Frage an die Landesregierung: Wird der Schlichterspruch 1:1 umgesetzt?

Sehr geehrte Damen und Herren,
als kritischer Beobachter des Tunnelprojektes „Stuttgart 21" bitte ich Sie um folgende Auskunft:
Gibt es einen Beschluss des baden-württembergischen Landtages, nach dem der Schlichterspruch von Dr. Heiner Geißler vom 30.11.2010 „nicht eins zu eins, sondern nur soweit wie möglich umgesetzt werden soll"? Ggf. bitte ich Sie, mir eine Fundstelle dieses Beschlusses zu benennen.

Meine Anfrage hat folgenden Hintergrund:
Am Montag, den 19.12.2011, fand im Stuttgarter Rathaus eine erste Expertenrunde des sogenannten „Bürgerforums Stuttgart 21" statt. Gegenstand der Sitzung war der Umgang mit den Bäumen im Mittleren Schlossgarten. Bekanntlich hat Herr Dr. Geißler in Ziffer 11.2 seines Schlichterspruchs vom 30.10.2010 vorgeschlagen, dass die Bäume im Schlossgarten erhalten bleiben; gesunde Bäume dürfen nicht gefällt, sondern müssen versetzt werden.
Bekanntlich haben alle Schlichtungsbeteiligten, also auch die Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart den Ziffern 11 und 12 des Schlichterspruchs öffentlich zugestimmt.

Fundstelle des Schlichterspruchs
In der besagten Sitzung des sogenannten Bürgerforums vom 19.12.2011 hat der Moderator, Herr Prof. Ortwin Renn, einleitend erklärt, es gebe einen einstimmigen Landtagsbeschluss, der besage, dass der Schlichterspruch „nicht eins zu eins, sondern nur soweit wie möglich umgesetzt werden soll".

Sie finden diese Erklärung in der Videoaufzeichnung der Sitzung vom 19.12.2011 (ab Min. 14.30)

Die Existenz eines solchen Beschlusses war die Grundlage für die Annahme des Expertenforums, dass die Bäume im Mittleren Schlossgarten - entgegen der Schlichtungsvereinbarung bezüglich Ziffer 11.2 des Schlichterspruchs – eben doch gefällt werden könnten, wenn dies die „bessere" Lösung sei. Seither bin ich auf der Suche nach dem erwähnten Beschluss, bin aber bisher nicht fündig geworden.

Während der Sitzung vom 19.12.2011 war im Internet ein Forum geschaltet, in welchem online Fragen gestellt werden konnten. Eine solche Frage betraf den von Herrn Prof. Renn erwähnten Landtagsbeschluss. Die Frage wurde dahin beantwortet, dass der Beschluss Drs. 14/7362 gemeint sei.

Fundstelle dieser Drucksache

In diesem Beschluss steht freilich nichts davon, dass der Schlichterspruch nicht „eins zu eins" umgesetzt werden soll. Die dortige Ziffer 2 lautet wie folgt:
„der Landtag erwartet, dass die Vorschläge aus dem Schlichterspruch zügig,transparent und soweit möglich unter Beteiligung der Bürger auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden".
Von etwaigen Folgen einer fehlenden Umsetzbarkeit ist dort keine Rede. Das „soweit möglich" bezieht sich im Übrigen auf die Beteiligung der Bürger, möglicherweise auf die Überprüfung, aber sicher nicht auf die Umsetzbarkeit.

Deshalb meine Frage an Sie: Gibt es einen Landtagsbeschluss mit dem von Herrn Prof. Renn dargestellten Inhalt? Für Ihre Auskunft bedanke ich mich schon vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Arne Maier, Rechtsanwalt

Dieses Schreiben ging an:
An den Landtag von Baden-Württemberg
An die Landtagsfraktionen
der Grünen
der SPD
der CDU
der FDP
An die Stadt Stuttgart
An Frau Alice Kaiser, Bürgerbeauftragte der Stadt Stuttgart für Stuttgart 21
(Alice.Kaiser@bahnprojekt-s-ulm.de)

nachrichtlich an:
Stuttgarter Zeitung (redaktion@stz.zgs.de)
Stuttgarter Nachrichten (redaktion@stn.zgs.de)
Kontext Wochenzeitung (redaktion@kontextwochenzeitung.de)
Landesregierung Baden-Württemberg (poststelle@stm.bwl.de)
Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 (gerhard.pfeifer@bund.net)
Parkschützer (info@parkschuetzer.de)
Aktive Parkschützer (info@bei-abriss-aufstand.de)

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16 Antworten zu Frage an die Landesregierung: Wird der Schlichterspruch 1:1 umgesetzt?

  1. Erika sagt:

    Danke, Herr Maier für Ihre Anfrage.

  2. Martin sagt:

    … wenn sich alle einig sind, dass eine Umsetzung der Bäume entgegen dem Schlichterspruch nicht möglich ist, heisst das keinesfalls, dass dann die Bäume nicht angerührt werden dürfen. Eine Fällung kann deshalb durchaus als Alternative angesehen werden…

  3. Phil sagt:

    Der Schlichterspruch hat doch gar keine Relvanz für die Parkschützer. Die Parkschützer haben nie an der Schlichtung mitgewirkt.

    • Dieter sagt:

      Aber für mich, da ich kein Parkschützer bin. Zudem basiert die Entscheidung beim Volksentscheid auf den Fakten der Schlichtung und desse Ergebnisse.

  4. Steffen sagt:

    … unterstütz ich …

    Ich befürchte aber, dass die Kettensägen voll zum Einsatz kommen, geschützt durch Polizei-Hunderschaften und Wasserwerfern. Die Grünen haben sich, so mein Eindruck, mit S21 und den Folgen bereits abgefunden (Boris Palmer hat ja schon den Anfang gemacht). Ich denke auch, dass alle Einwendungen, Gerichtsverfahren, Schlichtungsrunden etc. S21 nicht aufhalten werden können. Der Tunnelmurks wird gebaut, Stuttgart und BaWü bekommen einen unterirdirschen Bahnhof geschenkt (so Herr Grube).

    Ich werde wohl auswandern, nach Paris, der Stadt der Kopfbahnhöfe….

  5. David Otte sagt:

    „Zwei mal drei macht vier, widde widde witt und drei macht neune,
    ich mach‘ mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt.“
    den Schlichterspruch biegt ihr S21-Jünger hin wie ihr ihn braucht… naja das hat ja Mode bei S21… alles so hinbiegen und -lügen bis es einem passt…

  6. diesunddas sagt:

    Danke.

    Ich fürchte es ist klar was passieren wird: vom schlichterspruch wird nichts umgesetzt, was nicht verkehrlich absolut notwendig ist.

    Und die Kosten wird die Bahn für immer außerhalb des Projekbudgets halten.

    Wenn Kretschmann bei den Bäumen zulässt, dass der schlichterspruch ausgehebelt wird, kann nichts mehr die Bahn bremsen

  7. godde sagt:

    Vor der Volksabstimmung gab es alle möglichen Versprechungen: Umpflanzen der Bäume, Einhaltung einer Kostengrenze, Transparenz, Baubeginn erst nach Abschluß der Planfeststellungsverfahren etc. etc.
    Nach der Volksabstimmung ist klar:
    das alles war nur Täuschung und Tarnung.
    Die Kosten spielen jetzt keine Rolle mehr,
    die Gesetze müssen jetzt nicht mehr eingehalten werden, Umwelt- und Naturschutz brauchts jetzt nicht mehr. Kretschmann behauptet jetzt, die Bahn habe ein Baurecht und er ist bereit, dieses angebliche Baurecht mit tausenden von Polizisten durchzusetzen. Bleibt die Hoffnung, dass er sein blaues Wunder erleben wird.

  8. Stuttgarterin sagt:

    @Phil: Wer so gar keine Ahnung hat, sollte lieber schweigen, wird sonst sehr peinlich. Wem es an den Feiertagen langweilig ist, sollte vielleicht in den Bahnhofsturm gehen und sich dort die Märchenstunde anschauen oder ins Rathaus in den 3. Stock, um dort die viel zitierte Bürgernähe zu spüren. Oder den Polizisten beim Barrikaden Aufstellen helfen? Ansonsten die üblichen einfältigen Beschäftigungen…shoppen, Geschenke umtauschen, usw. du weißt schon.

    • David sagt:

      auch irgendwas zum Thema zu sagen oder nur da um zu pöbeln?

      wenn der Schlichterspruch für die Bahn und die Pro-ler nicht verbindlich ist, ist er es für den Widerstand ebenso nicht bindend. Zumal wie schon angesprochen „Die Parkschützer“ nicht Teil dieser „Schlichtung“(rofl) waren…

  9. roland adam sagt:

    Wozu und warum gab es noch einmal die Schlichtung . Ach ja sie sollte ja nur befrieden —

    Was also ist diese Schlichtun wert , wer wurde dafür misbraucht und gebraucht ,wenn die Ergebnisse keine verbindliche Anerkennung finden ,und gleichzeitig die Bahn die Schlichtung benutzt um ihre Kostenerhöhung zu erklären .

    Das soetwas unter einer rit-grünen Regierung allerdings möglich ist -ist für mich die eigentliche Überraschung ..und wird Folgen haben .

    Eine ganze Nation wurde via Phönix an der Nase herumgeführt wenn man heute überlegt was man vom Schlichtungsergebnis umsetzen kann . Die Einzigen die da wohl richtig lagen und sich deshalb auch verweigerten waren die Parkschützer –schon eine aufgeweckte Bürgerschaft

  10. Peter Illert sagt:

    Es wird langsam Zeit, dass Herr Heiner Geissler aus politischer Fairness öffentlich seinen sogenannten „Schlichter“spruch zurücknimmt .

  11. Martin sagt:

    Man darf sich seitens der Parkschützer nicht gegen alles wehren, wobei man nicht mitgewirkt oder gar zugestimmt hat.
    Die breite Bevölkerung akzeptiert das Schlichtungsergebnis, das Volksabstimmungsergebnis und den aktuellen Mehrheitswille der Baden-Württemberger! Die Parkschützer sehen leider nur sich und ihre Meinung. Alle anderen lügen und haben Unrecht!?!

  12. eva sagt:

    War die Schlichtung etwa fair? Genau deshalb wird er nix zurücknehmen genauso wenig, wie irgendwer auf die „Frage an die Landesregierung“ antworten wird. Der Widerstand wäre längst überflüssig, wenn Fairness bei diesem Projekt eine Rolle spielen würde.

  13. eva sagt:

    Deine Logik ist mir fremd.

  14. eva sagt:

    Deine Logik ist mir fremd, Martin!

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