S21 – Richtlinienkonformität des Stresstests und fraglicher Rückbau von Bahn-Infrastruktur

Abgeordnete stellen eine Anfrage zu "Stuttgart 21" im deutschen Bundestag. Die Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Karin Binder, Thomas Lutze, Ulrich Maurer, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE, wollen zu Stuttgart 21 nachfolgende Fragen (Vorab-Fassung) im deutschen Bundestag geklärt.

Stuttgart 21 – Richtlinienkonformität des Stresstests und fraglicher Rückbau von Bahn-Infrastruktur
Seit der ersten Vorstellung des Projekts Stuttgart 21 wird dieses damit begründet, dass mit ihm die Kapazität des Hauptbahnhofs in Stuttgart erheblich gesteigert werde. Bahnchef Dr. Rüdiger Grube beispielsweise begründete in einem Brief vom 10. Februar 2010 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG (DB AG) Stuttgart 21 damit, dass damit ein „Nadelöhr auf einer der wichtigsten Ost-West-Achsen Europa beseitigt“ werde. Als am 27. November 2011 die Bevölkerungvon Baden-Württembergüber den Landesanteil an der Finanzierung von Stuttgart 21 abstimmte, ging der Großteil der Wahlberechtigten von einer größeren Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs im Vergleich zum bestehenden Kopfbahnhof aus. Die zukunftssichere Leistungsfähigkeit des neuen Tiefbahnhofs schien insbesondere durch den sogenannten Stresstest zu Stuttgart 21 belegt. Dieser wurde im Sommer 2011 von der DB AG durchgeführt, durch das in Zürich ansässige Unternehmen SMA und Partner AG begutachtet und mit seinen Ergebnissen am 29. Juli 2011 öffentlich im Stuttgarter Rathaus vorgestellt und zur Diskussion gestellt.

Die auf dem Faktencheck-Portal WikiReal.orgdokumentierten Analysen von Dr. Christoph Engelhardt, der als Experte an der Präsentation der Stresstest-Ergebnisse am 29. Juli 2011 beteiligt war, belegen jedoch zahlreicheVerstöße gegen die Richtlinie 405 „Fahrwegkapazität“ der DB AG, die diese als Grundlage der Simulation angegeben hatte (http://de.wikireal.org-Stresstest). Dadurch bestehen reale Zweifel an der Gültigkeit des Nachweises, dass die dargestellte Leistungsfähigkeit und damit der Nutzen des Projekts überhaupt oder in der behaupteten Höhe realistisch erwartet werden kann.

Die unterstellten Fehler in der Durchführung des Stresstests... weiterlesen HIER

Wir berichteten auf BAA über die Vorwürfe gegen die Bahn wegen Verstößen beim Stuttgart-21-Stresstest u. a. HIER, HIER, HIER, HIER, HIER, HIER...

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