Bahn-Grundstücke werden vermessen

Die Stadt lässt nun die von der Bahn erworbenen Grundstücke vermessen. Die Gäubahn ist davon nicht betroffen, wohl aber alle anderen Gleisflächen. Danach soll die Auflassung erklärt werden.

Sollen hier schnell Tatsachen geschaffen werden, bevor das Projekt doch noch kippt?

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4 Antworten zu Bahn-Grundstücke werden vermessen

  1. Buchhalter sagt:

    Ich finde eher den Umstand bemerkenswert, daß sich die Stadt erst jetzt um die Auflassung bemüht, wo sie schon vor 8 jahren bezahlt hat.

  2. Aufgeklärter sagt:

    Soviel ich weiß, geht das mit der Auflassung so nicht. Denn der Betrieb läuft ja noch. Und er läuft so lange, bis S21 unten durch fahren kann. Dann erst ist es möglich, das Stillegungsverfahren einzuleiten. Erst wenn dieses Verfahren erfolgreich verlaufen ist, kann das Grundstück umgedwidmet werden. Vorher nicht. Also keine Angst, während dem laufenden Betrieb gibt es keine Stillegung!

    Ich denke, daß die Vermessung der Wertschätzung des Grundstücks dienen soll. Durch das Erdbeben, welches die Politik und die Bahn bewegt, und das Projekt zum Kippen bringen könnte, wird hier wahrscheinlich die Rückabwicklung vorbereitet.

    Daher werden wir Oben bleiben! Oben ist besser mit Kopf als unten ohne. Oben ist Leben, Licht und Sonnenschein, unten ist nur Langeweile, Dunkelheit und der Tod!

  3. S21-Nein-Danke sagt:

    Das wäre eine interessante These. Vielleicht wollen sie aber auch nur die Kosten für den stark kontaminierten Aushub berechnen… 😐 Die Kosten sind nämlich auch noch nirgends aufgetaucht, was mich schon beim Faktencheck fassungslos schauen ließ – ich erwähnte diesen Umstand sogar mal bei einer Podiumsdiskussion mit einem anwesenden Fachmann, der das ebenfalls für erheblich hielt – in den Faktencheck fand es nicht rein. Das werden erhebliche Kosten sein. Ich hoffe auf deine These.

  4. Sebastian Heinel sagt:

    Immerhin ist es doch aber laut eurer eigenen Stellungnahme so, dass die Gäubahn nicht mitvermessen wird und damit allen Anschein nach, auch in diesem Punkt der Schlichterspruch berücksichtigt wird. Oder irre ich?

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