Aktionsbündnis fordert vom Land gerichtliche Klärung der Mehrkosten
Stuttgart, 10. Juni 2013: Der am 5. März 2013 vom Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG beschlossene Weiterbau des Projekts „Stuttgart 21“ ist nur eine Scheinlösung mit gewaltigen und noch immer ungelösten Finanzierungslücken. Dieses Fazit verbindet das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 mit seiner Forderung an das Land Baden-Württemberg, „das Heft des Handelns endlich in die Hand zu nehmen“: Mit einer „negativen Feststellungsklage“ müsse es gerichtlich klären lassen, dass ihm aus der vertraglichen „Sprechklausel“ keine zusätzlichen Zahlungspflichten entstehen. „Denn nach wie vor“, so Bündnissprecher und Jurist Eisenhart von Loeper, „verweigert die Bahn die volle Übernahme der Milliarden, die den Kostendeckel überschreiten“. Zugleich aber wolle das Land keine zusätzlichen, bisher nicht vereinbarten Zahlungen leisten.
In diesem Zusammenhang fordert von Loeper die Landesregierung und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf, ein Gutachten der Juristen zu S 21 von Ende Januar zu beachten. Demnach ist die Bahn ohne eine neue Vereinbarung nicht verpflichtet, S 21 zu vollenden; folglich können Land und Stadt ihre Zahlungen nun aussetzen. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG habe den Finanzrahmen für das Projekt zwar um zwei Milliarden Euro erhöht, wolle aber zugleich das Land in Milliardenhöhe verklagen.
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