Gericht bestätigt: Plakatkorrektur ist ein „ehrliches Anliegen“

Am Donnerstag, 27. Januar, fand ein Prozess gegen S21-Gegner statt, die in Stuttgart-Bad Cannstatt mehrere Werbeplakate der Bahn ("Es stimmt ... Es stimmt aber auch ...") inhaltlich korrigiert hatten. Die Stuttgarter Nachrichten berichten darüber: "Verwarnung für Plakataktion".

Das Wichtigste steht im letzten Absatz: "[Der Staatsanwalt] zeigte sich allerdings ebenso wie die Richterin überzeugt, dass die Angeklagten ein ehrliches Anliegen verfolgt hätten."

Das Stuttgarter Tagblatt berichtet darüber etwas ausführlicher: "Verurteilung 'hehrer' Absichten"

Solche Plakatkorrektur-Aktionen gab es aber nicht nur in Cannstatt, sondern in der ganzen Stadt, hier ein paar Beispiele, die Leben in Stuttgart e.V. zusammengestellt hat. Auch daMax hat zwei Beispiele. Und es gibt jede Menge digitale Korrekturen, die z.B. bei unsere Stadt aufgelistet sind.

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Eine Antwort zu Gericht bestätigt: Plakatkorrektur ist ein „ehrliches Anliegen“

  1. kontrollfeld sagt:

    In dem Zusammenhang hätte man auch mal den Finger in die Wunde legen können, dass mit den Plakaten (und der aktuellen Briefaktion) bewusst fragwürdige Informationen verbreitet werden und eine einseitige Bürgerinformation betrieben wird.

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