S21: Kostenüberschreitung und arglistige Täuschung!

Die Juristen zu Stuttgart 21 haben eine achtseitige Stellungnahme veröffentlicht:

Die Täuschung eines Vertragspartners ist ein vollkommen inakzeptables Verhalten, das in der Wirtschaft und im Privatbereich schwerste Konsequenzen bis zur strafrechtliche Verfolgung mit sich bringt.

Kostenüberschreitung und arglistige Täuschung – Eine Erläuterung zu den Rechtsfolgen.

Dem eiligen Leser wird die Zusammenfassung unter Punkt 3 ab Seite 7 empfohlen.

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9 Antworten zu S21: Kostenüberschreitung und arglistige Täuschung!

  1. Max sagt:

    Fleißig fleißig.Aber denk ab und an auch mal ans Schlafen 😉

  2. Felix sagt:

    Gegen wen kann man Anzeige erstatten?
    Bei wem muß die Anzeige gestellt werden? (Staatsanwaltschaft Stuttgart?)
    Ich würde dies gerne tun!
    Hat evt. schon jemand einen Text vorbereitet?
    Es grüßt der Felix

  3. Janusch Kallenbacher sagt:

    Es fehlt noch das:

    Die Bahn ist eine 100%ige Tocher des Bundes. Also streitet hier nicht Land gegen Bahn, sondern es streitet Land gegen BUND !

    Daraus folgt: Der deutsche Bundestag muß entscheiden, ob überhaupt dies Möglich ist, daß Bundesinteresse gegen Landesinteresse durchgesetzt wird. Oder es muß vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
    Dann kommen aber die Daten vom Bundesrechnungshof ins SPiel, und der hat ja bereits ermittelt, dass S21 deutlich teurer wird !

  4. Michael sagt:

    Soweit ich informiert bin, haben Privatpersonen keine Möglichkeit zu klagen. Was aber passiert wenn der Staatanwaltschaft oder dem Justizministerium diese Informationen vorliegen. Bei Täuschung, Nichtigkeit
    v. Verträgen in dieser Größenordnung? Wer kann sich da ruhigen Gewissens noch wegdrehen und so tun
    als läge dies außerhalb seiner Verantwortlichkeit? Gilt hier noch „wo kein Kläger …“ Ich hoffe, die Juristen
    haben dieses Schreiben nicht nur ins Netz gestellt, sondern auch gleich an entsprechende Medien und
    Verwaltungsorgane gesendet.

  5. Herzlichen Dank, jetzt endlich habe ich das Problem wirklich verstanden 😉

  6. Dieter sagt:

    Es ist ja toll was die Juristen da so alles veröffentlichen nur bei der Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung frage ich mich schon warum die dann das Land nicht verklagen. Sicher das kostet Geld und da frage ich mich warum die Ingenieure 50000 € sammlen wollen für einen Stresstest von K20 ? Das bringt im Zusammenhang mit dem Weiterbau von S21 gar nichts und viele wissen auch das der Kopfbahnhof zumindest nicht weniger leistet. Ja ich weiß er kann einiges mehr leisten ( ich fahre jeden Tag mit dem Zug nach Stuttgart). Ich darf aber hier schon die Frage stellen ob man das Geld nicht sinnvoll bündeln sollte. Es sei denn die Juristen sind nicht wirklich selbst von der These mit der Mischfinazierung überzeugt. Ansonsten klagt doch endliche gegen die Landesregierung oder gegen Kretschmann.

  7. Dieter sagt:

    @Michael
    bei der Mischfinanzierung geht es doch um das Grundgesetz, warum sollte da nicht jeder Klagen dürfen ?

  8. Daniel sagt:

    und was machen die juristen jetzt? werden sie handeln? was kann man tun? was sind die konsequenzen?
    warum handelt die landesregierung nicht?
    ne menge fragen bleiben offen!!

  9. Jon sagt:

    Solche juristischen Kommentare sind für mich juristische Selbstbefriedigung. Hört sich ja alles schön an, aber wer ist Kläger? Wir hören nun seit bald 2 Jahren die Lügen der einen Seite und die faktische Feststellung der damit zusammenhängenden Rechtsbrüche von der anderen Seite. Noch nicht einmal hat dies zu tatsächlichen Anzeigen und Verfahren geführt. Wer ist im Fall der Finanzierungsverträge klageberechtigt und wie wäre das Vorgehen. Gleiches Problem mit der Mischfinanzierung. Wer kann klagen und wer nimmt das endlich in die Hand. Kann eine Verfassungsklage von jedem eingereicht werden oder könnte das die Landtagsfraktion der Grünen machen, falls die ihren Arsch mal endlich hochbekommen, nachdem sie so bequem auf der Regierungsbank PLatz genommen haben?
    Es ist völlig klar, dass der sogenannte Deckel bei 4,5 Milliarden eine reine Augenwischerei der amtierenden Landesregierung ist. Das wird in 15 Jahren, wenn dann alles Geld in den Sand gesetzt wurde, niemanden mehr interessieren, zumal die Grünen, wenn sie sich beim Poker um S21 verzocken, dann sowieso keine Regierung mehr stellen werden.
    Wenn das Verhalten der Mandatsträger den Tatbestand der Untreue darstellt, dann muss man fragen, wer klagt endlich. Es genügt einfach nicht sich im Recht zu fühlen und das durch gefällige Rechtsgutachten belegen zu wollen, man muss auch Recht bekommen und die notwendigen Schritte dazu einleiten.
    Argumentiert ist genug, es gibt einfach nichts mehr zu sagen und die Zwecklosigkeit rationalen Argumentierens ist angesichts der Front von Dummheit, Ignoranz und Lügen auf der anderen Seite längst offensichtlich. Also die Frage an die Juristen: Welche der rechtlichen Fragen ist einigermassen rechtssicher vor Gericht verhandelbar und wer kann das machen.

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