Einladung: 29. Juni – Verteidiger der Pressefotografen geben Auskunft

Pressefotografen vor Gericht:
Wird die Berichterstattung über den Konflikt um "Stuttgart 21" behindert?

Edmund Haferbeck und Martin Heiming, die Verteidiger der Fotografen geben Auskunft

Termin: Mittwoch, 29. Juni 2011
Ort: Kellerschenke, DGB Haus Theodor-Heuss-Straße 2a,70174 Stuttgart
Beginn: 19:30 Uhr

Hintergrund:
Die Fotografen haben die Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs im vergangenen Jahr begleitet, um sie im Bild festzuhalten.
Polizei und Staatsanwaltschaft sehen darin einen Hausfriedensbruch. Die Polizei hat die Fotojournalisten sogar für mehrere Stunden festgesetzt. In dieser Zeit konnten sie ihre Bilder nicht an die Redaktionen schicken.

Infos zum Fall:
http://21einundzwanzig.de/326/nordflugel-besetzung-prozess-gegen-den-pressefotografen-chris-grodotzki-vertagt

Veranstalter:
ver.di Bezirk Stuttgart
ver.di-Ortsverein Stuttgart, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie
Fachgruppe Journalismus (dju/SWJV)
Fachgruppe Rundfunk, Film, AV-Medien
20110629

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3 Antworten zu Einladung: 29. Juni – Verteidiger der Pressefotografen geben Auskunft

  1. Claudia sagt:

    Nach den heutigen Platzverweisen für cams21- und Presse-Leute ist diese Einladung eine sehr gute Nachricht!

  2. Demokratie schützen sagt:

    Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und muss geschützt werden. Auch ein hohes und schützenswertes Gut ist jedoch dass Eigentum. Es bleibt also das Dilemma welches Grundrecht hier schwerer verletzt wurde.

    Nach kurzem Nachdenken ist die Antwort aber ganz einfach: Die Pressefreiheit verlangt nicht, dass Bilder von allem gemacht werden können. Wäre dem so würde das zu Zuständen führen die sicher keiner möchte.

    Im Übrigen sollten die Herren Rechtsanwälte doch auch mal darüber nachdenken ob sie nicht den Beruf verfehlt haben. Aufgabe eines Verteidigers ist es seinen Mandanten sachlich und neutral vor Gericht zu vertreten. Populistische Auftritte sind damit nicht vereinbar. Wohin würde es denn führen wenn alle Strafverteidiger sich mit ihren straffällig gewordenen Mandanten identifizieren würden ? Das Vertrauen in die Justiz wäre dahin.

    Vielleicht auch mal kurz darüber nachdenken

    • Hans Hase sagt:

      „Es bleibt also das Dilemma welches Grundrecht hier schwerer verletzt wurde.“

      Gut erkannt – und wer den Artikel gelesen hat, anstatt nur seinen Senf hier drunter zu schmieren, hat auch „Das Gericht besteht auf einer Abwägung der beiden Rechtsgüter Pressefreiheit und Hausrecht.“ wahrgenommen. Und diese Abwägung nimmt der Richter vor, nicht ein Hobby-Nachdenker, dessen giftige Ideologie aus jedem seiner pseudo-intellektuellen Beiträge spritzt.

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