall ihrer Geschäftsgrundlage kündbar seien.

Die Gerichtsverhandlung verspricht spannend zu werden. Wir sind in unserer Prozessführung bestens aufgestellt, besonders mit unserem Berliner Rechtsanwalt H.-G. Kluge, der ehemals Richter am Oberverwaltungsgericht und Staatssekretär im Justizministerium war und der sich hier mit uns stark engagiert. weiterlesen

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Videos von der 180. Montagsdemo

Musik zu Beginn: Lokomotive Stuttgart
Anmoderation: Dr. Eisenhart v. Loeper
Zwischenmusik: Lokomotive Stuttgart
Zwischenmoderation: Dr. Eisenhart v. Loeper
Termine und Abmoderation: Dr. Eisenhart v. Loeper

Wie inmmer vielen Dank an Walter Steiger

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Rede von Prof_in. Dr_in. Yvonne P. Doderer bei der 180. Montagsdemo

Rede von Prof_in. Dr_in. Yvonne P. Doderer bei der 180. Montagsdemo am 15.7.2013

„Recht auf Stadt“

Liebe Bürgerinnen, liebe Mitstreiter_innen gegen Stuttgart 21,

auch heute noch meinen viele, es ginge bei Stuttgart 21 nur um einen Bahnhof. Dabei ist der geplante Tiefbahnhof mit einem Flächenverbrauch von weniger als einem Drittel der Gesamtfläche von Stuttgart 21 nur der klebrige Zuckerguss eines innerstädtischen Immobiliengeschäfts.

Und bereits heute können wir besichtigen nach welchem Rezept und mit welchen Zutaten hier eine Stadt zusammen gebacken wird. Die Ergebnisse sind so aufgeblasen, geschmacklos und hohl wie die süßen Stückle aus der Billigbackwaren-Fabrik!

Apropos süße Stückle: gleich am Anfang des Weges zu der stadtgestalterischen Vorhölle namens Europaviertel befindet sich eine Backwarenverkaufsstelle. Über der Ladenfront hängt ein Schild mit japanischen Schriftzeichen. Übersetzt steht da: Tod durch Überarbeitung!

Wer könnte damit gemeint sein? Sicher nicht die Architektinnen und Stadtplanerinnen, die sich im Rahmen von Stuttgart 21 verwirklichen!
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Schwabenstreich Berlin immer wieder aktiv

Jeden Mittwoch abend vor dem DB-Tower in Berlin:

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Quelle: Twitter

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